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OCHSENFURT
Werbetafeln in der Stadt sind wohl zulässig
Werbetafeln in der Stadt sind wohl zulässig       -  Mit großen, beleuchteten Werbetafeln im Stadtbereich werden sich die Ochsenfurter wohl oder übel abfinden müssen. Das teilte Bürgermeister Peter Juks in der Sitzung des Bauausschusses mit. Gegen zwei dieser sogenannten Monofüße hat die Stadt Klage erhoben. Einem dritten, in der Tückelhäuser Straße geplanten hat sie nun erneut das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Ob dieses Vorgehen Erfolg verspricht, erscheint jedoch äußerst fraglich. Wie es mit den beiden schon erhobenen Klagen weitergehen wird, sei nicht im Bauausschuss zu behandeln, sondern werde Thema im Stadtrat sein, sagte Juks. Eine Rücknahme der Klagen sei vermutlich aber nicht unvernünftig, denn bei einem Ortstermin mit Vertretern der Stadt, des Landratsamtes, der Werbefirma sowie des Verwaltungsgerichts Würzburg war der Stadt weitgehend der Wind aus den Segeln genommen worden. Bei diesem Termin in der Tückelhäuser Straße hatte der Verwaltungsrichter klar gemacht, dass solche Vorhaben im Innenbereich zulässig seien. Die Werbefirma wollte in der Tückelhäuser Straße, stadtauswärts gesehen recht weit hinten, eine solche Tafel aufstellen. Der Stadtrat hatte dem nicht zugestimmt, weil er den Standort als zum Außenbereich gehörend betrachtete und an der Stelle eine Grünfläche vorgesehen ist. Das Landratsamt sah das genauso wie die Stadt und lehnte den Bauantrag ab. Diese Entscheidung sagte der Werbefirma nicht zu – sie klagte. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es nun zu dem Ortstermin, bei dem der Richter feststellte: Das Gebiet ist Innenbereich, und dort dürfen solche Tafeln stehen. „Das gehört zu solchen Gebieten einfach dazu“, sagte Juks. Und werde sich deshalb auch nicht verhindern lassen. Das Landratsamt änderte nach dem Ortstermin seine Rechtsauffassung und bat die Stadt, ihre Entscheidung bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens ebenfalls noch einmal zu überdenken. Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis, diskutierten und verweigerten das gemeindliche Einvernehmen erneut, und zwar mit sechs zu fünf Stimmen. „Da muss man Kante zeigen“, begründete Bert Eitschberger seine ablehnende Haltung. Sei man gegen die großen, bunt leuchtenden Plakatwände, müsse man auch dabei bleiben. „Dann muss eben das Gericht entscheiden“, sagte Eitschberger. Peter Juks hingegen ist eher geneigt, sich in das anscheinend Unvermeidliche zu fügen, auch bezüglich der schon laufenden Klagen. „Wir verbrennen bloß Geld“, so Juks. Wie berichtet, hatte der Stadtrat für die beiden ersten derartigen Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Vergebens, denn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde war anderer Auffassung gewesen und hatte das Einvernehmen kurzerhand ersetzt. Gegen diesen Schritt konnte sich die Stadt nur noch mit Klagen beim Verwaltungsgericht zur Wehr setzen und tat dies auch. Eine Tafel wurde in der Marktbreiter Straße trotzdem schon bald errichtet. Die zweite, ebenfalls in der Tückelhäuser Straße etwa auf Höhe der Fruchtsaftgeschäftes geplant, steht hingegen noch nicht.
Foto: THOMAS FRITZ | Mit großen, beleuchteten Werbetafeln im Stadtbereich werden sich die Ochsenfurter wohl oder übel abfinden müssen. Das teilte Bürgermeister Peter Juks in der Sitzung des Bauausschusses mit.
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:55 Uhr

Mit großen, beleuchteten Werbetafeln im Stadtbereich werden sich die Ochsenfurter wohl oder übel abfinden müssen. Das teilte Bürgermeister Peter Juks in der Sitzung des Bauausschusses mit. Gegen zwei dieser sogenannten Monofüße hat die Stadt Klage erhoben. Einem dritten, in der Tückelhäuser Straße geplanten hat sie nun erneut das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Ob dieses Vorgehen Erfolg verspricht, erscheint jedoch äußerst fraglich.

Wie es mit den beiden schon erhobenen Klagen weitergehen wird, sei nicht im Bauausschuss zu behandeln, sondern werde Thema im Stadtrat sein, sagte Juks. Eine Rücknahme der Klagen sei vermutlich aber nicht unvernünftig, denn bei einem Ortstermin mit Vertretern der Stadt, des Landratsamtes, der Werbefirma sowie des Verwaltungsgerichts Würzburg war der Stadt weitgehend der Wind aus den Segeln genommen worden.

Auch das Landratsamt lehnte zunächst ab

Bei diesem Termin in der Tückelhäuser Straße hatte der Verwaltungsrichter klar gemacht, dass solche Vorhaben im Innenbereich zulässig seien. Die Werbefirma wollte in der Tückelhäuser Straße, stadtauswärts gesehen recht weit hinten, eine solche Tafel aufstellen. Der Stadtrat hatte dem nicht zugestimmt, weil er den Standort als zum Außenbereich gehörend betrachtete und an der Stelle eine Grünfläche vorgesehen ist. Das Landratsamt sah das genauso wie die Stadt und lehnte den Bauantrag ab.

Stadt soll ihre Rechtsauffassung überdenken

Diese Entscheidung sagte der Werbefirma nicht zu – sie klagte. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es nun zu dem Ortstermin, bei dem der Richter feststellte: Das Gebiet ist Innenbereich, und dort dürfen solche Tafeln stehen. „Das gehört zu solchen Gebieten einfach dazu“, sagte Juks. Und werde sich deshalb auch nicht verhindern lassen. Das Landratsamt änderte nach dem Ortstermin seine Rechtsauffassung und bat die Stadt, ihre Entscheidung bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens ebenfalls noch einmal zu überdenken.

Eitschberger will Kante zeigen

Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis, diskutierten und verweigerten das gemeindliche Einvernehmen erneut, und zwar mit sechs zu fünf Stimmen. „Da muss man Kante zeigen“, begründete Bert Eitschberger seine ablehnende Haltung. Sei man gegen die großen, bunt leuchtenden Plakatwände, müsse man auch dabei bleiben. „Dann muss eben das Gericht entscheiden“, sagte Eitschberger.

Peter Juks hingegen ist eher geneigt, sich in das anscheinend Unvermeidliche zu fügen, auch bezüglich der schon laufenden Klagen. „Wir verbrennen bloß Geld“, so Juks.

Wie berichtet, hatte der Stadtrat für die beiden ersten derartigen Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Vergebens, denn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde war anderer Auffassung gewesen und hatte das Einvernehmen kurzerhand ersetzt.

Gegen diesen Schritt konnte sich die Stadt nur noch mit Klagen beim Verwaltungsgericht zur Wehr setzen und tat dies auch. Eine Tafel wurde in der Marktbreiter Straße trotzdem schon bald errichtet. Die zweite, ebenfalls in der Tückelhäuser Straße etwa auf Höhe der Fruchtsaftgeschäftes geplant, steht hingegen noch nicht.

 
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