zurück
Würzburg
Würzburger Taubenschützerin Grauf zu Geldbuße verurteilt
Die Würzburger Taubenschützerin Heike Pauline Grauf wurde wegen illegalen Taubenfütterns zu einer Geldbuße verurteilt. Wie das Urteil begründet wurde und was die Verteidigung sagt.
Die Würzburger Taubenschützerin Heike Pauline Grauf musste sich wegen illegalen Taubenfütterns vor Gericht verantworten.
Foto: Thomas Obermeier | Die Würzburger Taubenschützerin Heike Pauline Grauf musste sich wegen illegalen Taubenfütterns vor Gericht verantworten.
Marcel Dinkel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

Würzburgs prominenteste Taubenschützerin, Heike Pauline Grauf, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Würzburg wegen illegaler Taubenfütterung zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Das Gericht stärkte damit dem Ordnungsamt Würzburg den Rücken, das Grauf zuvor zwei Bußgeldbescheide ausgestellt hatte, wogegen diese Einspruch erhoben hatte.

Der 61-Jährigen wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr in zwei Fällen illegal Tauben an den Taubentürmen auf dem Bahnhofsplatz gefüttert zu haben. Seit 2009 ist in Würzburg laut Stadtverordnung das Füttern von Tauben verboten.

Zwei als Zeugen vorgeladene Ordnungsbeamte erklärten vor Gericht, dass Grauf keine Unbekannte sei: So habe das Ordnungsamt in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Bußgelder an die Würzburger Taubenschützerin ausgestellt. "Mittlerweile stellen wir die Bußgelder an Frau Grauf direkt aus, ohne vorher eine Verwarnung auszusprechen", so einer der Zeugen vor Gericht.

Grauf bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Tiere dort regelmäßig zu füttern: "Die Tiere wohnen dort und brauchen etwas zu essen", sagte die Tierschützerin. Die Stadt Würzburg vernachlässige die Tiere und ließe sie hungern. Sie sehe es als ihre Aufgabe an, das Leid der hungernden Vögel zu mildern. Die Verordnung der Stadt, die das Taubenfüttern verbietet, sei unnötig, da entgegen der Behauptung der Stadt keine Gefahr von den Tieren ausginge.

Richter: Verordnung der Stadt Würzburg ist rechtmäßig

Trotz der Verurteilung zieht Graufs Verteidiger Eisenhart von Loeper eine positive Bilanz: "Es wurde anerkannt, dass Frau Grauf aus ehrenhaften Gründen handelt", sagt von Loeper. "Das Gericht ist uns spürbar entgegengekommen." Wie die Tierschützerinnen und Tierschützer rund um Grauf in Bezug auf das Taubenfüttern künftig vorgehen wollen, werde man nun beraten, so Loepert. Die Stadt Würzburg habe die Pflicht, flächendeckend für eine artgerechte Fütterung der Tauben zu sorgen, insbesondere, da seit 2002 der Tierschutz im Grundgesetz stehe. Das geplante Taubenkonzept der Stadt müsse nun zeitnah vorangetrieben werden.

Die Verordnung der Stadt Würzburg entspreche den tierschutzrechtlichen Vorgaben, sagte Richter Weber in seiner abschließenden Urteilsverkündung. Am Ende müssten die Regeln des Taubenfütterns politisch entschieden werden und nicht rechtlich.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Marcel Dinkel
Amtsgericht Würzburg
Elend
Grundgesetz
Ordnungsämter
Staatsanwaltschaft
Stadt Würzburg
Städte
Tiere und Tierwelt
Tierschutz
Tierschützer
Verordnungen
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • MM007
    Machen Sie diejenigen verantwortlich, die ursächlich für die "Taubenplage" verantwortlich sind.
    Das sind nicht die Menschen, die die ehemaligen Zuchttauben und ihre Nachkommen füttern,
    damit sie nicht elendiglich verhungern.
    Das sind die Taubenzüchter, z.B. der RV Würzburg Brieftauben, die Brieftauben mit LKWs irgendwohin
    karren, km weit weg, lassen sie dann fliegen, und die Taube, die als erste zurück in den heimischen Schlag kommt, deren Besitzer bekommt den Pokal. Die Brieftaube, das Rennpferd des kleinen Mannes.
    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/tauben-flogen-um-die-halbe-welt-art-9809258
    Viele finden nicht mehr heim. Und sie landen dann in den Städten. Sind gewohnt, gefüttert zu werden und fressen dann halt Brotkrumen oder Pizzareste, egal, was sie finden. Gesund ist das nicht. Das verursacht Durchfall. Deshalb sollten die Brieftaubenzüchter finanziell diejenigen unterstützen, die deren verloren gegangene Tauben weiterhin pflegen!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    interessant wäre ja auch die höhe zu wissen, wieivlel die gute zahlen muss. aber ich denke, es wird erschwinglich sein. dies müsste alles nicht sein, wenn würzburg genügend futter und stellplätze für die tauben hätte.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • marent1@hotmail.de
    Die Stadt Würzburg macht erwiesenermaßen ein schlechtes Taubenmanagement. Das ist bekannt und auch vielfach angemahnt worden, auch von der Politik. Denn wenn die Tiere nicht ausreichend gefüttert werden, dann betteln sie und wenn sie keine Behausungen haben nisten sie halt überall und da setzen sie dann eben auch Kot ab... So einfach ist das. Es sind verwilderte ehemalige Haustauben, keine Wildtiere.
    Man sollte ich mal in anderen Städten umgucken , die kriegen das auch gut hin , nur in Würzburg irgendwie wieder nicht....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Man kann dass "Pferd aber auch von unten rechts aufsatteln":

    Die Stadt Würzburg dazu verklagen, diese Luftratten eben nicht mehr zu füttern, weil sie somit indirekt zur Verschmutzung beiträgt, bei dem S*****s, den diese Viecher hinterlassen.

    Und dass deren S*****s gesundheitsschädlich ist, ist ja allgemein bekannt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • hoffmann-voigt@web.de
    Sorry, die Stadttauben sind Nachkommen von Zucht- und Rassetauben, genetisch nachgewiesen. Sie auf maximale Vermehrung gezüchtet und von gemischtfressenden Wildtauben zu reinen Körnerfressern gemacht, die menschliche Essensreste wie Brot und tierlisches Eiweiß nicht vertragen. Sie sind als ursprüngliche Felsentauben auf Häuser angewiesen, können auf Bäumen nicht nisten. Ohne Hilfe des Menschen müssen sie entsprechend ihrer angezüchteten Merkmale ganzjährig brüten und da ihre Lebenserwartung auf den Strassen durch Mangel- und Fehlernährung von ca. 15 Jahren auf 2-3 Jahre sinkt, ihr Küken zu 90% im ersten Lebensjahr versterben, brüten sie noch mehr um die Population zu erhalten. Sie können nicht anders, weil Menschen es ihnen anzüchteten. Nach dem Krieg waren ihre Schläge zerstört und sie haben alleine überleben müssen. Wir und auch die Züchter sind verantwortlich für sie!
    Nadine Hoffmann-Voigt (Stadttaubenhilfe Unterfranken, Bi Mensch und Taube Würzburg)
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ammi187@gmail.com
    Ich muss ganz ehrlich sagen jeder Mensch ist verschieden und ich denke wir müssen Menschen akzeptieren wie sie sind. Jeder Mensch ist verschieden. Jeder hat seine Überzeugung jeder hat seine Meinung. Ich denke wir sollten Ihre Meinung bezüglich der Tauben akzeptieren. Anstatt dass man sie jetzt „runter putzt“ sollte man vielleicht mal tiefer in die Materie einsteigen, vielleicht hat sie ja recht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ammi187@gmail.com
    Rechne ich mir den Stundenlohn der Beamten aus um hier 100 € zu verfolgen dann muss ich kein studierter Betriebswirt sein um herauszufinden dass man hier eigentlich wieder mal den „Beamten raushängen“ lassen wollte und hier Unsummen an Arbeitszeiten u d Arbeitslohn verschwendet hat um 100 € einzusammeln.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ammi187@gmail.com
    Ich bin immer wieder erstaunt mit welchen Schwachsinn sich die deutschen Gerichte herumschlagen. Man scheint beim Amtsgericht nichts besseres zu tun zu haben als über sinnlose Dinge wir Taubenfütterung zu Entscheiden. Man muss sich auch mal fragen welche rechtlich zweifelhaften Entscheidungen und Gesetze die Stadt Würzburg oder auch Bayern oder auch die Bundesregierung erlassen haben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • haba2908
    Ihr glaube, die Frau Graf ist nur ihrem Gewissen und innerer Überzeugung gefolgt……. Wie der Mönch in Münsterschwarzach. Logische Folge wäre dann ein Freispruch gewesen ! „ Ironie aus“
    Wahnsinn, mit welch einem Schmarren sich unsere Gerichte herumschlagen müssen….. da wunderts echt nicht, wenn sich manche wichtige Verfahren unendlich in die Länge ziehen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • katja.hopf.handy@gmx.de
    Ich vermute, dass Sie eine Beratungshilfe beantragt hat und somit den Beratungsschein hat, damit der Staat bzw. wir Steuerzahler ihre Gerichtskosten bezahlen. Ein Überlebenskünstler hat kaum Einkommen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • rathauseule
    Einen Beratungsschein in der gleichen Sache bekommt man erst nach langen Jahren wieder.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Walger14591609
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • kaih@bonn-online.com
    1. Die Verfahrens- und Gerichtskosten zahlt Frau Grauf. Den Anwalt auch.

    2. Das Gericht muss sich gottseidank nicht mit der Frage herumschlagen, ob Tauben umfangreich gefüttert werden oder nicht, sondern damit ob die Verordnung der Stadt Würzburg über ein Taubenfütter-Verbot rechtmäßig ist und damit ein Bußgeld verhängt werden kann.

    Das hat das Gericht getan. "Die Verordnung der Stadt Würzburg entspreche den tierschutzrechtlichen Vorgaben, sagte Richter Weber in seiner abschließenden Urteilsverkündung." Punkt.

    Die Möglichkeit des juristischen Vorgehens gegen jede Art des Verwaltungshandelns ist konstitutiver Teil unseres Rechtsstaates, und das ist auch gut so. Bußgeldverfahren gibt es übrigens tausende jeden Tag, die meisten im Verkehrsbereich, also eigentlich nichts Spektakuläres.

    Dass aber moralische "Überzeugungstäter" wie Frau Grauf jede Möglichkeit und jedes Forum nutzen, auf ihr Anliegen hinzuweisen, ist die Kehrseite, mit der aber ein Rechtsstaat gut leben können sollte.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mainheini
    Die 100 sind sicher ein Druckfehler, da fehlen doch ein paar Nullen...
    Aber besser wäre es sicher gewesen, sie müsste jeden Tag den Kot der Vögel von den Balkonen und Fenstersimsen der Häuser entfernen. Sie hat doch anscheinend genug Zeit dafür.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • MM007
    Frau Grauf würde sicher sehr gerne die oder das Taubenhaus betreuen.
    Sie dort zu füttern, die Eier zu entnehmen und gegen Kunsteier auszutauschen.
    Den Kot weg zu machen. Das läßt man sie leider nicht tun.
    Tauben sind sehr ortstreu, Radius ca. 500 m, wenn genügend Futter vorhanden ist.
    Und wenn genügend Futter vorhanden ist, müssen sich die Tauben auch nicht
    über die Maßen reproduzieren. Das tun sie nur in Notzeiten. So wie andere Tiere auch.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Ich sehe dieses ganze Verfahren und den Prozess auch noch aus einem anderen Grund als problematisch an:

    Zum einen wird hier einer Person eine Bühne bereitet, die diese mit ihren Aktionen eigentlich gar nicht verdient, handelt es sich doch auch irgendwie um ein Bagatellvergehen.

    Zum anderen wird hier meiner Meinung nach viel zu mild geurteilt, weil die Grauf regelmäßig und bewusst gegen Vorschriften verstößt, egal wie diese Vergehen jetzt mal aussehen.

    Was ist, wenn jetzt jeder sein Recht in die eigene Hand und nach Gutdünken agiert, weil er meint, im Recht zu sein.

    Wo bitte soll das dann hinführen!?

    Von daher hätte dass Gericht ein viel deutlicheres Urteil sprechen müssen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • gaugruzi@web.de
    .... kann hier jemand mal schreiben, was diese Person in Ihrem bisherigen Leben schon "geleistet" hat ? So eine Art Biografie. Wer ist Sie ? Muss man diese Person kennen ? Habe ich etwas verpasst ? Ist Sie von Beruf Tierschützerin ? Kann man davon eigentlich heutzutage leben ?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stefan.behringer@web.de
    Es gab mal einen Artikel hier...
    "Annäherungen an Heike Pauline Graf..." oder so ähnlich.
    bestimmt noch im Archiv zu finden
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stefan.behringer@web.de
    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/annaeherung-an-heike-pauline-grauf-die-nervensaege-art-6589972
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Überlebenskünstlerin ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten