Der Würzburger Anwalt Alexander Lang entwickelt sich für den Staat zum Corona-Schreck. Kürzlich kippte er mit seiner Klage im Auftrag eines Gastwirts aus Randersacker (Lkr. Würzburg) die sogenannte Corona-Sperrstunde in Bayern. Jetzt folgte das Aus für den Lockdown im westfälischen Landkreis Gütersloh. Auch hier war Langs "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht erfolgreich. Unterdessen will der Würzburger noch mehr erreichen: Eigenen Angaben zufolge vertritt er mehr als hundert Mandanten vom Modehändler bis zum Friseur mit Forderungen nach "Schadensersatz" für den Umsatz- und Gewinnausfall, den sie durch die verfügten Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Verordnungen erlitten haben.
Anfang dieser Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen per Eilbeschluss entschieden, dass es auf Dauer nicht verhältnismäßig ist, einen ganzen Landkreis mit massiven Ausgangs- und Betriebsbeschränkungen zu belegen, wenn nur ein enger Bereich ein erhöhtes Infektionsgeschehen aufweist. Stattdessen brauche es eine "differenziertere Regelung". Bekanntlich waren die Corona-Fallzahlen rund um den Tönnies-Standort Rheda-Wiedenbrück massiv gestiegen, in anderen Ecksen des Kreises Gütersloh stellten die Gesundheitsbehörden aber nur wenig Neuinfektionen fest. Eine GmbH, die weit entfernt von der Fleischfabrik zwei Spielhallen betreibt, hatte mit Unterstützung des Würzburger Anwalts geklagt.
Für Lang hat die Gerichtsentscheidung Signalwirkung auch für Bayern. Erhöhte Infektionszahlen beispielsweise in Röttingen im südlichen Landkreis Würzburg müssten demnach nicht zwangsläufig auch zu Beschränkungen im knapp 50 Kilometer entfernten Bergtheim führen. Im Freistaat haben der 42-jährige Anwalt und seine Kollegen von der Kanzlei Steinbock & Partner derweil weitere Klagen am Laufen. So vertreten sie unter anderem den Inhaber einer Bierkneipe in Mittelfranken, der seine Wirtschaft bis heute nicht öffnen darf, selbst wenn er die für die Speisegastronomie geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen erfüllen kann. "Das ist doch Willkür", sagt Lang und erwartet die gleiche Einsicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Noch nicht vor Gericht gelandet sind die Ansprüche, die Lang und Kollegen für bundesweit über hundert Betriebe bei den jeweiligen Landesregierungen geltend machen. In Briefen an die Behörden fordern unter anderem Gastronomen, Einzelhändler, Friseure und Fitnessstudio-Betreiber eine Entschädigung für Umsätze und Gewinne, die ihnen während des Corona-Lockdowns entgangen sind. Es könne nicht sein, dass die Gefahrenabwehr in der Corona-Krise "auf dem Rücken einiger weniger Betriebe" ausgetragen werde, sagt Lang.
"Friseure leisten Sonderopfer die Allgemeinheit"
Auch für ihn sei nachvollziehbar, dass Friseure ihre Geschäfte hatten schließen müssen, während Anwälte weiterarbeiten durften. Aber dieses "Sonderopfer für die Allgemeinheit" müsse der Staat dann auch entschädigen. Als Beispiel nennt Lang den Atomausstieg. Auch hier liege ein "hoheitlicher, enteignungsgleicher Eingriff" vor. Die Kraftwerksbetreiber würden aber - anders als Betriebe in der Corona-Krise - millionenschwer entschädigt.
Auf die Anwaltsbriefe mit den Schadenersatz-Forderungen hätten Gastronomen und Friseure bislang keine Antwort erhalten, sagt Lang. Erst bei einer Ablehnung der Ansprüche sei es möglich, Klage einzureichen. Schnelle Entscheidungen seien nicht zu erwarten.
Der Lockdown hat vielen älteren Menschen, die unseren Wohlstand erst möglich gemacht haben, das Leben gerettet.
Das sollte sich dieser Anwalt durch den Kopf gehen lassen.
Skrupel? Dagegen ist er geimpft.
Diesen ganzen Rechtsanwälten die aus so einer Lage Profit ziehen wollen gehört das Handwerk gelegt.
Das sind unsere Steuergelder auf die solche Rechtsverdreher aus sind.
Zu Ihrem eigentlich nichtssagenden Kommentar fällt mir aber rein gar nichts ein. Und noch weniger fällt mir dazu ein dass momentan 40!!! Leute dafür auch noch ein 👍 da lassen!! 😳😳😳😳
Sie gehören mit ihrer Meinung zur Minderheit!
Und das ist GUT SO!!!