Durch die Omikron-Welle sind auch immer mehr Würzburger Kita-Kinder von einer Infektion betroffen. Wie Eltern gegenüber dieser Redaktion monierten, dürften genesene Kinder aber für mehrere Wochen nach der Infektion nicht an den von vielen Kitas in der Region Würzburg angebotenen Pool-Tests teilnehmen.
Auf Nachfrage beim Würzburger Testmanagement am Landratsamt bestätigte Paul Justice, dass positiv getestete Kita-Kinder und auch Grundschulkinder, die nach (mindestens) siebentägiger Isolation mit einem negativem Abschlusstest freigetestet sind, bis zu 28 Tage nach ihrem ersten positiven PCR-Test nicht an den Pool-Test teilnehmen sollten. Denn, so Justice, in dieser Zeitspanne sei es - bis zur offiziellen Genesung nach 28 Tagen - durchaus noch möglich, dass die genesenen Kinder den Lolli-Pool-Test verfälschen. Dann sei das gesamte Ergebnis nicht brauchbar.
Regulärer Berechtigungsschein auch für kürzlich genesene Kinder
Um der Testnachweispflicht in Kitas nachzukommen, können Eltern ihre Kleinen zuhause selbst testen. Für die Tests könnten die Eltern einen regulären Berechtigungsschein für kostenlose Tests erhalten, erklärt Justice weiter. Die Ausgabe dieses einen regulären Berechtigungsscheins für zehn Tests für ein genesenes Kind habe keine Auswirkung auf die Förderung von PCR-Pool-Tests durch den Freistaat Bayern.
Nach der bisherigen Regelung, die auch weiterhin gültig ist, gibt es für die Kitas, die an den Pool-Tests teilnehmen, nämlich keine Berechtigungsscheine für die Eltern, umgekehrt erhalten die Eltern kostenlose Tests, deren Kitas sich nicht an den Pool-Testungen beteiligen.