Würzburgs prominenteste Taubenschützerin, Heike Pauline Grauf, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Würzburg wegen illegaler Taubenfütterung zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Das Gericht stärkte damit dem Ordnungsamt Würzburg den Rücken, das Grauf zuvor zwei Bußgeldbescheide ausgestellt hatte, wogegen diese Einspruch erhoben hatte.
Der 61-Jährigen wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr in zwei Fällen illegal Tauben an den Taubentürmen auf dem Bahnhofsplatz gefüttert zu haben. Seit 2009 ist in Würzburg laut Stadtverordnung das Füttern von Tauben verboten.
Zwei als Zeugen vorgeladene Ordnungsbeamte erklärten vor Gericht, dass Grauf keine Unbekannte sei: So habe das Ordnungsamt in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Bußgelder an die Würzburger Taubenschützerin ausgestellt. "Mittlerweile stellen wir die Bußgelder an Frau Grauf direkt aus, ohne vorher eine Verwarnung auszusprechen", so einer der Zeugen vor Gericht.
Grauf bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Tiere dort regelmäßig zu füttern: "Die Tiere wohnen dort und brauchen etwas zu essen", sagte die Tierschützerin. Die Stadt Würzburg vernachlässige die Tiere und ließe sie hungern. Sie sehe es als ihre Aufgabe an, das Leid der hungernden Vögel zu mildern. Die Verordnung der Stadt, die das Taubenfüttern verbietet, sei unnötig, da entgegen der Behauptung der Stadt keine Gefahr von den Tieren ausginge.
Richter: Verordnung der Stadt Würzburg ist rechtmäßig
Trotz der Verurteilung zieht Graufs Verteidiger Eisenhart von Loeper eine positive Bilanz: "Es wurde anerkannt, dass Frau Grauf aus ehrenhaften Gründen handelt", sagt von Loeper. "Das Gericht ist uns spürbar entgegengekommen." Wie die Tierschützerinnen und Tierschützer rund um Grauf in Bezug auf das Taubenfüttern künftig vorgehen wollen, werde man nun beraten, so Loepert. Die Stadt Würzburg habe die Pflicht, flächendeckend für eine artgerechte Fütterung der Tauben zu sorgen, insbesondere, da seit 2002 der Tierschutz im Grundgesetz stehe. Das geplante Taubenkonzept der Stadt müsse nun zeitnah vorangetrieben werden.
Die Verordnung der Stadt Würzburg entspreche den tierschutzrechtlichen Vorgaben, sagte Richter Weber in seiner abschließenden Urteilsverkündung. Am Ende müssten die Regeln des Taubenfütterns politisch entschieden werden und nicht rechtlich.
Das sind nicht die Menschen, die die ehemaligen Zuchttauben und ihre Nachkommen füttern,
damit sie nicht elendiglich verhungern.
Das sind die Taubenzüchter, z.B. der RV Würzburg Brieftauben, die Brieftauben mit LKWs irgendwohin
karren, km weit weg, lassen sie dann fliegen, und die Taube, die als erste zurück in den heimischen Schlag kommt, deren Besitzer bekommt den Pokal. Die Brieftaube, das Rennpferd des kleinen Mannes.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/tauben-flogen-um-die-halbe-welt-art-9809258
Viele finden nicht mehr heim. Und sie landen dann in den Städten. Sind gewohnt, gefüttert zu werden und fressen dann halt Brotkrumen oder Pizzareste, egal, was sie finden. Gesund ist das nicht. Das verursacht Durchfall. Deshalb sollten die Brieftaubenzüchter finanziell diejenigen unterstützen, die deren verloren gegangene Tauben weiterhin pflegen!!!
Man sollte ich mal in anderen Städten umgucken , die kriegen das auch gut hin , nur in Würzburg irgendwie wieder nicht....
Die Stadt Würzburg dazu verklagen, diese Luftratten eben nicht mehr zu füttern, weil sie somit indirekt zur Verschmutzung beiträgt, bei dem S*****s, den diese Viecher hinterlassen.
Und dass deren S*****s gesundheitsschädlich ist, ist ja allgemein bekannt.
Nadine Hoffmann-Voigt (Stadttaubenhilfe Unterfranken, Bi Mensch und Taube Würzburg)
Wahnsinn, mit welch einem Schmarren sich unsere Gerichte herumschlagen müssen….. da wunderts echt nicht, wenn sich manche wichtige Verfahren unendlich in die Länge ziehen!
2. Das Gericht muss sich gottseidank nicht mit der Frage herumschlagen, ob Tauben umfangreich gefüttert werden oder nicht, sondern damit ob die Verordnung der Stadt Würzburg über ein Taubenfütter-Verbot rechtmäßig ist und damit ein Bußgeld verhängt werden kann.
Das hat das Gericht getan. "Die Verordnung der Stadt Würzburg entspreche den tierschutzrechtlichen Vorgaben, sagte Richter Weber in seiner abschließenden Urteilsverkündung." Punkt.
Die Möglichkeit des juristischen Vorgehens gegen jede Art des Verwaltungshandelns ist konstitutiver Teil unseres Rechtsstaates, und das ist auch gut so. Bußgeldverfahren gibt es übrigens tausende jeden Tag, die meisten im Verkehrsbereich, also eigentlich nichts Spektakuläres.
Dass aber moralische "Überzeugungstäter" wie Frau Grauf jede Möglichkeit und jedes Forum nutzen, auf ihr Anliegen hinzuweisen, ist die Kehrseite, mit der aber ein Rechtsstaat gut leben können sollte.
Aber besser wäre es sicher gewesen, sie müsste jeden Tag den Kot der Vögel von den Balkonen und Fenstersimsen der Häuser entfernen. Sie hat doch anscheinend genug Zeit dafür.
Sie dort zu füttern, die Eier zu entnehmen und gegen Kunsteier auszutauschen.
Den Kot weg zu machen. Das läßt man sie leider nicht tun.
Tauben sind sehr ortstreu, Radius ca. 500 m, wenn genügend Futter vorhanden ist.
Und wenn genügend Futter vorhanden ist, müssen sich die Tauben auch nicht
über die Maßen reproduzieren. Das tun sie nur in Notzeiten. So wie andere Tiere auch.
Zum einen wird hier einer Person eine Bühne bereitet, die diese mit ihren Aktionen eigentlich gar nicht verdient, handelt es sich doch auch irgendwie um ein Bagatellvergehen.
Zum anderen wird hier meiner Meinung nach viel zu mild geurteilt, weil die Grauf regelmäßig und bewusst gegen Vorschriften verstößt, egal wie diese Vergehen jetzt mal aussehen.
Was ist, wenn jetzt jeder sein Recht in die eigene Hand und nach Gutdünken agiert, weil er meint, im Recht zu sein.
Wo bitte soll das dann hinführen!?
Von daher hätte dass Gericht ein viel deutlicheres Urteil sprechen müssen.
"Annäherungen an Heike Pauline Graf..." oder so ähnlich.
bestimmt noch im Archiv zu finden