Die Stadt Würzburg hat am Montag eine Verlängerung der Maskenpflicht in der Innenstadt angekündigt. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 6. Januar, in Kraft und gilt nach Angaben des Rathauses bis einschließlich Sonntag, 10. Januar.
Die neue Würzburger Verfügung umfasst die folgenden Bereiche, an denen auch bisher schon Maskenpflicht zwischen 6 und 22 Uhr galt:
- Alte Mainbrücke, inklusive der Auf- und Abgänge
- Bahnhofsvorplatz inklusive der Grünbereiche bis Haugerring
- Eichhornstraße (Bereich zwischen Schönbornstraße und Spiegelstraße)
- Schustergasse
- Schmalzmarkt (Bereich zwischen Schustergasse und Blasiusgasse).
Rathaus hält sich weitere Schritte offen
Basis für die neue Verfügung ist die Elfte Bayerische Infektionsschutzverordnung vom 15. Dezember 2020, die noch bis Sonntag, 10 Januar 2021, gilt. Die bisherige Würzburger Regelung fußte auf der zehnten Infektionsschutzverordnung und regulierte zudem den Alkoholkonsum in der Innenstadt. Dies entfällt nun, da Alkoholkonsum im öffentlichen Raum inzwischen landesweit verboten ist.
Das Würzburger Rathaus verweist zudem auf bevorstehende Beratungen zwischen Bund und Ländern: "Sobald diese neuen Inhalte bekannt sind, prüft die Stadt Würzburg die Notwendigkeit, eine neue örtliche Allgemeinverfügung für die Zeit ab 11. Januar 2021 gegebenenfalls zu erlassen", heißt es in einer Pressemitteilung.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung kann laut Rathaus während der Dienstzeiten in der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstraße 1, 97070 Würzburg, 2. Stock, Zimmer 201, eingesehen werden.
Das ist klar und verständlich, und bitte mehr Kontrollen!