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Ochsenfurt
Weststadt: Ohne Rahmenplan keine Fördergelder
Solange die Firma SFM Chemicals in der Floßhafenstraße ansässig ist, liegt die Entwicklung der angrenzenden Industriebrache auf Eis. Doch eine Lösung kommt in Sicht.
Solange die Firma SFM Chemicals in der Floßhafenstraße ansässig ist, liegt die geplante städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Industriebrache auf Eis. 
Foto: Gerhard Meißner | Solange die Firma SFM Chemicals in der Floßhafenstraße ansässig ist, liegt die geplante städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Industriebrache auf Eis. 
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:17 Uhr

Die Industriebrache zwischen Floßhafenstraße und Mainländebahn gilt als wertvolle städtebauliche Entwicklungsfläche. Das alte Flockenwerk, der städtische Bauhof und ein aufgegebenes Natursteinwerk könnten zugunsten eines Hotels, einer Stadthalle und weiterer Wohnbebauung verschwinden. Doch der chemische Betrieb SFM Chemicals und die in diesem Jahr in Kraft getretene europäische Seveso-III-Richtlinie haben alle Bemühungen um eine Entwicklung des Quartiers vorerst auf Eis gelegt. Der Bauausschuss des Stadtrats beschäftigte sich nun mit den Schritten, die nötig sind, um in der sogenannten Weststadt doch noch zum Ziel zu kommen.

Eines steht fest: Aufgrund der europäischen Richtlinie kann die Entwicklung im Umkreis von 200 Metern um den chemischen Betrieb nicht weiter vorangetrieben werden. Die nahe liegende Lösung wäre, das Unternehmen zum Umzug zu bewegen. Ein geeignetes Gelände stünde im Industriegebiet am Wolfgang zur Verfügung. Dazu ist die Firma auch bereit. Letztlich geht es um die Frage, welchen Preis die Stadt dafür zahlen muss.

"Der Firma SFM ist es wichtig zu wissen, ob die Stadt den Befreiungen zustimmen würde."
Peter Juks, Bürgermeister

Bürgermeister Peter Juks (UWG) hofft dabei auf die Städtebauförderung. Die sogenannte Weststadt ist Sanierungsgebiet. Für Investitionen, die dem Sanierungszweck dienen, kann die Stadt deshalb auf hohe Zuschüsse hoffen. Inwiefern auch die Umsiedlung eines Unternehmens unter diese Förderkategorie fällt, war in den vergangenen Monaten Thema intensiver Gespräche mit der Förderbehörde an der Regierung von Unterfranken.

Die Zukunft des Areals am Flockenwerk hängt davon ab, ob SFM Chemicals bereit ist, in den Industriepark Wolfgang umzuziehen.
Foto: Gerhard Meißner | Die Zukunft des Areals am Flockenwerk hängt davon ab, ob SFM Chemicals bereit ist, in den Industriepark Wolfgang umzuziehen.

Vorläufiges Ergebnis dieser Gespräche ist die Forderung nach einem Rahmenplan, berichtete Bürgermeister Juks. Darin soll die gesamte Entwicklung der Weststadt zusammenhängend skizziert werden, einschließlich der geplanten touristischen und gastronomischen Nutzung im Bereich des Fliockenwerks und der Aufwertung des Quartiers durch die weiteren Maßnahmen. Dieser Rahmenplan und der darin aufgezeigte städtebauliche Nutzen sei die Grundlage für eine spätere Förderung, so Juks.

Befreiungen vom Bebauungsplan sind nötig

In Grundzügen wurde ein solcher Rahmenplan bereits als Bestandteil des integrierten städtebaulichen Konzepts (ISEK) erstellt, doch werde für die Städtebauförderung ein konkreter Maßnahmenbeschluss des Stadtrats benötigt, sagte Stadtbaumeister Jens Pauluhn. Um die Planungen zügig voranzutreiben, stimmten die Mitglieder des Bauausschusses geschlossen für die Beauftragung eines Architekturbüros. Für das zweistufige Verfahren aus einer Grobplanung und einer verfeinerten Ausarbeitung soll das Büro insgesamt maximal 60 000 Euro erhalten.

Im Industriepark Wolfgang in Ochsenfurt könnte sich die Firma SFM Chemicals ansiedeln.
Foto: Claudia Schuhmann | Im Industriepark Wolfgang in Ochsenfurt könnte sich die Firma SFM Chemicals ansiedeln.

In einem weiteren Punkt der Tagesordnung griff der Bauausschuss einer Umsiedlung des chemischen Betriebs bereits voraus. Sollte SFM Chemicals in den Industriepark Wolfgang umziehen, dann sind dort Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz laufe direkt über das Landratsamt. Die Stadt werde dabei nur als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Die baurechtlichen Festsetzungen hingegen sind Sache der Stadt, und die hat im seit langem  bestehenden Bebauungsplan die maximale Fassadenhöhe auf 10,50 Meter festgelegt. Für ein modernes Hochregallager wären aber mindestens 14 Meter erforderlich. "Der Firma SFM  ist es wichtig zu wissen, ob die Stadt den Befreiungen zustimmen würde", so Bürgermeister Juks. Der Bauausschuss beugte sich diesem Wunsch und beschloss, dass die Wandhöhe 3,50 Meter mehr betragen darf. Ein genauer Bauplan liege noch nicht vor, sagte Pauluhn, wohl aber ein Konzept.

 
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