zurück
Würzburg
Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sieht: AfD-Stadtrat klagt gegen Rassismus-Klausel der Stadt Würzburg
Bei der unterfränkischen Regierung und beim Innenministerium war er gescheitert: Jetzt klagt AfD-Mann von Eyb gegen eine Rassismus-Klausel des Würzburger Stadtrats.
AfD-Stadtrat Wolfang von Eyb (Mitte) sieht seine Meinungsfreiheit durch die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingeschränkt. Im Bild von Eyb auf einer 'Querdenker'-Demo im Jahr 2021.
Foto: Silvia Gralla (Archivbild) | AfD-Stadtrat Wolfang von Eyb (Mitte) sieht seine Meinungsfreiheit durch die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingeschränkt. Im Bild von Eyb auf einer "Querdenker"-Demo im Jahr 2021.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:02 Uhr

Der Würzburger AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb hat kürzlich am Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht, weil diese Anträge und Anfragen "mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt" untersagt.

Er habe "verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Geschäftsordnung, weil sich die Begriffe "rassistisch" und "diskriminierend" nicht objektiv definieren ließen, schreibt von Eyb in seiner Klageschrift. Der entsprechende Passus sei daher dazu geeignet, seine Meinungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Die Stadt Würzburg widerspricht auf Anfrage der Redaktion – und bekommt Rückendeckung von der Regierung von Unterfranken sowie dem Bayerischen Innenministerium. 

Wörtlich heißt es in der Würzburger Rassismus-Klausel: "Anträge mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt, werden zur Behandlung nicht zugelassen. Anfragen mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt werden vom Sitzungsleiter zurückgewiesen." Verabschiedet wurde die Geschäftsordnung samt Rassismus-Passus nach einer Abstimmung am 21. Oktober 2021 mit 44:1 Stimmen. Die Gegenstimme kam von Stadtrat von Eyb, der damals schon gegen eine angebliche Einschränkung seiner Meinungsfreiheit protestiert hatte.

Stadt Würzburg: Formal korrekt gestellte Anträge landen auf Tagesordnung

"Das Antragsrecht von ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern wird durch diesen Passus, der auf Entscheidung des Stadtrates in die Geschäftsordnung aufgenommen wurde, nicht eingeschränkt", widerspricht die Stadt Würzburg auf Anfrage der Redaktion. "Ein formal korrekt gestellter Antrag wird auf die Tagesordnung des jeweiligen Gremiums gesetzt."

Gefragt nach ihrer Definition anstößiger, rassistischer und diskriminierender Inhalte verweist die Stadt Würzburg auf eine Abhandlung des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2020. Demnach "wird rassistische Diskriminierung als jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung (...) verstanden, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten (...) vereitelt oder beeinträchtigt wird."

Wolfgang von Eyb (links) beim Handschlag mit dem Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke auf einer Gedenkversammlung anlässlich des Würzburger Messerangriffs im Juni.
Foto: Daniel Peter (Archivbild) | Wolfgang von Eyb (links) beim Handschlag mit dem Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke auf einer Gedenkversammlung anlässlich des Würzburger Messerangriffs im Juni.

Bei der Regierung von Unterfranken, wo sich AfD-Mann von Eyb im Januar über die Würzburger Geschäftsordnung beschwert hatte, sieht man darin offenbar kein Problem. In einem Schreiben an von Eyb, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat (...) von seinem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb des gesetzlichen Rahmens der Gemeindeordnung nähere Regelungen zu seinem Geschäftsgang vorzunehmen. (...) Wir sehen aktuell keinen Anlass zu der Befürchtung, dass es im Zuge der Neuregelungen zu einer willkürlichen Einstufung von Anträgen, Anfragen und Redebeiträgen als anstößig, rassistisch oder diskriminierend kommen wird."

Bayerisches Innenministerium: Rassismus-Klausel dient "legitimen Zweck"

Auch im Bayerischen Innenministerium, wo von Eyb nach der Absage der unterfränkischen Regierung um eine zusätzliche Prüfung gebeten hatte, hat man offenbar keine Bedenken gegen die Würzburger Regelung. In einem Schreiben an den AfD-Stadtrat, das der Redaktion ebenfalls vorliegt, heißt es: "Nach Prüfung der Rechtslage können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannten Regelungen nicht zu beanstanden sind."  Vielmehr diene die Würzburger Regelung "ersichtlich dem legitimen Zweck, das Ansehen des Stadtrates durch eine inhaltliche Befassung mit anstößigen, rassistischen oder diskriminierenden Anträgen zu schützen."

Ob das Verbot rassistischer Inhalte im Würzburger Stadtrat Wolfang von Eybs Meinungsfreiheit einschränkt, wird nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, wie das Gericht auf Anfrage bestätigt. Ein Zeitrahmen sei hierfür bislang noch nicht absehbar. "Ergänzend weise ich darauf hin, dass (...) von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann, wenn der Verfassungsgerichthof eine solche nach der Sach- und Rechtslage nicht für geboten erachtet", so ein Gerichtssprecher. Ein Beleg für die behauptete Einschränkung seiner kommunalpolitischen Arbeit durch die Rassismus-Klausel findet sich in von Eybs Klageschrift nicht.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Aaron Niemeyer
Deutscher Bundestag
Innenministerien
Instagram-Inhalte
Klageschriften
Meinungsfreiheit
Rassistische Diskriminierung
Regierung von Unterfranken
Stadt Würzburg
Stadträte und Gemeinderäte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • dbuettner0815@gmail.com
    Her Eyb Sie fühlen sich beschränkt? Wahrlich, Sie sind es!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sanduhr
    Wieder ein Wichtigtuer in Deutschland. Der Mann will doch nur Aufmerksam erzeugen, damit er auch mal in der Presse landet, da er so oder so keinen politischen Erfolg hat. Im übrigen wäre es gut, wenn er mal den Duden genauer unter die Lupe nimmt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Naja, wenn einer meint, Vertreter des Volkes zu sein, dann sollte er sich selber so viel Intelligenz zuschreiben, dass er weiss was rassistisch und diskriminierend ist.

    Wenn er meint, dass er es nicht kann, dann soll er überlegen, ob er als Volksvertreter was taugt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Fragt ein Rassist warum er keine rassistischen Fragen stellen darf. 20 - 60 Millionen Spermien und er hat es geschafft, unglaublich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • kej0018@aol.com
    Danke für die eigenständige Demaskierung! Nun weiss jeder, wo Eyb steht, nämlich kietief im braunen Schlamm.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Herr Eyb, Ihre Meinung interessiert nicht. Sie gehören zu einer kleinen, bedeutungslosen Minderheit, die mittelfristig von der Bildfläche ins Nirvana verschwindet!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Herr von Eyb, verwählt. Kein Anschluss unter dieser Nummer. Den AfD'lern immer schön auf die Finger klopfen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Da frag ich mich schon, wo dieser Herr die Luft ansaugt. Bekommt dieser Clown auch noch Geld für diesen braunen Müll? Unfassbar, welche Leute im Stadtrat sitzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Tja, ein Vertreter der "Apokalypse für Deutschland" klagt beim VGH, weil er nicht so reden kann bzw. Fragen stellen kann, wie er es gerne möchte ...

    Gut so, dass es diese Regelung in Würzburg gibt!

    Im übrigen sind wir hier immer noch in der Bundesrepublik Deutschland und nicht in einer "erdfarbenen" Bananenrepublik, wo jeder (rassistische) Äußerungen nach Gutdünken tätigen kann, zu mindestens ohne Strafe davon zu kommen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mpmonika
    Zudem zweigt sich für JEDEN sichtbar welche Einstellung dieser Mensch hat.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • marent1@hotmail.de
    Oh Herr Eyb.wad soll das? Damit kündigen Sie doch schon rassistische und diskriminierende Anfragen an?sonst hätten Sie ja kein Problem mit der Geschäftsordnung. .
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Es gibt Menschen, die sind sich für nichts zu schade!!! 🙈🙉🙊
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mainpost@mi-gas.de
    Schlimmer ist doch eher, dass solche Menschen genügend Stimmen gesammelt haben um in ein politisches Amt zu kommen.
    Man könnte sagen, ok nur einer unter vielen. Doch wie viele von diesen vielen braucht es um diesem einen politische Macht zu geben?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Und noch schlimmer ist es, dass es regelmäßig, wie z. B. hier in der Kommentarfunktion, Leute gibt, die diese "Apokalypse für Deutschland" auch noch verteidigen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten