Über 60 Millionen Deutsche sind aufgerufen, in diesem Herbst bei der Bundestagswahl 2021 einen neuen Bundestag zu wählen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Urnengang am 26. September finden Sie hier im Überblick.
Die Bundestagswahl 2021 ist am Sonntag, 26. September. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Es ist der 20. nationale Urnengang seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949. In der Regel wird alle vier Jahre ein neues Parlament gewählt. Der letzte Bundestag, der nur drei Jahre lang amtierte, war der 15. - von 2002 bis 2005. Damals nutzte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Instrument der Vertrauensfrage, um die Legislaturperiode zu verkürzen und eine vorzeitige Neuwahl zu erzwingen.
Rund 60,4 Millionen Deutsche sind wahlberechtigt. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer wählen möchte, muss außerdem mindestens drei Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben. Für Deutsche, die im Ausland leben, gelten besondere Regeln: Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme bestimmt er den Wahlkreis-Abgeordneten, der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht ins Parlament ein. Mit der Zweitstimme wählt jeder Berechtigte die Partei, die er bevorzugt. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Parlaments, entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien.
Warum ist der Bundestag so groß?
Eigentlich umfasst der Bundestag 598 Abgeordnete, sortiert nach Bundesländern. Wenn in einem Bundesland aber eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr laut Zweitstimmenanteil zustehen, dann erhält sie diese Direktmandate trotzdem. Man spricht dann von Überhangmandaten. Damit das Verhältnis zwischen den Parteien insgesamt gewahrt bleibt, gibt es dann aber entsprechend Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate zählt der aktuelle Bundestag 709 Abgeordnete - so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Parlaments. Trotz kleiner Korrekturen am Wahlrecht rechnen Experten damit, dass der 20. Bundestag ähnlich groß werden wird.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt vom Volk, sondern auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Der Bundespräsident orientiert sich dabei an den Mehrheitsverhältnissen. Entweder verfügt eine Fraktion über die absolute Mehrheit oder aber mehrere Fraktionen einigen sich auf eine Regierungskoalition und einen Personalvorschlag. Seit 2005 ist Angela Merkel (CDU) die Bundeskanzlerin, aktuell getragen von den Fraktionen CDU/CSU und SPD.
Angesichts der Corona-Pandemie dürfte die Briefwahl eine größere Rolle als bisher spielen. Bei der Bundestagswahl 2017 gaben bundesweit 28,6 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief ab. Den höchsten Briefwähler-Anteil in ganz Deutschland hatte damals mit 45,7 Prozent der Wahlkreis Würzburg. Briefwahlunterlagen kann man bei der zuständigen Gemeinde beantragen, nachdem die Wahlbenachrichtigung zugegangen ist – frühestens also Mitte August, spätestens bis zum 24. September, 18 Uhr (in Ausnahmefällen wie akuter Erkrankung auch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr). Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Bei Übersendung per Post müssen Wahlbriefe nicht frankiert werden.
Dem 19. Bundestag gehören Vertreter von sieben Parteien an: CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. 42 Parteien waren zur Wahl 2017 angetreten. Bis zum 21. Juni um 18 Uhr können Parteien, die sich in diesem Jahr zur Wahl stellen, beim Bundeswahlleiter ihre Teilnahme anzeigen. Neue Parteien brauchen für ihre Landeslisten Unterstützerunterschriften, in Bayern sind dafür 2000 Unterschriften nötig. Einzelbewerber müssen aus dem Wahlkreis, in dem sie antreten möchten, 200 Unterschriften von Unterstützern vorlegen.
In Unterfranken gibt es rund eine Million Wahlberechtigte. Sie wählen Kandidaten in fünf Wahlkreisen: Der Wahlkreis Würzburg umfasst Stadt und Landkreis Würzburg, der Wahlkreis Schweinfurt die Stadt Schweinfurt sowie die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen, der Wahlkreis Bad Kissingen die Landkreise Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge, der Wahlkreis Main-Spessart die Landkreise Main-Spessart und Miltenberg, der Wahlkreis Aschaffenburg Stadt und Landkreis Aschaffenburg.
Aktuell ist Unterfranken mit zwölf Abgeordneten im Bundestag vertreten. Alle direkt gewählten Abgeordneten gehören der CSU an: Paul Lehrieder (Wahlkreis Würzburg), Anja Weisgerber (Schweinfurt), Dorothee Bär (Bad Kissingen), Alexander Hoffmann (Main-Spessart) und Andrea Lindholz (Aschaffenburg). Alle anderen Abgeordneten zogen über die Landeslisten der Parteien ins Parlament ein: Die SPD wird auf Bundesebene vertreten von Bernd Rützel (Main-Spessart) und Sabine Dittmar (Bad Kissingen), die FDP von Karsten Klein (Aschaffenburg) und Andrew Ullmann (Würzburg), die Linke von Klaus Ernst (Schweinfurt) und Simone Barrientos (Würzburg), die Grünen von Manuela Rottmann (Bad Kissingen). Alle zwölf derzeitigen Abgeordneten stellen sich am 26. September erneut zur Wahl.
Wie sind die Aussichten der Parteien?
Dass die CSU erneut alle fünf Direktmandate in Unterfranken gewinnt, gilt als ziemlich sicher. Gut möglich scheint, dass die Grünen ihre Position in der Region mit einem zweiten Mandat ausbauen, möglicherweise auf Kosten der SPD. Völlig offen ist, ob die AfD einen Unterfranken-Vertreter aussichtsreich auf ihrer Bayern-Liste platziert. Bislang war das nicht der Fall.
Ich bin von allen Parteien maßlos enttäuscht. Daher weiß ich zum ersten Mal nicht welche Partei ich mit meiner Stimme unterstützen soll und ob ich überhaupt zum Wählen gehe. Ich hätte es bis vor kurzem nicht träumen lassen, dass der Tag kommt an dem ich Verständnis für Nichtwähler habe.
wenn man zuviel verdient. aber nicht mehr wählen gehen ist in diesem jahr wohl das, was man unter keinsten umständen tun sollte. man müsste sich halt solche parteien genau an-schauen, die man wählt, vor allen den großkopfigen mal eine watsche erteilen. es gibt genügend "andere parteien", die auch eine stimme verdient haben und vor allem im bundestag keinen schaden anrichten, weil sie eh nicht die 5% hürde erreichen. rechtsextreme parteien gehören noch vor der wahl verboten! wie gesagt, wahltag ist zahltag. wenn einem keine der parteien passt kann man ja den stimmzettel einfach ungültig machen, auf irgend eine art!
Mal wieder eine Behauptung die man einfach so aufstellt ohne sie belegen zu können, oder irre ich mich?
Achja, die Sitze sind vollkommen unabhängig von der Wahlbeteiligung.