
Auch in diesem Winter dürfen Würzburgs Gastronomen ihre Gäste unter freiem Himmel bewirten – allerdings erst ab dem Ende des Weihnachtsmarktes am 24. Dezember. Das hat der Bau- und Ordnungsausschuss des Stadtrats (BOA) auf Antrag der CSU-Fraktion einstimmig beschlossen, um die von der Corona-Pandemie gebeutelte Branche weiterhin zu unterstützen.
Im Verlauf der beiden Pandemiejahre "hat sich das Verhalten der Gäste geändert. Viele Gastronomen würden daher gerne auch im Winter die Außengastronomie behalten", begründete CSU-Stadtrat Emanuele La Rosa den Eilantrag im BOA. Bis 2019 war die Außengastronomie im Stadtgebiet immer von März bis Oktober gestattet. Rund 150 Betriebe im Stadtgebiet machten davon gegen eine monatliche Sondernutzungsgebühr Gebrauch, etwa 220.000 Euro flossen dadurch jedes Jahr in die Stadtkasse.

In den vergangenen beiden Jahren hatte die Stadt den Gastronomen als Unterstützung während der Pandemie die Gebühren erlassen, und aus Infektionsschutzgründen wurde 2021 auch zum ersten Mal Außengastronomie im Winterhalbjahr zugelassen. Seit diesem Jahr müssen die Gastronomen wieder ihre monatlichen Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Flächen bezahlen, das gilt ab dem 1. Januar auch für die jetzt beschlossene Verlängerung über den Winter.
Verständnis bei der Stadt Würzburg für die Wirtinnen und Wirte
Kommunalreferent Wolfgang Kleiner zeigte im Ausschuss Verständnis für das Anliegen der Wirtinnen und Wirte. Der Umsatz unter freiem Himmel könne nicht nur dazu beitragen, die gestiegenen Betriebskosten auszugleichen: "Jeder Beitrag, den wir leisten können, dass Infektionen nicht weitergetragen werden, hilft uns weiter", so Kleiner.

Gestattet wird die Außengastronomie in dem im Sommerhalbjahr genehmigten Umfang. Mehr Steh- oder Sitzplätze, Überdachungen, Einhausungen, Heizpilze oder andere Heizgeräte sind nicht erlaubt. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, genügt als Antrag eine E-Mail an die Stadtverwaltung.
Weihnachtsmarkt begrenzt die Genehmigung
Zeitlich begrenzt wird die Genehmigung nur durch den Weihnachtsmarkt, der am kommenden Freitag beginnt und am 23. Dezember endet: "Wir möchten nicht, dass sich zur Weihnachtszeit überall in der Stadt Glühweinstände ausbreiten. Auch die Weihnachtsmarktbeschicker sind darauf angewiesen, Geld zu verdienen", betonte Kleiner.
Außerdem dürfen Gastronomen an Spieltagen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bei der WM in Katar nach Anfrage beim Kommunalreferat ohne zusätzliche Gebühren im Außenbereich Fernsehgeräte aufstellen und ein "Public Viewing" der deutschen WM-Spiele veranstalten.