Der Brückenschoppen auf der Alten Mainbrücke in Würzburg ist mittlerweile in vielen Reiseführern erwähnt, und selbst an nicht so schönen Tagen können die vier ausschenkenden Wirte von Köhlers, Mainwein, Alte Mainmühle und Brückenbäck nicht über zu wenig Kundschaft klagen. Doch noch vor Beginn des Weihnachtsmarktes an diesem Freitag erhielten sie eine "schöne Bescherung" von der Stadt.
Denn, wie Christian Weiß von der Pressestelle der Stadt Würzburg auf Anfrage bestätigte, gilt auch für sie, was viele Schoppenpfetzer auf der Brücke schon befürchteten: Während der Dauer des Weihnachtsmarktes auf dem Markplatz und in der Eichhornstraße gilt auch auf der Alten Mainbrücke das Verbot der Außengastronomie, das die Stadt vergangene Woche per Pressemitteilung verkündet hatte.
Um den Weihnachtsmarkt zu schützen, ist die Außengastro erst danach erlaubt
Hintergrund ist ein Beschluss des Bau- und Ordnungsausschusses des Stadtrates von vergangener Woche, der Gastronomen in Würzburg erlaubt, auch in diesem Winter auf städtischen Flächen Außengastronomie zu betreiben. Bereits in den letzten beiden Jahren war es aus Corona-Schutzgründen geduldet worden, Gäste im Freien zu bewirten. "Um dem Weihnachtsmarkt nicht zu schaden, wird die Regelung erst mit dessen Abbau in Kraft treten", hatte Kommunalreferent Wolfgang Kleiner erklärt.
So trifft es nun auch die Brückenwirte, die zum Teil in den Vorjahren auch in den Wintermonaten Glühwein oder Feuerzangenbowle nach draußen ausschenkten – denn die Brücke ist eine städtische Fläche. "In den Lokalen auf der Brücke darf ausgeschenkt werden, der Ausschank nach draußen ist jedoch während des Weihnachtsmarktes ebenfalls nicht erlaubt", bestätigt Weiß.
Nicht betroffen sind Flächen, bei denen die Gastronomen selbst Hausrecht haben
Nicht betroffen von dem Verbot zum Schutz des Weihnachtsmarkts seien Flächen, bei denen die Gastronomen selbst Hausrecht haben, wie zum Beispiel der Winterzauber im Innenhof der Bürgerspital-Weinstuben oder der Glühwein-Ausschank im historischen Innenhof des Stachel in der Gressengasse.
Wer auf der Alten Mainbrücke also bis zum Heiligabend einen Glühwein oder Schoppen trinken will, muss diesen als Tourist auf dem Weihnachtsmarkt holen oder als Einheimischer von zu Hause mitbringen.
Kontrolliert eigentlich dann irgendjemand, ob das Zeugs, im Inneren bezahlt, dann nicht doch auf der Brücke gebechert wird??? Sind ja dann nicht dier armen Wirte sondern die bösen Gäste dran schuld, kann man nix machen, gell?
Dann lieber in eine urige Kneipe…
Aber so was entspringt deutschen Erfüllungsgehilfen nach dezent gemachten Hinweisen gewisser Neider…
Schoppentrinker gehen normalerweise nicht auf den Weihnachtsmarkt um einen Schoppen zu trinken sondern in die Weinstube , Restaurant usw.
Wer auf den Weihnachtsmarkt geht konsumiert in erster Linie Glühwein, Feuerzangenbowle, Punsch alkoholfrei.
Zwei völlig unterschiedliche Zielgruppen.
Das Schoppen Ausschankverbot auf der alten Mainbrücke während des Weihnachtsmarktes ist für mich nicht nachvollziehbar!