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WÜRZBURG
Wahlplakate: An welche Regeln sich Parteien halten müssen
Nicht nur in der Würzburger Innenstadt hängen bereits Wahlplakate. Doch die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt verschieden.
Foto: Dita Vollmond | Nicht nur in der Würzburger Innenstadt hängen bereits Wahlplakate. Doch die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt verschieden.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:57 Uhr

In vielen Städten hängen bereits die Plakate für die Landtagswahlen am 14. Oktober. Mit kurzen Botschaften und vertrauenswerbenden Porträtfotos versuchen die Parteien, möglichst viele Wähler für sich zu gewinnen. Die Vorschriften für politische Werbung sind in Unterfranken nicht einheitlich geregelt. Und nicht einmal innerhalb eines Landkreises gelten dieselben Bedingungen, denn jede Kommune kann eigene Vorschriften für Wahlplakate erlassen.

Ab wann dürfen Wahlplakate aufgestellt werden?

In der Stadt Würzburg ist es Parteien frühestens acht Wochen vor der Wahl gestattet, Plakate anzubringen. Im Landkreis Miltenberg ist hingegen eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, mit der sechs Wochen vor der Wahl Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. Dieselbe Frist gilt im Landkreis Aschaffenburg, der Stadt Aschaffenburg und der Stadt Schweinfurt und der Stadt Kitzingen.

Wie viele Plakate dürfen Parteien aufstellen?

Bei den meisten befragten Landkreisen und Städten gibt es kein Limit für die Anzahl der Wahlplakate. Im Stadtgebiet Würzburgs darf jede Partei maximal 100 Plakattafeln aufstellen. Für die Altstadt und entlang der Straßenbahn gelten detailliertere Regelungen. Grundsätzlich sind alle Städte und Gemeinden dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet. Das bedeutet, dass allen Parteien die gleichen Voraussetzungen eingeräumt werden müssen.

Wo dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?

Plakate dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften aufgehängt werden, wobei der Verkehr nicht beeinträchtigt werden darf. An Kreuzungen, im Bereich von Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen und unübersichtlichen Kurven dürfen Plakatständer nicht aufgestellt werden, wenn hierdurch Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. In Würzburg ist es nicht erlaubt Plakate an Brücken, Stützmauern, elektrischen Verteilerkästen, Papierkörben und Telefonzellen anzubringen.

Allgemein gültig ist zudem die Neutralitätspflicht. An öffentlichen Einrichtungen wie Rathäusern und Schulen sind Wahlplakate verboten. Wahlrechtlich gilt die sogenannte „Bannmeile“ am Tag der Wahl. Dies bedeutet, dass Wähler in unmittelbarer Nähe des Wahllokals nicht von politischer Werbung beeinflusst werden dürfen.

Gibt es inhaltliche Vorgaben bei der Gestaltung von Wahlplakaten?

Für die Gestaltung und Inhalt der Plakate sind die Parteien und Wahlvorschlagsträger selbst verantwortlich, teilt das Landratsamt Haßberge mit. Auf jedem Wahlplakat muss zudem ein Ansprechpartner angegeben sein, um bei Bedarf mit dieser Person Kontakt aufnehmen zu können. Das Landratsamt Kitzingen schreibt vor, dass die Plakate einen inhaltlichen Bezug zur bevorstehenden Wahl aufweisen. Im Landkreis Miltenberg nehmen die Gemeinden keinen Einfluss auf die Gestaltung. In der Regel ist die Größe der Werbung auf das Format DIN-A 0 begrenzt.

Wie lange dürfen Plakate nach der Wahl noch hängen bleiben?

Auch hier sind die Fristen von Stadt zu Stadt verschieden. Im Landkreis Miltenberg haben Parteien ein bis zwei Wochen Zeit. In den meisten befragten Landkreisen muss die Werbung innerhalb einer Woche nach der Landtagswahl abgehängt werden. In der Stadt Würzburg müssen Plakate „zeitnah, spätestens jedoch drei Tage nach der Wahl aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden“. Gleiches gilt für die Stadt Kitzingen. Systematische Kontrollen werden in den wenigsten Gemeinden durchgeführt. Kommunale Ordnungsdienste und Ordnungsämter achten jedoch laut Aussage mehrere Landratsämter während ihres Dienstes darauf, ob die Vorschriften eingehalten werden. Auch Beschwerden von Bürgern gingen die Behörden nach.

 
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  • H. E.
    aus den Kommentaren von "falschparker" und "peterlesbub" ergibt sich für den
    Kommentator "der/die radfahrer", dass seitens der Politik seit Jahren keine "Regeln"
    mehr bestehen.

    Nunja, im Oktober sind Wahlen, der Eine oder Andere hat`s möglicherweise erkannt.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Aus aktuellen Beispielen machen Sie "seit Jahren".
    Aus unbewiesenen Vorwürfen wegen Verstöße machen Sie "keine Regeln mehr bestehen".

    Der richtige Ort sich über falsch aufgestellte Plakate zu beschweren sollte vermutlich das Ordnungsamt sein, oder die Polizei. Nicht die Kommentarspalte einer regionalen Zeitung. Sofern man den Zustand wirklich prüfen lassen will.

    Und Ihnen Rate ich in Zukunft weniger zu verallgemeinern.
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  • H. E.
    "TLW-tu_W" nur so zum Hinweis

    "Bundestagswahl: wo darf man Wahplakate aufhängen"?

    Wahlplakate dürfen in der Regel überall aufgehängt werden. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn eine Gefährdung besteht; siehe z.B. Plakatierung an Kreuzungen. Der Autofahrer könnte sich nämlich vom Wahlplakat ablenken lassen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden,
    u.s.w.

    Darüber hinaus ist eine Plakatierung an Privateigentum unzulässig......

    Quelle: https://www.juraforum.de/ratgeber/oeffentliches-recht/bunest...

    Nur mal so am Rande: Ob diese ausufernde Plakatierung überhaupt noch sinnvoll ist, kann Jeder
    für sich entscheiden. Denn es gibt durchaus zeitgerechtere Kommunikationsmöglichkeiten zum
    "Werben". Diese veraltete Werbeart "hinkt" etwas hinterher, bzw. zeigt, dass "Volksnähe" gar
    nicht mehr erkannt, bzw. wahrgenommen werden.

    Im übrigen sei bemerkt, dass dieser "Papiermißbrauch" möglicherweise über so manche
    Parteisspenden, sonstigen Filz, Steuergelder finanziert wird.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    radfahrer, Sie verallgemeinern und stellen Behauptungen auf, ohne das es Belege dafür gibt.
    Antworten Sie doch mal auf das um was es gerade geht und nicht immer nur mit weiteren Zitaten.
    Ich Behaupte nirgends das alle Plakate korrekt hängen. Ich kritisiere Ihre Pauschalen Aussagen. Was tun Ihre Zitate also zur Sache, das Sie in Ihrem Beitrag Dinge verdrehen?
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  • H. E.
    Dieser Kommentar trägt nicht zu Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • K. K.
    Kaum aufgestellt …..

    sind sie schon > mit blutroter Farbe < verschmiert. Vorhin gesehen zw. den ST Lind-leinsmühle und Lengfeld.
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  • N. T.
    Nicht nur in Grombühl. Bestes Beispiel vor Wahlen: Der Berliner Ring.
    Dort wo freie Sicht auf Fußgänger und Radfahrer beim Ein- und Ausfahren dringend notwendig ist, sind stets alle Einmündungen zugestellt. Und keinem kümmerts, weder die Schubladenschubser im Rathaus noch die Polizei.
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  • R. M.
    .....soso, an Kreuzungen und an Ampeln dürfen diese "Sichtblenden" bzw. Wahlplakate n i c h t aufgestellt werden aber, in WÜ-Grombühl zum Beispiel sind diese "Sichtblenden" an jeder Kreuzung und Einmündung der von zig-tausenden Lkw +Pkw + Zweiradfahrer + Fußgängern frequentierten Ampeln... zugestellt...!! Täglich kann man Kreuzung haarsträubende Aktionen sehen und nach den Ferien sind wie all den Jahren nur durch Zufall noch keine schlimmeren Unfälle passiert.
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