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Würzburg
Youtuber "Drachenlord" wird am Würzburger Bahnhof attackiert: Polizei sucht nach Zeugen
Zuerst Beschimpfungen, dann fliegen die Fäuste: Die Polizei bestätigt den Vorfall mit dem Youtuber am Dienstag. Seine "Hater" verbreiten Videos und Gerüchte.
Der Youtuber 'Drachenlord' im Oktober 2021 im Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth. 
Foto: Daniel Karmann, dpa | Der Youtuber "Drachenlord" im Oktober 2021 im Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth. 
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:56 Uhr

Auch in Würzburg ist der fränkische Youtuber "Drachenlord" vor seinen Gegnern nicht sicher. Der bundesweit bekannte 33-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Rainer Winkler heißt, geriet offenbar am Dienstagabend in Würzburg beim Warten am Bahnsteig auf seinen Zug in eine handfeste Auseinandersetzung mit drei oder vier Männern. Ein Video davon fand noch am Abend auf dem Videokanal Telegram rasch Verbreitung. Es zeigt zunächst gegenseitige Beschimpfungen und dann eine Rauferei des "Drachenlords" mit mehreren Gegnern auf dem Bahnsteig 8/9.

Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte dieser Redaktion am Mittwochmorgen auf Anfrage: Kurz nach 20 Uhr sei das Revier am Hauptbahnhof informiert worden. Eine Streife habe Winkler am Bahnsteig angetroffen, der den Fall aus seiner Sicht bestätigte.

Der "Drachenlord" erlitt Prellverletzungen im Gesicht

Rainer Winkler gab an, von mehreren "Hatern" attackiert worden zu sein. Die waren zu diesem Zeitpunkt schon verschwunden. Wer in dem Fall Täter oder Opfer sei, sei nun Gegenstand von Ermittlungen, sagte der Sprecher. Inzwischen sei man im Besitz der Videoaufnahmen, die nun ausgewertet würden. Der "Drachenlord", der Prellverletzungen im Gesicht hatte, konnte seine Fahrt fortsetzen.

In dem Video ist zu hören, wie auf dem Bahnsteig zunächst Schimpfworte hin und her fliegen. Winkler schreit seinen Gegnern entgegen: "Ich verdiene zehnmal so viel wie ihr." Dann kommt es zu Handgreiflichkeiten. Nach kurzer Zeit lassen beide Seiten wieder voneinander ab.

Einer der Angreifer hält triumphierend den erhobenen Daumen in die Kamera

Die Angreifer haben in Bildern zu dem Vorfall ihre Gesichter unkenntlich gemacht. Ein Mann hält triumphierend den erhobenen Daumen in die Kamera. Einer behauptet, der "Drachenlord" sei wegen dieses Vorfalls in Würzburg festgenommen worden. Dies ist falsch, wie der Sprecher der Bundespolizei auf Nachfrage bestätigte. Stattdessen hat die Bundespolizei Würzburg "Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet und sucht Zeugen", wie es in einer Pressemitteilung vom Mittwochvormittag heißt.

Der Youtuber "Drachenlord" aus dem mittelfränkischen Altschauerberg ist durch seine inhaltlich umstrittenen Sendungen zu bundesweiter Bekanntheit gelangt. Knapp 200.000 Menschen hatten zeitweise seinen Hauptkanal abonniert, der mittlerweile gesperrt ist. Doch Rainer Winkler hat keine Fans, sondern Anti-Fans, sogenannte Hater, die sich über ihn lustig machen, ihn provozieren und verfolgen.

Rainer Winkler ist regelrecht auf der Flucht vor seinen Gegnern

2018 trafen sich mehrere hundert Hater vor seinem Elternhaus in Altschauerberg und bewarfen sein baufälliges Haus mit Steinen und Eiern. Winkler ist seit einiger Zeit regelrecht auf der Flucht vor seinen Gegnern, die ihn immer wieder aufstöbern, Videos von ihm machen, und ihn anzeigen, wenn er sich von ihnen provozieren lässt und handgreiflich wird. 

Rainer Winkler musste sich bereits mehrmals vor Gericht verantworten. Unter anderem hat er im Mai 2018 einen Hater am Zaun seines Hauses mit Pfefferspray angegriffen. Dafür war er am 16. Juni 2021 vom Amtsgericht in Neustadt an der Aisch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

"Drachenlord" will sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen

Im Oktober 2021 stand er in Nürnberg erneut vor Gericht: Er soll einen Mann mit einer Taschenlampe geschlagen haben. Einen anderen soll er mit einem Backstein beworfen haben. Rainer Winkler wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt, ging allerdings erfolgreich in Berufung: Das Landgericht Nürnberg verhängte im März 2022 lediglich eine einjährige Bewährungsstrafe. Gegen das Berufungsurteil ging wiederum die Staatsanwaltschaft in Revision. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.

Seit einem Jahr ist Winkler laut Medienberichten obdachlos. Er hatte zunächst sein Eltern- und Wohnhaus samt Grund an die Gemeinde verkauft, diese ließ das Gebäude abreißen. 

Zuletzt hatte Winkler erklärt, der "Drachenlord" wolle sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen. Er wolle keine neuen Videos oder Streams mehr veröffentlichen, kündigte er an. "Ich möchte wieder ein normales Leben."

Wer den Vorfall am Würzburger Hauptbahnhof beobachtet hat und Hinweise auf die Täter geben kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizei unter Tel. (0931) 322 590 zu melden.

 
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  • L. W.
    Bisher hat dieser "Drachenlord"

    mit seinem Internet Auftritt seinen Lebensunterhalt bestritten.

    Ob das klug war?
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  • E. H.
    Die Vita dieses "Drachenlords" erinnert mich an Goethe's Zauberlehrling!

    "die ich rief die Geister werd ich nun nicht los"
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  • G. W.
    Treibjagd auf Menschen, egal wie die drauf sind, ist verboten.
    Das sollte selbst die bayerische Justiz endlich einmal kapieren!
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  • M. E.
    Hallo GWM, "Treibjagd auf Menschen....ist verboten". Können Sie mir bitte erklären, was die bayer Justiz hier nicht kapiert?
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  • G. W.
    Könnte ich... mag aber ned.
    Sie können aber bei Interesse gerne mit geeigneten Suchbegriffen selbst eine Internetsuchmaschine Ihrer Wahl befragen.
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  • O. O.
    Ein Paradebeispiel für das Versagen des asozialen Netzwerks. Die, die sich für die guten halten (Hater) sind selbst einfach nur asozial in ihrem Verhalten und ihrer kaputten Sicht des Zusammenlebens mit anderen Menschen.
    Warum werden die eigentlich nicht vom Gesetz belangt?
    Zukunft mir graut vor dir.
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  • N. S.
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  • D. P.
    Winkler hat Straftaten begangen. Ebenso waren seine Auftritte im Internet mehr als fragwürdig. Das legitimiert aber absolut niemanden ihn so zu behandeln, wie er insbesondere von den sogenannten "Haidern" behandelt wird. Das ist Mobbing und Selbstjustiz. Wer sowas macht, filmt und sich offensichtlich toll dabei fühlt, ist der allerletzte Abschaum.
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  • A. N.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Tausende Menschen mobben den Kerl seit Jahren. Kontroverse hin oder her, niemand hat so etwas verdient. Bei der Mädels Gang vor ein paar Tagen war die berechtigte Empörung groß. Hier nicht vorhanden. Die "Hater" sollten sich schämen.
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  • S. F.
    Kann das Kindergarten-Gezänke mal aufhören. Schämt euch einfach ihr Hater, was für eine schwachsinnige Aktion.
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  • H. M.
    Muss man den kennen?
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  • C. J.
    Auf eigenen Wunsch hin entfernt.
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  • D. Z.
    Herr Winkler "soll" nicht die Straftaten begangen haben sondern hat diese begangen. Für ein "soll getan haben" wurde er nicht verurteilt sondern für die nachgewiesenen Taten. Die 2 Jahre sind auf Bewährung. Sein Haus soll ebenfalls nicht abgerissen werden sondern wurde bereits letzten Sommer abgerissen.
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  • T. H.
    @mmd
    @manfredschweitler

    Liebe MP, lieber Hr. Schweidler,
    was bitte ist denn das für ein Bericht.
    Wie der Kommentar von mmd schon sagt, wurde der "Drachenlord" für diese Dinge längst rechtskräftig verurteilt, somit ist das "soll" hier völlig falsch. Auch wurde das Haus bereits abgerissen. Warum bitte schreiben Sie auch hier "soll"? Ich würde sagen, ganz, aber wirklich ganz schlecht recherchiert. Wenn man das so überhaupt nennen kann.

    Im übrigen, wurde ein Kommentar von mir vor einigen Tagen "einkassiert", weil er angeblich nur auf Vermutungen basiert. Gut, mag sein. Sie aber schreiben einen Bericht so, dass alles was sie Schreiben nur Vermutungen sind.
    Also bitte......
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  • V. W.
    In einer beachtenswerten Kolumne auf Spiegel hat Sascha Lobo am 27.10.2021 das Urteil gegen Herrn Winkler als „ Ein katastrophales Versagen von Justiz, Medien und Gesellschaft.“ bezeichnet. Und genau das ist es.
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  • S. O.
    Danke @voluth08231605. Sascha Lobos Ausführungen sind wirklich sehr interessant.
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  • M. S.
    Laut dem Landgericht sind die nicht zur Bewährung, Mund. Was immer Sie zu wissen glauben, da trauen wir der Auskunft des Gerichts mehr.
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  • D. Z.
    Dann fangen Sie bitte einmal an ordentlich zu recherchieren! Gegen das erste Urteil wurde Revision seitens Staatsanwaltschaft und seitens Rainer Winkler eingelegt und anschließend wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sonst wäre Herr Winkler ja jetzt nicht auf freiem Fuß. In dem von Ihnen verlinkten Artikel steht ja auch dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auch steht dort korrekt dass er sein Haus verkauft hat nicht wie in diesem Artikel dass er es räumen musste. Es gibt genug seriöse Quellen über die sehr tragischen Lebensumstände von Rainer Winkler. Warum bedient man sich nicht dieser sondern fährt hier noch den Kommentierenden über den Mund?
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