Der Würzburger AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb hat kürzlich am Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht, weil diese Anträge und Anfragen "mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt" untersagt.
Er habe "verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Geschäftsordnung, weil sich die Begriffe "rassistisch" und "diskriminierend" nicht objektiv definieren ließen, schreibt von Eyb in seiner Klageschrift. Der entsprechende Passus sei daher dazu geeignet, seine Meinungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Die Stadt Würzburg widerspricht auf Anfrage der Redaktion – und bekommt Rückendeckung von der Regierung von Unterfranken sowie dem Bayerischen Innenministerium.
Wörtlich heißt es in der Würzburger Rassismus-Klausel: "Anträge mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt, werden zur Behandlung nicht zugelassen. Anfragen mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt werden vom Sitzungsleiter zurückgewiesen." Verabschiedet wurde die Geschäftsordnung samt Rassismus-Passus nach einer Abstimmung am 21. Oktober 2021 mit 44:1 Stimmen. Die Gegenstimme kam von Stadtrat von Eyb, der damals schon gegen eine angebliche Einschränkung seiner Meinungsfreiheit protestiert hatte.
Stadt Würzburg: Formal korrekt gestellte Anträge landen auf Tagesordnung
"Das Antragsrecht von ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern wird durch diesen Passus, der auf Entscheidung des Stadtrates in die Geschäftsordnung aufgenommen wurde, nicht eingeschränkt", widerspricht die Stadt Würzburg auf Anfrage der Redaktion. "Ein formal korrekt gestellter Antrag wird auf die Tagesordnung des jeweiligen Gremiums gesetzt."
Gefragt nach ihrer Definition anstößiger, rassistischer und diskriminierender Inhalte verweist die Stadt Würzburg auf eine Abhandlung des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2020. Demnach "wird rassistische Diskriminierung als jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung (...) verstanden, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten (...) vereitelt oder beeinträchtigt wird."
Bei der Regierung von Unterfranken, wo sich AfD-Mann von Eyb im Januar über die Würzburger Geschäftsordnung beschwert hatte, sieht man darin offenbar kein Problem. In einem Schreiben an von Eyb, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat (...) von seinem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb des gesetzlichen Rahmens der Gemeindeordnung nähere Regelungen zu seinem Geschäftsgang vorzunehmen. (...) Wir sehen aktuell keinen Anlass zu der Befürchtung, dass es im Zuge der Neuregelungen zu einer willkürlichen Einstufung von Anträgen, Anfragen und Redebeiträgen als anstößig, rassistisch oder diskriminierend kommen wird."
Bayerisches Innenministerium: Rassismus-Klausel dient "legitimen Zweck"
Auch im Bayerischen Innenministerium, wo von Eyb nach der Absage der unterfränkischen Regierung um eine zusätzliche Prüfung gebeten hatte, hat man offenbar keine Bedenken gegen die Würzburger Regelung. In einem Schreiben an den AfD-Stadtrat, das der Redaktion ebenfalls vorliegt, heißt es: "Nach Prüfung der Rechtslage können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannten Regelungen nicht zu beanstanden sind." Vielmehr diene die Würzburger Regelung "ersichtlich dem legitimen Zweck, das Ansehen des Stadtrates durch eine inhaltliche Befassung mit anstößigen, rassistischen oder diskriminierenden Anträgen zu schützen."
Ob das Verbot rassistischer Inhalte im Würzburger Stadtrat Wolfang von Eybs Meinungsfreiheit einschränkt, wird nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, wie das Gericht auf Anfrage bestätigt. Ein Zeitrahmen sei hierfür bislang noch nicht absehbar. "Ergänzend weise ich darauf hin, dass (...) von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann, wenn der Verfassungsgerichthof eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erachtet", so ein Gerichtssprecher. Ein Beleg für die behauptete Einschränkung seiner kommunalpolitischen Arbeit durch die Rassismus-Klausel findet sich in von Eybs Klageschrift nicht.
Wenn er meint, dass er es nicht kann, dann soll er überlegen, ob er als Volksvertreter was taugt.
Gut so, dass es diese Regelung in Würzburg gibt!
Im übrigen sind wir hier immer noch in der Bundesrepublik Deutschland und nicht in einer "erdfarbenen" Bananenrepublik, wo jeder (rassistische) Äußerungen nach Gutdünken tätigen kann, zu mindestens ohne Strafe davon zu kommen!
Man könnte sagen, ok nur einer unter vielen. Doch wie viele von diesen vielen braucht es um diesem einen politische Macht zu geben?