Die Zerstörung war immens: Im Dezember 2019 verwüsteten Einbrecher nachts die Räume einer Apotheke in Würzburg und hinterließen einen Schaden in der Größenordnung von 200.000 Euro. Eine Überwachungskamera hatten die Tat in voller Länge aufgezeichnet: Über zwei Stunden lang rissen die zwei jungen Männer Regale herunter, zertrampelten auf dem Boden Medikamente im Wert von alleine 40.000 Euro, zerstörten Mobiliar und Computer und nahmen ein Bett für den Nachtdienst auseinander. Einen der Einbrecher hat ein Schöffengericht jetzt zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem ordnete es seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Therapie an.
Dass es bei dem Einbruch um Alkohol- und Drogenabhängigkeit und einen hohen Suchtdruck ging, hatten die Ermittlungen schnell ergeben: Die Täter nahmen vor allem Ersatzstoffe für Drogen, Einwegspritzen und Kanülen mit. Was genau der Auslöser für die ausufernde Verwüstung war, konnte das Gericht nicht mehr ermitteln. Der 25-jährige Angeklagte, nach Angabe vor Gericht ohne festen Wohnsitz, beantwortete keine Fragen und schwieg auch zum Namen seines Komplizen, für den inzwischen eine weitere Anklageschrift vorliegt.
Verurteilt wurde der mehrfach vorbestrafte 25-Jährige nicht nur wegen des spektakulären Apotheken-Einbruchs, sondern auch wegen eines weiteren Einbruchs und Diebstahls aus parkenden Fahrzeugen. Erst kurz vor der Tat im Dezember 2019 war er aus der Haft entlassen worden und stand noch unter Führungsaufsicht.
Im Prozess machte der Richter jetzt klar: Wenn der Angeklagte bei der Therapie nicht mitmache, gehe es ganz schnell zurück ins Gefängnis. "Verstanden?" fragte der Richter. "Ja," antwortete der 25-Jährige und nickte. "Versprochen, dass Sie mitmachen ?" Wieder ein Kopfnicken und "Ja". "Wehe", warnte der Richter, "wenn wir uns hier wiedersehen müssen" . Die Verteidigerin wies auf die Bereitschaft des 25-Jährigen hin: "Sollte sich in seinem Leben nicht bald etwas ändern, ist sich mein Mandant fast sicher, dass er an einer Überdosis sterben wird. Davor hat er große Angst".
Für ihn gehe es nicht um eine "letzte Chance", so die Verteidigerin. Ihr Mandant spreche von "erster Chance". Seinen Vater kenne er nicht, seine Mutter sei aufgrund ihrer Alkoholprobleme überfordert gewesen. Pflegefamilien hätten ihn oft frustriert "weitergereicht", aus einem Kinderheim sei er geflogen, aus der Jugendpsychiatrie getürmt. Und seit der ADHS-Diagnose im Kleinkindalter - eine Verhaltensstörung mit Symptomen wie Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität - habe man ihm immer nur mit wechselnden Medikamenten zu helfen versucht. So sei er in die Abhängigkeit von verschreibungspflichtigen und schließlich illegalen Drogen und Alkohol geraten.
Die Reichen könnten sich dann freikaufen und der Normalbürger sitzt dann Jahrzehnte im Knast. So ein Rechtssystem möchte ich nicht.
Auf der einen Seite gilt; Unwissentheit schützt vor Strafe nicht, auf der anderen wird diesen Konsorten alles zugestanden, was Strafe mildert. Erst Knast, dann kontrolliert Entzug. Danach neues Gutachten und Bewährung. Klappt es nicht, von vorne. Knast etc
Und das Ganze bitte ohne Fitnessstudios und Schwimmbad und ohne Internet und TV.
DAS wäre mal Strafe, die das Wort verdient.