Wenig Begeisterung kam bei den Mitgliedern des Ochsenfurter Bauausschusses für ein Vorhaben in der Molkereistraße auf. In dem Anwesen möchte ein Bauwerber aus dem vorher dort ansässigen Optiker-Fachgeschäft im Wege der Nutzungsänderung eine Spielhalle machen. Außerdem ist eine Werbeanlage in Gestalt eines Leuchtkastens vorgesehen.
Unter anderem Bert Eitschberger (SPD) mochte sich mit der Vorstellung einer Spielhalle an diesem Standort überhaupt nicht anfreunden. Das in unmittelbarer Nähe befindliche Schnellrestaurant ziehe viele Jugendliche an. Auf die wirke sich eine Spielhalle alles andere als positiv aus, glaubt Eitschberger und sagte: „Wenn wir Rückgrat hätten, würden wir in diesem Bereich den Bebauungsplan ändern.“
Es gibt keinen Bebaungsplan
Das Problem dabei: Für das Gebiet existiert überhaupt kein Bebauungsplan. Etwaige Vorhaben dort beurteilen sich nach § 34 des Baugesetzbuchs und sind zulässig, wenn sie sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist“. Der Flächennutzungsplan, die Vorstufe für den Bebauungsplan, sieht dort ein Mischgebiet vor. Und in einem Mischgebiet, sagt die Baunutzungsverordnung, sind Vergnügungsstätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Konkret: In einer „mischgebietstypischen“ Spielhalle darf die Spielfläche 100 Quadratmeter nicht überschreiten.
Wird dazu noch die Spielverordnung berücksichtigt, könnte der Bauwerber in der Molkereistraße eine Spielhalle mit acht Geldspielautomaten errichten. Genau das hat er vor: Sein Antrag richtet sich auf eine Spielhalle mit acht Geldspielautomaten, zwei Internetplätzen, zwei Dartplätzen und einem Kicker auf einer Fläche von knapp 97 Quadratmetern.
Bauamt hat vor Jahren schon geprüft
Wenn ein Bebauungsplan, der eine derartige Nutzung ausschließen könnte, nicht existiert – warum dann nicht einfach einen solchen aufstellen und eine Veränderungssperre erlassen? Das wollte Barsom Aktas (UWG) wissen. Bürgermeister Peter Juks (UWG) erläuterte die Vorgeschichte: Schon vor Jahren habe das Bauamt der Stadt überprüft, ob das möglich sei und sei zu einem negativen Ergebnis gekommen. Das liege daran, dass es in diesem Gebiet verschiedene große Märkte gebe.
Eine Veränderungssperre zu erlassen, sei wegen des Fehlens eines Bebauungsplans nicht möglich, so Juks. Damit kann verhindert werden, dass planerisch nicht gewünschte Vorhaben realisiert werden, wenn ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist.
Keine großen Erfolgsaussichten
In der Sitzung stimmten neun Ausschussmitglieder gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Vorhaben, zwei dafür. Große Erfolgsaussichten sieht etwa Siegfried Scheder (CSU) trotzdem nicht: Wenn das Vorhaben rechtlich konform sei, werde das Landratsamt über den Standpunkt der Stadt hinweggehen und ihr Einvernehmen ersetzen. Scheder erinnerte an das Beispiel mit den auffälligen beleuchteten Werbeanlagen, die die Stadt auch nicht haben wollte und die sie dennoch nicht verhindern konnte.
Bert Eitschberger glaubt nicht, dass es keine Möglichkeit geben soll, ein Vorhaben zu vereiteln, das derart skeptisch betrachtet wird. Die Stadt müsse doch gestalten können, wandte er ein – Stichwort Planungshoheit. Grundsätzlich sei das der Fall, teilt auf Nachfrage der Redaktion das Bauamt des Landkreises Würzburg mit. Gemeinden könnten, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sei, einen Bebauungsplan aufstellen.
Anlass für eine solche Bauleitplanung könne auch ein konkreter Bauantrag sein, teilt das Landratsamt weiter mit. Allerdings sei eine reine Negativplanung zur Verhinderung eines missliebigen Vorhabens nicht möglich. Die Gemeinde müsse schon eine positive, verwirklichbare planerische Konzeption für das betreffende Gebiet haben.
Nach Kenntnis des Landratsamtes sei bereits seit 2013 versucht worden, einen Bebauungsplan „Marktbreiter Straße“ aufzustellen. Eine Überplanung in der Weise, dass Spielhallen unzulässig wären, sei damals offenbar wegen der vorhandenen bestandsgeschützten Bebauung nicht möglich gewesen. Ob der der Stadt nun vorliegende Bauantrag für die Spielhalle zulässig sei, könne das Landratsamt erst dann beurteilen, wenn er auch im dortigen Bauamt eingegangen sei.
Ich denke, dass die Nachteile und Vorteile eines solchen Vorhabens auf der Hand liegen. Und die Problematik lässt sich grundsätzlich scheinbar nicht aus dem Weg räumen.
Aufgrund dessen, sollte man trotzdem die Schritte in die richtige Richtung, nämlich zum B-Plan gehen um ein grundsätzliches Bau bzw. Planungsvorhaben für die Stadt festzusetzen und mit der Basis eine Reevaluation in Betracht zu ziehen.
Denn immerhin muss es doch für jeden Bewohner nach einem Horror-Szenario klingen, wenn man feststellt, für die Stadt Ochsenfurt mit über 10 000 Einwohnern, kein Bebauungsplan nach BauGB vorliegt und letztendlich solche Vorhaben buchstäblich mehr Boden in dieser Gegend gewinnen. D. h. sämtliche Lenkungsinstrumente bleiben der Gemeinde verwehrt.
Nun sollten die entsprechenden Stakeholder handeln und diesen Mangel erstmal abstellen, d. h. daran arbeiten!
1.vor mehr als 9 Jahren der letzte SPD Bürgermeister im Amt war
2. Die SPD noch nie eine Mehrheit im Ochsenfurter Stadtrat hatte.
Deshalb etwas mehr Wahrheit als Unbestechlich.