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Würzburg
Weiterhin kein Alkohol: Verbot in der Würzburger Innenstadt wird verlängert           
Wegen der stark steigenden Coronazahlen durch die Omikron-Variante ist das Alkoholverbot im "Kleinen Bischofshut" um zwei Wochen verlängert worden.
Es wird noch ein Weilchen dauern, bis in der Würzburger Innenstadt draußen wieder Bier getrunken werden darf. Das Alkoholverbot gilt weiter. 
Foto: Thomas Obermeier | Es wird noch ein Weilchen dauern, bis in der Würzburger Innenstadt draußen wieder Bier getrunken werden darf. Das Alkoholverbot gilt weiter. 
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 29.01.2022 02:21 Uhr

Auch in den nächsten Wochen wird der Konsum von Alkohol in der Würzburger Innenstadt unterbunden. Wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt, ist die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg zum Konsum- und Abgabeverbot von Alkohol im Innenstadtbereich "Bischofshut" (mit Sanderstraße und Alte Mainbrücke) nochmals um zwei Wochen - bis zum 9. Februar 2022 - verlängert worden.  

Als Grund werden die aktuell stark steigenden Zahlen an Corona-Fällen im Stadtgebiet genannt. Seit dem 24. Januar liegt die 7-Tage-Inzidenz in Würzburg über 1000, am Mittwoch (26. Januar) wurde ein neuer Höchstwert von 1344 verzeichnet. Die Verbreitung der Omikronvariante verstärke die Notwendigkeit intensiver kontaktreduzierender Maßnahmen, konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln sowie einer "intensivierten Impfung", heißt es in der Begründung der Stadt weiter.

Weiterhin kein Alkohol: Verbot in der Würzburger Innenstadt wird verlängert           

Bestehende Schutzmaßnahmen fortführen

Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich und angemessen, die bestehenden Schutzmaßnahmen fortzuführen. Auch der Verwaltungsstab Katastrophenschutz der Stadt Würzburg und das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg hatten am Mittwoch (26. Januar) eine nochmalige Verlängerung dieser Schutzmaßnahmen empfohlen. 

Damit ist weiterhin im "Kleinen Bischofshut", auf der Alten Mainbrücke und in der Sanderstraße der Konsum von Alkohol verboten. Auch die Abgabe von "alkoholhaltigen Heißgetränken", die zur Mitnahme gedacht sind und in Gefäßen verkauft werden, die einen sofortigen Verzehr vorsehen, wie etwa Becher oder Tassen mit und ohne Deckel, ist verboten.

Eine Ausweitung der Anordnungen auf weitere öffentliche Plätze bzw. Örtlichkeiten ist laut Pressemitteilung weiterhin nicht erforderlich.

 
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