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UNTERFRANKEN
Vorwürfe gegen Obi-Marktleiter: Warum wir nicht Ross und Reiter nennen
Michael Reinhard
Michael Reinhard
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:33 Uhr

Unser Bericht über die Zustände in einem unterfränkischen Obi-Markt hat am Dienstag auf mainpost. de, wo der Artikel vorab erschien, bereits eine intensive Diskussion ausgelöst. Dabei sind immer wieder zwei Fragen aufgetaucht: Warum nennen wir weder den Namen des heftig kritisierten Marktleiters, noch den Ort des Geschehens? Das sei doch eine wichtige Information für Leser und Verbraucher.

Der Grund für unsere Zurückhaltung in dieser Frage ist Ziffer 8 des Pressekodex'. Dieser beschäftigt sich mit der identifizierenden Berichterstattung, also: Wann können Ross und Reiter genannt werden? Das ist möglich, wenn „das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt“. Zum Beispiels bei schweren Straftaten – aber nicht im vorliegenden Fall. Denn trotz der erheblichen Vorwürfe gegen den Marktleiter resultiert daraus kein „überwiegendes öffentliches Interesse“ an seiner Identität. Zudem gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.

Und warum nennen wir den Standort des Baumarktes nicht? Da Obi bislang zu keiner Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung bereit ist, greift hier das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Dieses dient „dem Schutz des sozialen Geltungs- und Achtungsanspruchs“ von Firmen. Deshalb ist in beiden Fällen eine „wirksame Anonymisierung“ (Pressekodex) geboten.

 
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Kommentare
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  • E. V.
    Dann hätte man auch nicht den Firmennamen veröffentlichen dürfen. Nun stehen alle Obis in der Gegend unter Generalverdacht..
    Mit ein bisschen Google und der Suchfunktion auf dieser Seite findet man sehr schnell den Ort des Obi Markts heraus, also was soll das?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Hallo Feilo0511, aus Datenschutzgründen geben wir den Standort der Obi-Filiale nicht bekannt. Viele Grüße, Lena Köster, Digitale Medien
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  • J. N.
    verd.i ist da nicht so zurückhaltend.
    Grundsätzlich bin ich sehr für den Schutz von vorerst von der Unschuldsvermutung betroffenen Tätern. Allerdings stehen damit jetzt alle OBI-Märkte in Unterfranken unter Generalverdacht. Was angesichts der Tatsache, dass etliche von ihnen Franchiseunternehmen sind und damit der - für diese Zustände verantwortlichen - OBI-Personalpolitik nicht unterstehen, ziemlich unfair ist.
    Also könnte man hier schon abwägen, was schädlicher ist.
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  • J. B.
    Als vor einiger Zeit ein dunkelhäutiger Mitmensch vom Ladendetektiv überprüft wurde, erschien ein langer Artikel in der MP über angeblichen Rassismus. Da wurde aber sofort im Bericht das Bekleidungsgeschäft
    H & M genannt. Gilt hier nicht auch erst mal die Unschuldsvermutung.
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  • D. S.
    Lieber "jo1970",
    in diesem Fall hat H&M sich zum Vorfall geäußert und öffentlich Stellung genommen.
    Deshalb wurde der Ort des Geschäfts genannt.
    Die Erklärung dazu ist im Artikel oben erläutert.

    Freundliche Grüße
    Denise Schiwon
    Digitalredaktion
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  • T. B.
    @jo1970, na ja, der Pressekodex der ist dehnbar, will sagen, den kann man sich so zurecht legen, wie man es gerade will.
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  • R. R.
    Deutschland kümmert sich um die ganze Welt und in einen so Demokratischen Land wie Deutschland werden Menschenrechte immer mehr dem System der DDR aufgedrückt . Natürlich haben die Menschen Existenzangst in unsere Gesellschaft und darum ist es sehr gut das die Mainpost in so einem Umfang endlich mal berichtet was sehr vielen Berufstätigen betrifft. Allen betroffenen Arbeitern wünsche ich viel Mut .
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  • H. S.
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