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Würzburg
Würzburger Anwalt fordert Schadenersatz für Corona-Lockdown
Erst Bayerns Corona-Sperrstunde, jetzt der Gütersloh-Lockdown: Der Würzburger Anwalt Alexander Lang kippt eine staatliche Regelung nach der anderen. Und er hat noch mehr vor.
Die Lockdown-Regelungen im Kreis Gütersloh sind hinfällig. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erstritt ein Anwalt aus Würzburg. Der Jurist stellt weitere Regelungen auch in Bayern in Frage.
Foto: Jonas Güttler, dpa | Die Lockdown-Regelungen im Kreis Gütersloh sind hinfällig. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erstritt ein Anwalt aus Würzburg.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:55 Uhr

Der Würzburger Anwalt Alexander Lang entwickelt sich für den Staat zum Corona-Schreck. Kürzlich kippte er mit seiner Klage im Auftrag eines Gastwirts aus Randersacker (Lkr. Würzburg) die sogenannte Corona-Sperrstunde in Bayern. Jetzt folgte das Aus für den Lockdown im westfälischen Landkreis Gütersloh. Auch hier war Langs "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht erfolgreich. Unterdessen will der Würzburger noch mehr erreichen: Eigenen Angaben zufolge vertritt er mehr als hundert Mandanten vom Modehändler bis zum Friseur mit Forderungen nach "Schadensersatz" für den Umsatz- und Gewinnausfall, den sie durch die verfügten Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Verordnungen erlitten haben.

Erfolgreich gegen Corona-Regelungen: Rechtsanwalt Alexander Lang von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner Würzburg.
Foto: www.fotoschwab.de | Erfolgreich gegen Corona-Regelungen: Rechtsanwalt Alexander Lang von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner Würzburg.

Anfang dieser Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen per Eilbeschluss entschieden, dass es auf Dauer nicht verhältnismäßig ist, einen ganzen Landkreis mit massiven Ausgangs- und Betriebsbeschränkungen zu belegen, wenn nur ein enger Bereich ein erhöhtes Infektionsgeschehen aufweist. Stattdessen brauche es eine "differenziertere Regelung". Bekanntlich waren die Corona-Fallzahlen rund um den Tönnies-Standort Rheda-Wiedenbrück massiv gestiegen, in anderen Ecksen des Kreises Gütersloh stellten die Gesundheitsbehörden aber nur wenig Neuinfektionen fest. Eine GmbH, die weit entfernt von der Fleischfabrik zwei Spielhallen betreibt, hatte mit Unterstützung des Würzburger Anwalts geklagt.

Für Lang hat die Gerichtsentscheidung Signalwirkung auch für Bayern. Erhöhte Infektionszahlen beispielsweise in Röttingen im südlichen Landkreis Würzburg müssten demnach nicht zwangsläufig auch zu Beschränkungen im knapp 50 Kilometer entfernten Bergtheim führen. Im Freistaat haben der 42-jährige Anwalt und seine Kollegen von der Kanzlei Steinbock & Partner derweil weitere Klagen am Laufen. So vertreten sie unter anderem den Inhaber einer Bierkneipe in Mittelfranken, der seine Wirtschaft bis heute nicht öffnen darf, selbst wenn er die für die Speisegastronomie geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen erfüllen kann. "Das ist doch Willkür", sagt Lang und erwartet die gleiche Einsicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Noch nicht vor Gericht gelandet sind die Ansprüche, die Lang und Kollegen für bundesweit über hundert Betriebe bei den jeweiligen Landesregierungen geltend machen. In Briefen an die Behörden fordern unter anderem Gastronomen, Einzelhändler, Friseure und Fitnessstudio-Betreiber eine Entschädigung für Umsätze und Gewinne, die ihnen während des Corona-Lockdowns entgangen sind. Es könne nicht sein, dass die Gefahrenabwehr in der Corona-Krise "auf dem Rücken einiger weniger Betriebe" ausgetragen werde, sagt Lang.

"Friseure leisten Sonderopfer die Allgemeinheit"

Auch für ihn sei nachvollziehbar, dass Friseure ihre Geschäfte hatten schließen müssen, während Anwälte weiterarbeiten durften. Aber dieses "Sonderopfer für die Allgemeinheit" müsse der Staat dann auch entschädigen. Als Beispiel nennt Lang den Atomausstieg. Auch hier liege ein "hoheitlicher, enteignungsgleicher Eingriff" vor. Die Kraftwerksbetreiber würden aber - anders als Betriebe in der Corona-Krise - millionenschwer entschädigt.

Auf die Anwaltsbriefe mit den Schadenersatz-Forderungen hätten Gastronomen und Friseure bislang keine Antwort erhalten, sagt Lang. Erst bei einer Ablehnung der Ansprüche sei es möglich, Klage einzureichen. Schnelle Entscheidungen seien nicht zu erwarten.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers den Rechtsweg zu bestreiten, wenn er sich benachteiligt fühlt. Wie gesagt, es entscheidet zum Glück ein ordentliches Gericht. Wenn dieses zum Entschluss kommt, dass der Staat nicht richtig gehandelt hat, dass ist dies so. Dann müssen das die betroffenen Stellen eben akzeptieren. So funktioniert eben der Rechtsstaat. Ein Aufrechnen mit erhaltenen Subventionen geht nicht. Oder soll bei jemanden, der nach einem Unfall Schmerzensgeld/Schadenersatz bekommt, dies z. B. mit dem Baukindergeld verrechnet werden, nur weil er da eine Subvention bekommen hat? Eine Demokratie zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass der Rechtsstaat auch in einer Krise funktioniert!
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  • Werner12
    Die Wirtschaft steht wieder auf ein Verstorbener nicht mehr.
    Der Lockdown hat vielen älteren Menschen, die unseren Wohlstand erst möglich gemacht haben, das Leben gerettet.
    Das sollte sich dieser Anwalt durch den Kopf gehen lassen.
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  • info@softrie.de
    Hoffentlich lassen sich die Kommunen, Länder und der Bund nicht einschüchtern. Wenn wirklich Schadensersatz gezahlt wird, sollten die Stellen klagen, dass sämtliche Corona-Hilfen zurückbezahlt werden müssen und andere Vergünstigungen wie Mehrwertsteuervergünstigungen ausgeschlossen werden. Mitnahme-Mentalität ist das hier. Bei solchen Leuten will ich nicht mein Geld lassen.
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  • 28041953
    Die Schlimmsten von den Brüdern sind ja die, die für irgendwelche fadenscheinigen Firmen Abmahnungen verschicken und sich damit ihre Nase vergolden lassen!!! 😤 Da gehört dazwischen gehaut dass es nur so kracht!
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  • info@softrie.de
    Kleiner Tipp, den Anwälte unterdrücken wollen: Modifizieren Sie die Unterlassungsschreiben und teilen sie darauf mit, dass sie nicht die Kostennote begleichen. Zwei Mal gemacht, seither hüten sich die Branchenanwälte, weil die natürlich wissen, dass die Kunden auf der Zeche sitzen bleiben.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Ein Anwalt der nichts kann halt. Ausser abkassieren und, falls dafür notwendig, für seine Klientel und sein Bankkonto über Leichen gehen.
    Skrupel? Dagegen ist er geimpft.
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  • Einwohner
    Wir bräuchten mal wieder Juristen und Richter, die sinnvolle Dinge tun und umsetzen und nicht nur solche, die Kuschelurteile durchsetzen und andere schikanieren.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Hier wurden ganze Existenzen bedroht, weil die auf staatliche Anordnung nicht arbeiten durften. Es ist doch völlig legal, dass diese eine Entschädigung erhalten müssen. Die Betriebe haben nicht nur eine Verantwortung für sich, sondern auch für ihre Beschäftigten. Krise hin oder her: Der Staat macht es sich manchmal zu einfach. Außerdem kam die staatliche Hilfe teilweise nicht dort an, wo sie bitter nötig war bzw. man hat einige Branchen einfach vergessen. Die großen Firmen wie Adidas usw. kriegen es in den A... geblasen, dabei produzieren die nicht mal in Deutschland. Die kleinen Betriebe können sehen, wo sie bleiben.
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  • Mementomori
    War ja klar, dass die Rechtsverdreher jetzt aus ihren Löchern kriechen und das letzte bissle vom Staat abzwacken wollen, anstatt alle mal froh wären, dass wir keine italienischen Verhältnissen hier ertragen mussten. Dass die sich nicht schämen?
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  • Werner12
    Sie sprechen mir aus der Seele.
    Diesen ganzen Rechtsanwälten die aus so einer Lage Profit ziehen wollen gehört das Handwerk gelegt.
    Das sind unsere Steuergelder auf die solche Rechtsverdreher aus sind.
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  • tommy33
    Also Werner, erstmal vertreten die Anwälte die Interessen ihrer Mandanten. Ein unabhängiges Gericht entscheidet dann nach gültiger deutscher Rechtsprechung. Wir leben halt nun mal in einem Rechtsstaat und das ist gut so!!!
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  • tommy33
    @mementori
    Zu Ihrem eigentlich nichtssagenden Kommentar fällt mir aber rein gar nichts ein. Und noch weniger fällt mir dazu ein dass momentan 40!!! Leute dafür auch noch ein 👍 da lassen!! 😳😳😳😳
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @tommy0815
    Sie gehören mit ihrer Meinung zur Minderheit!
    Und das ist GUT SO!!!
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  • tommy33
    Das heißt in Ihren Augen die Mehrheit hat immer recht? Ist das gut so?
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