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WÜRZBURG
Würzburger bekommt Cannabis auf Rezept
Würzburger bekommt Cannabis auf Rezept       -  Günter Weiglein mit einer getrockneten Cannabisblüte und der dazu gehörigen Medizindose.
Foto: dpa | Günter Weiglein mit einer getrockneten Cannabisblüte und der dazu gehörigen Medizindose.
Melanie Jäger
Melanie Jäger
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:49 Uhr

Es war an einem Mittwoch im vergangenen Sommer, als bei Günter Weiglein die Polizei vor der Haustür seiner Wohnung in Würzburg stand. Eine Nachbarin hatte verdächtige Pflanzen am Fensterbrett des langjährigen Schmerzpatienten entdeckt – und ihn verpfiffen.

Weiglein landete vor dem Amtsgericht Würzburg und bekam Ende November 2017 wegen vorsätzlich unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln eine Geldstrafe von 300 Euro zur Bewährung aufgebrummt. Sein Anwalt ist gegen das Urteil in Berufung gegangen, die Staatsanwaltschaft, so sagt er, ebenfalls. „Wir warten nun auf einen Gerichtstermin, der wohl in den nächsten Wochen anstehen wird.“

Apothekenpreis pro Gramm: 22 Euro

Seit dem Verfahren, so erzählt Günter Weiglein gegenüber dieser Redaktion, hole er sich sein vom Arzt verschriebenes Heilmittel nun eben aus der Apotheke. 22 Euro pro Gramm koste das. Zum Vergleich: „Im gesicherten Eigenanbau im Innenraum wären es zwischen 1,20 Euro und 1,50 Euro“, schätzt Weiglein. Drei Gramm braucht er pro Tag zur Schmerzlinderung, monatlich sei er bei 2000 Euro Kosten. Ein Wahnsinn im Vergleich, ja, aber Eigenanbau sei nun mal in Deutschland verboten, Ausnahmen können grundsätzlich aber gemacht werden.

„Ich selbst warte noch auf eine Genehmigung, Cannabis selbst anzubauen. Aktuell läuft noch ein Berufungsverfahren. 2014 gab es ein Verwaltungsgerichtsurteil in Köln, ich bin einer der Kläger“, so Weiglein.

Schwierig wird es für Schmerzpatienten mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle, wenn es zu Lieferengpässen kommt, sie in der Apotheke nichts bekommen. „Wenn man dann niemanden an der Hand hat, bei dem man Marihuana erwerben kann, ist das schmerztechnisch eine Katastrophe.“ Lieferengpässe seien keine Seltenheit, denn die Zahl der Antragsteller für Ausnahmegenehmigungen habe im letzten Jahr schon bei 13.000 Patienten gelegen. „Und es werden immer mehr. Es ist höchste Zeit, dass hier endlich eine Regelung gefunden wird!“

Erfolgreiche Schmerzlinderung

Der Würzburger war im Jahr 2002 mit dem Motorrad verunglückt und wird seither von teils unerträglichen Schmerzen geplagt. 2007, fünf Jahre nach dem Unfall, als die Möglichkeiten der Schulmedizin für ihn als chronischen Schmerzpatienten ausgereizt waren, versuchte er es mit Marihuana. Und: „Es half!“ Seither versucht Weiglein seine Schmerzen, die sich den Tag über aufbauen und am Abend und in der Nacht immer heftiger werden, mit Haschisch zu lindern.

  • Lizenz für die eigene „Gras“-Ernte (Juli 2014)

Bisher wird Cannabis zur medizinischen Verwendung vor allem aus den Niederlanden und Kanada importiert, 2016 belief sich die Menge laut Gesundheitsministerium auf 170 Kilogramm. Ab 2019 soll auch Cannabis aus deutschem Anbau verfügbar sein. Bei einem Tagesbedarf von etwa einem Gramm pro Patient würden derzeit 365 Kilogramm pro Jahr benötigt. „So einfach ist das alles aber nicht, ich denke nicht, dass sich so schnell was an der Situation ändert“, meint Patient Weiglein.

Besitz und Eigenanbau bleibt verboten

Der Anbau in lizenzierten Betrieben muss ausgeschrieben und überwacht werden, die Betriebe müssen die Ernte lagern. Die staatliche Cannabis- Agentur, so die Pläne, wird die Ernte schließlich aufkaufen, um sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler oder Apotheken weiterzuverkaufen. Einfluss auf den Abgabepreis soll die Agentur nicht haben.

Besitz, Anbau und der Handel von Cannabis bleiben verboten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fürchtet eine schleichende Legalisierung der illegalen Droge, die bei dauerhaftem Konsum zu Abhängigkeit führen kann. Die Diskussion um Cannabis, seine Heilwirkung und seine Freigabe in Ausnahmefällen wird seit vielen Jahren geführt. Nun wirft der Bund Deutscher Kriminalbeamter mit seiner Forderung nach einer „kompletten Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten“ wieder ein Schlaglicht auf die Debatte. Einzig das Thema Verkehrsteilnahme liegt der Polizeigewerkschaft da im Magen.

„Berauscht am Steuer – das geht gar nicht!“

Auch Günter Weiglein sieht darin ein echtes Problem: „Berauscht am Steuer – das geht gar nicht!“ Dass Verkehrsexperten sich aktuell stark machen für eine intensive ärztliche Begleitung von Patienten, die Cannabis bekommen, findet er richtig. „Doch wenn Ärzte hier die Verantwortung tragen sollen, wird es noch schwerer werden, welche zu finden, die das Kraut verschreiben.“ Es seien ohnehin nur wenige. „Einmal geht es um das Budget, das erheblich belastet wird, noch stärker ist aber die Angst, als Dr. Hasch oder Kiffer-Arzt zu gelten.“ Auch Weiglein fährt Auto, allerdings immer mit der Angst im Nacken, dass auch bei einem unverschuldeten Unfall mit der Festellung von THC im Blut die Versicherung sich weigern könnte, zu zahlen.

 
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  • holle4es
    Wo ist denn Ihr Problem? Weder sollte ein Betrunkener noch ein Berauschter ein KFZ lenken. Aber Cannabis Patienten den Führerschein wegnehmen ist genauso, als wie jedem, der irgendwann mal Alkohol trinkt, den Lappen wegzunehmen. Ob ein Dauerpatient wie hier im Artikel allerdings überhaupt irgendwann mal "nüchtern" ist, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass ich mehr Angst vor alkoholisierten Fahrern als vor bekifften Fahrern habe, da die deutlich in der Mehrzahl sind und auch nach einer etwaigen Legalisierung von Canncabis bleiben werden.
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  • gowell70@yahoo.de
    Der Preis von 22 € ist schon sehr unverschämt.
    Da sieht man schon, dass hier wieder einmal Wenige sich die Taschen vollstopfen und der Patient frech abkassiert wird.
    Die Bundesrepublik Deutschland verbietet eine Pflanze,welche über Jahrtausende dem Menschen als Nahrung, Kleidung und auch als Medizin von großem Nutzen war.
    Mit unsinnigen Verboten geht leider auch sehr viel Vertrauen in die staatliche Ordnung kaputt.
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  • flyarcus@gmx.de
    viele Jahrtausende lang gab es auch keinen gefährlichen Straßenverkehr!
    wollen sie Kiffer hinter dem Steuer wissen?
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  • flyarcus@gmx.de
    Meine Meinung:
    Wer Cannabis "Patient" ist, darf kein Fahrzeug mehr führen, also Führerschein abgeben, gegen Rezept!
    Alles andere wäre Wahnsinn!
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  • heinz1362
    Und wer sich ein Flasche Wodka kauft und die auch noch konsumiert, und wer vom Arzt Tilidin verschrieben bekommt, darf dann auch kein Fahrzeug mehr führen??????
    Wie irreal ist das denn?
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  • flyarcus@gmx.de
    Was haben sie da nicht verstanden?
    Cannabis ist ein Betäubungsmittel, oder vielleicht besser ausgedrückt ein RAUSCHmittel...das bedeutet doch, dass der Konsument entweder betäubt ist, deshalb auch der medizinische Effekt, oder er ist berauscht, gleichzusetzen mit dem Genuss von Alkohol!
    Trinen sie denn eine Flasche Wodka und fahren Auto?
    *kopfschüddel
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  • gowell70@yahoo.de
    Wenn Sie mittags um 12 eine Flasche Wodka trinken dann sollten Sie am selben Tag kein Fahrzeug führen.
    24 Stunden später sollten Sie dann soweit ausgenüchtert sein dass Sie wieder fahrtüchtig. Allerdings ist es massiv gesundheitsschädlich, am hellichten Tag eine Flasche Wodka zu bechern!
    Wenn Sie um 16.20 Uhr am Freitag einen Joint rauchen mit 0,3 Gramm Hanfblüten, ansonsten Tee trinken und relaxen, dann ist es nach aktueller Rechtslage kriminell, wenn Sie am Mittwoch drauf mit dem Fahrzeug unterwegs sind.
    Alkohol betäubt, dem Hanf wird Bewusstseinserweiterung nachgesagt.
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  • flyarcus@gmx.de
    okay, dann inhalieren sie fleißig, soll ja helfen grinsen
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  • gowell70@yahoo.de
    Sie setzen Patient in Anführungszeichen, erklären in völliger Unkenntnis die medizinische Wirkweise von Hanf und fordern, ausnahmslos Allen Hanfkonsumenten die Fahrerlaubnis zu entziehen.
    Solche argumentativen Höhenflüge kenne ich für gewöhnlich nur von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler von der CSU.
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  • flyarcus@gmx.de
    Hätte auch Kiffer schreiben können!
    medizinische Wirkung ist mir völlig klar, klar ist aber auch die berauschende Wirkung, oder wollen sie das abstreiten??
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  • heinz1362
    So jetzt im Klartext:
    "Wer Cannabis "Patient" ist, darf kein Fahrzeug mehr führen, also Führerschein abgeben, ....." (Ihr Kommentar).

    Ich ändere jetzt nur drei Wörter:

    Wer Alkohol trinkt, darf kein Fahrzeug mehr führen, also Führerschein abgeben, .....

    Natürlich darf weder der Alkohliker, der Mittags eine Flasche Wodka trinkt, noch der Kiffer Auto fahren, wenn er berauscht ist. Nur warum ist das eine legal und das andere illegal?

    Beides ist doch: "oder vielleicht besser ausgedrückt ein RAUSCHmittel." (Ihr Kommentar)

    Nix für Ungut, aber die ganze Diskussion geht doch an der Realität vorbei.

    "Rund zwei Millionen Menschen konsumieren nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig Cannabis. Fast 40 Prozent der 18- bis 25-Jährigen in Deutschland haben mindestens einmal in ihrem Leben einen Joint geraucht. Und die sollen alle kriminell sein? "

    Quelle: http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/leitartikel/Warum-Kiffen-nicht-laenger-verboten-sein-sollte;art9517,9880920
    © Main-Post 2018
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  • flyarcus@gmx.de
    Hi Heinz,
    Ich sagte doch nicht, dass sie kriminell sind, sondern meinte dass Dauerkiffer, also Patienten die immer das Zeug wegen ihren Problemen konsumieren mit Sicherheit nicht fahrtauglich sind! Wollen wir wirklich Berauschte im Strassenverkehr haben? Genauso wenig möchte ich, dass Besoffene ein Auto führen. Wie gross wird der erste Aufschrei sein, wenn ein legal zugekiffter einen schweren Unfall baut? Kommt dann die Erkenntnis, dass man ein Fahrzeug nicht führen soll wenn man berauscht ist?
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  • heinz1362
    Hallo Mementomori,
    dann habe ich Sie wohl falsch verstanden und gebe Ihnen, in Bezug auf das Fahren, natürlich recht.
    Was mich nur immer so wütend macht, ist diese Pauschalierung der "Teufelsdroge" Canabis und das, wie GWM oben schreibt mit zweierlei "Maß" gemessen wird.
    Und dann mache ich Urlaub in Kalifornien oder noch näher, in Holland und dann bin ich nicht kriminell wenn ich was rauche.
    Es wäre doch alles viel einfacher, wenn man die weiche Droge Canabis legal machen würde und dann könnte sich die Polizei um sowas wie Heroin, Chrysthal Meth kümmern.
    Und den Großdealern würde doch eine riesige Einnahme verloren gehen.
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  • Arcus
    Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Das Cannabisverbot ist nicht mehr zu rechtfertigen. Zumindest der Eigenanbau sollte freigegeben werden. Wenn in dem selben Zug ein Werbeverbot für den mindest genauso schädlichen Alkohol kommt, dann wird das gut für die Volksgesundheit sein.
    An Cannabis ist noch keiner gestorben. An den schädlichen Autoabgasen sterben jedes Jahr 1000e Menschen. Das ist den Verantwortlichen CSU Ministern aber Wurscht.
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