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Tauberrettersheim
Einfach eine Fahrschule aussuchen? Für Luca (17) wurde das zum echten Problem
Der 17-jährige Luca aus Tauberrettersheim wollte im nahen Weikersheim die Fahrschule machen. So einfach ging das aber nicht. Was der Grund ist und wie die Sache schließlich ausging.
Fahrschüler Luca auf dem fränkisch-württembergischen Mitfahrerbänkle bei Tauberrettersheim. Welche bürokratischen Hürden Landesgrenzen bedeuten können, hat er gerade am eigenen Leib erlebt. 
Foto: Markhard Brunecker | Fahrschüler Luca auf dem fränkisch-württembergischen Mitfahrerbänkle bei Tauberrettersheim. Welche bürokratischen Hürden Landesgrenzen bedeuten können, hat er gerade am eigenen Leib erlebt. 
Markhard Brunecker
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:48 Uhr

Man möchte Schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre. Während in Europa die Schranken fallen und immer mehr Gesetze vereinheitlich werden, scheint die Grenze zwischen Bundesländern wie Bayern in Baden-Württemberg in manchen Fällen noch immer kaum überwindbar - etwa bei der Führerscheinprüfung. Das zeigt der Fall des 17-jährige Luca aus Tauberrettersheim im äußersten Süden des Landkreises Würzburg, der im nahegelegen Weikersheim seinen Führerschein machen wollte. 

Luca erlernt in Riedenheim den Beruf des Konditors. Vor einigen Monaten, damals noch Gymnasiast in Weikersheim, hatte er in der dortigen Fahrschule von Stefan Thürauf seinen Schlepperführerschein gemacht. Was lag also näher, als sich dort auch für seinen Autoführerschein anzumelden. 

Fahrlehrer wissen von dem Problem

Doch schon bei der Anmeldung im September 2021 musste ihn Fahrlehrer Thürauf auf eine gesetzliche Hürde hinweisen. Weil sein Wohnort, sein Arbeitsplatz und auch seine Berufsschule in Bayern liegen, muss er dort auch seine Fahrprüfung machen. So will es Paragraph 17 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Es seien zwar Ausnahmen möglich, dazu müssten sich Lucas Eltern aber selbst ans Würzburger Landratsamt wenden. 

"Die Leute gehen zum Einkaufen und Ausgehen nach Weikersheim, warum sollen sie dort nicht auch ihren Führerschein machen."
Stefan Thürauf, Fahrlehrer aus Weikersheim

Beim Landratsamt Würzburg, Außenstelle Ochsenfurt, gab es auf telefonische Anfrage der Mutter als umgehende Antwort: "Das geht nicht. Wo man zur Berufsschule geht, dort muss auch die Prüfung absolviert werden", so die Auskunft der Behörde. Zusätzlich kam der spontane Tipp, Luca solle halt in einer bayerischen Fahrschule, etwa in Aub, seinen Führerschein machen.

Auf den freundlichen Hinweis, dass Aub im Gegensatz zum fünf Kilometer entfernten Weikersheim 18 Kilometer von Tauberrettersheim entfernt ist, gab es den ergänzenden Vorschlag, sich ein Moped zu kaufen, berichtet die Mutter. Nach bestandener Führerscheinprüfung könne man das Moped ja wieder verkaufen. Allerdings besitzt Luca gar keinen Moped-Führerschein. 

Lucas Mutter wollte das nicht wahrhaben und wandte sich schriftlich an den Würzburger Landrat Thomas Eberth. Schließlich ist sie es, die Luca in der Regel an fünf Tagen in der Woche früh um halb vier nach Riedenheim fährt. Mit dem Führerschein dürfte er diese Strecke mit Ausnahmeerlaubnis auch mit 17 schon alleine zurücklegen. Unterstützung fand Luca in der Tauberrettersheimer Bürgermeisterin Karin Fries, die um die enge Vernetzung zwischen den Kommunen im Taubertal weiß, sei es nun bei den Schulen, bei den Arbeitsplätzen oder auch beim Einkauf.  

"Prüfungstourismus" vermeiden

Im Antwortschreiben erklärt der Landrat, dass es zwar eine freie Wahl der Fahrschule gibt, der Prüfungsort aber dem Wohnort, dem Arbeitsplatz oder dem Schulort zugeordnet sein muss - also in diesem Fall Ochsenfurt. Auf diese Weise wolle man "Prüfungstourismus" vermeiden der entstünde, wenn sich jeder Fahrschüler den aus seiner Sicht einfacheren Prüfort frei aussuchen könnten. Eine Ausnahme könne nur erfolgen, wenn der gewünschte Ort mindestens den gleichen Schwierigkeitsgrad wie der eigentlich zuständige aufweist.

Fahrlehrer Stefan Thürauf hält diese Regelung im vorliegenden Fall für Unsinn. Deshalb weist er jeden neuen Fahrschüler aus Bayern auf die Schwierigkeiten hin. Nur wenn der im Main-Tauber-Kreis arbeitet oder zu Schule gehen, könne er ihn problemlos aufnehmen. Andernfalls ist eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamts in Würzburg nötig - und die werde nur in sehr seltenen Fällen erteilt. Die gleichen Probleme kenne er auch von Kollegen aus Wertheim, wo es nur einen Katzensprung ins bayerische Kreuzwertheim ist.

"Ich habe schon das Gefühl, dass meine Prüflinge in Bayern mehr Leistung zeigen müssen
Horst Brabletz, Fahrlehrer aus Weikersheim

"In meinen Augen sollte man das Interesse des Fahrschülers in den Mittelpunkt stellen", sagt Thürauf. Und davon,  dass die Führerscheinprüfung in Weikersheim einfacher wäre als in Ochsenfurt könne nun wirklich nicht die Rede.

Er hätte zwar die Möglichkeit seine bayerischen Fahrschüler in Ochsenfurt prüfen zu lassen. "Aber das bedeutet jedes Mal ein Anfahrt von einer halben, dreiviertel Stunde und wäre völlig unwirtschaftlich", so Thürauf - und widersinnig noch dazu. "Die Leute aus Tauberrettersheim gehen nach Weikersheim und Bad Mergentheim zum Einkaufen oder zum Ausgehen, wieso sollen sich dann nicht ihren Führerschein dort machen?"

Das sieht Thüraufs Weikersheimer Fahrlehrerkollege Horst Brabletz genauso. "Da wiehert der Amtsschimmel", sagt Brabletz. Auch er nimmt deshalb inzwischen nur noch selten Fahrschüler aus dem Landkreis Würzburg an. Zumal er den Eindruck habe, als "ausländischer" Fahrlehrer  in Nachteil zu geraten. "Ich habe schon das Gefühl, dass meine Prüflinge in Bayern mehr Leistung zeigen müssen", so Brabletz. Beweisen lasse sich das freilich nicht. 

Für Luca hat die Sache ein gutes Ende genommen. Die Ochsenfurter Außenstelle des Landratsamt teilte ihm mit, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Somit kann sich Luca nach der theoretischen Prüfung nun voll und ganz auf die Fahrprüfung in Bad Mergentheim konzentrieren. In Tauberrettersheim steht aber bereits der nächste Fall bevor und Bürgermeisterin Karin Fries hofft, dass er diesmal schneller und unbürokratisch gelöst werden kann. 

 
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  • Winfriedvath@web.de
    Es geht wohl hauptsächlich darum, dass man als Großstadtbewohner sich nicht einen ländlichen Landkreis aussucht, um es bei der praktischen Prüfung leichter zu haben. Wenn es sich aber um zwei ländliche Landkreise handelt, ist die Vorschrift unsinnig.
    https://www.gut-lernen.de/antragsprobleme.html
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  • Lebenhan1965
    @ Acquario

    Bedeutet dies, dass die Ferienfahrschulen, die früher ja häufig in Oster- oder Pfingstferien zum Führerschein verhalfen nicht mehr so genutzt werden können?
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  • Lebenhan1965
    Da pendeln

    Tausende Gymnasiasten täglich nach BaWü und Hessen und das dortige Abitur stellt bei der Anmeldung zum Studium kein Hindernis dar.

    Aber beim Führerschein gibt's verwaltungsrechtliche Hindernisse?

    Einfach nur verrückt!
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  • clubfan2@gmx.de
    Deutschland in einem Wort... BÜROKRATIE

    wir verwalten uns zu Tode...
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  • renitenti
    Ich musste beim gleichen Fall (Arbeitsstelle mit 17 Jahren 25 km entfernt, mit öffentlichem Nahverkehr einfach 1,5 Stunden). Habe damals MPU machen müssen! Seit nunmehr 43 Jahren unfallfrei unterwegs. Diese beamtenmäßige Prüfung ist lächerlich, da ja letztlich die Führerscheinprüfung bestanden werden muss, egal wo in D. Diese Manpower sollte bei der Überwachung der LKW auf der Autobahn genutzt werden. Die armen LKW Fahrer aus Sonst woher, die monatelang fahren, übermüdet sind, prekär beschäftigt und dann mit dem 40 Tonner, der vielleicht gar nicht mehr verkehrssicher ist, die gehören geprüft!!!
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  • hansi07
    Die Situation ist bei mir ähnlich. Wohnort in Unterfranken, Schulort Scheinfeld, Prüfung in Bad Windsheim, weil nur die dortigen Fahrschulen ne Außenstelle in Scheinfeld hatten, und daher nach dem Unterricht zur Fahrstunde abholten.
    Fast genauso lange wie Sie unterwegs, bisher nur ein paar Kratzer...

    Aber wenn Sie schreiben, die LKW-Fahrer gehören überprüft,... die sind das schwächste Glied in der Kette, die Sanktionen sollten deren Unternehmen treffen, und nicht den armen Fahrer, der dummerweise erwischt wurde.
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  • M.Ulsamer@t-online.de
    So ganz verstehe ich das nicht.
    Hatte mit 18 den Führerschein gemacht mit:
    Wohnort Landkreis Würzburg
    Schule in Würzburg, keine Ausbildung
    Fahrschule Landkreis Würzburg
    Theoretische Prüfung in Bad Mergentheim
    Praktische Prüfung in Bad Mergentheim
    Führerschein ausgestellt im Landkreis Würzburg
    Und ich war vor 30 Jahren nicht der einzige mit dieser Konstellation.
    Haben sich die Gesetze seitdem geändert?
    Der Redakteur sollte das doch Wissen!
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  • Lebenhan1965
    Wahrscheinlich @Slartibartfass

    hatten Sie einfach Glück, dass der Verwaltungsbeamte und auch der TÜV Prüfer nicht so mit den Gesetzen vertraut waren.
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  • Winfriedvath@web.de
    Gesetz hat sich seither geändert, nämlich zum 1. Januar 1999.
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  • hansi07
    Ich gebe ja aus eigener Erfahrung zu, dass Stadtverkehr, am besten gleich mit mehrspurigen Kreuzungen in x verschiedene Richtungen und mit so vielen Möglichkeiten, dass man auch in 40 Fahrstunden noch nicht jede Kreuzung gesehen hat, etwas anderes ist, als in einem beschaulichen ehemaligen Kreisstädtchen die Prüfung zu machen. Allerdings muss auch da die Ausbildung so gut sitzen, dass der Führerscheinneuling dann in der Stadt in fremder Umgebung dann nicht nach dem ersten Falschabbiegen so in Panik verfällt, dass er einen Unfall verursacht.
    Von daher zweifle ich trotzdem am Sinn der Regelung. Zumal ich ja zu meiner Zeit nach der Prüfung auf nem einfachen VW Golf beim Umzug meiner Schwester in einer mir unbekannter Umgebung auch 7,5 Tonner (theoretisch sogar mit einachsigem 10 t Anhänger) fahren durfte...
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  • Horschti
    Ich freue mich angesichts des geschilderten Falles schon sehr darauf, den von den Grünen beabsichtigten Umbau Deutschlands beim Klimaschutz und den damit verbundenen „Maßnahmen“ vor Ort (Ausweis an Flächen für Windenergie, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren u.v.m.) miterleben zu dürfen.

    Mittelmäßig begabte Politiker mit großen Illusionen werden sich zuerst an der Verwaltungsbürokratie und anschließend an deutschen Gerichten die Zähne ausbeißen.

    Die lähmende Bürokratie wird jegliches Engagement im Keim ersticken und die beabsichtigte Jahrhundertreform wird krachend scheitern.
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  • Baggi2000
    Das ist nicht Mittelalter! Das ist Steinzeit!
    Die Führerscheinprüfung muss doch überall ein vergleichbares Niveau haben. Denn wie schon geschrieben, man darf dann in allen Bundesländern fahren. Und sogar in ganz Europa und dem Rest der Welt!
    Man kann übrigens auch als Deutscher in unseren Nachbarländern der EU einen EU-Führerschein machen. Der dann EU-weit gültig ist!
    Und im Nachbarlandkreis geht das nicht?

    Weg mit dieser unsinnigen Vorschrift!!
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  • robert.erhard@gmx.de
    1. wo ist das Problem?
    Tausende schaffen das auch!
    2. dazu kann keiner der Beamten etwas! Daran ist das föderale System schuld und daher ist die Sinnhaftigkeit schon in Frage zu stellen.
    Da hilft es nix, die Beamten, die nur ihren Job machen zu beschimpfen!
    3. offensichtlich hat es aber doch geholfen, sich an den Landrat zu wenden, da es eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat!
    Und offensichtlich ist es richtig und gut, sich an Politiker wenden zu können! Auch wenn es nicht nur um nen Ponystall geht! 😉
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  • Fr-goetz@t-online.de
    Das ist der größte Blödsinn wo ich gehört und gelesen habe, seit dem Turmbau von Babel. Von der EU lassen wir uns mit Vorschriften und Strafen zuschütten und sind nicht der Lage im eigenen Land das menschenfreundlich zu regeln. „Armes Deutschland“!
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  • deweka
    Wenn die Begründung für diese Vorschrift

    “Verhinderung von Prüfungstourismus wegen einfacheren Prüforten“

    muss doch eher dafür gesorgt werden dass die Prüfungsanforderungen überall gleich sind.

    Hat doch beim Abitur auch geklappt. zwinkern
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  • engert.andreas@gmx.de
    Im Großen und Ganzen richtig!
    Nur wird China leider nicht von fähigen Ingenieuren regiert, sondern von machtbesessen „ kommunistischen“ (in Wahrheit erzkapitalistischen) Autokraten regiert, die auch den fähigsten Ingenieur ins Gefängnis werfen, sollte er es wagen, eine Meinung zu haben und auch zu äußern, die nicht zu 100% mit ihrer Ideologie übereinstimmt!
    Was Deutschland angeht, haben Sie leider oft recht!
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  • mainpost@hofgesang.de
    Das wahre Problem hierbei sind doch Bürokraten die nicht gewillt sind auf den Bürger einzugehen und einen Fall auch zu prüfen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

    Denn möglich ist es ja.
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  • georg-ries@web.de
    Der nette Herr von der Führerscheinstelle ist für sein stures Verhalten bekannt. Paragrafenreiter!!!!!!!!!
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  • TLW-tu_W
    Da muss ich damals Glück gehabt haben. Ähnliche Situation, hat allerdings niemanden interresiert.

    Zur Vermeidung von Prüfungstourismus wäre eine maximale entfernung vom Wohnort zur Fahrschule wohl Praxisnäher. Wenn es so etwas überhaupt braucht.
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