zurück
Würzburg
Vorfall am Barbarossaplatz: Würzburger Staatsanwaltschaft will versuchen, doch noch Haftbefehl gegen 26-Jährigen zu erwirken
Der Ermittlungsrichter hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls nicht zugestimmt. Warum die Staatsanwaltschaft trotzdem weiter dran bleiben will.
Blick auf den Barbarossaplatz in Würzburg: Am vergangenen Freitag kam es dort zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Mann festgenommen wurde, der mit einem Messer vor einem Kaufhaus stand. 
Foto: Daniel Peter | Blick auf den Barbarossaplatz in Würzburg: Am vergangenen Freitag kam es dort zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Mann festgenommen wurde, der mit einem Messer vor einem Kaufhaus stand. 
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:56 Uhr

Ein Vorfall am Barbarossaplatz am vergangenen Freitag hat bei vielen Menschen in Würzburg einen großen Schrecken hinterlassen. Ein 26-jähriger mit Maske und Kluft vermummter Mann wurde mit einem Messer in der Hand vor einem Kaufhaus von der Polizei aufgegriffen. Auch der Inhaber eines Imbisses am Barbarossaplatz war zur Hilfe geeilt. Zuvor hatten Passanten den Notruf abgesendet.

Nach Informationen dieser Redaktion soll der Mann derzeit im Bezirkskrankenhaus in Lohr untergebracht sein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte bestätigt, dass er "psychisch auffällig" gewesen sei und sich in der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde.

Gegen den Beschuldigten werde nun ermittelt wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Ein Haftbefehl sei nicht erlassen worden, erklärte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Nachfrage der Redaktion. Die Staatsanwaltschaft habe diesen zwar beantragt, der Ermittlungsrichter, der letztendlich darüber entscheidet, habe den Tatverdacht aber als nicht ausreichend erachtet, um die Freiheitsrechte des 26-Jährigen derart zu beschränken. 

Würzburger Staatanwaltschaft beobachtet derzeitige Unterbringung mit Sorge

Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg betrachte man diesen Umstand mit Bedenken. Momentan sei der junge Mann nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) untergebracht, so Seebach. Das bedeute aber auch, dass eine längerfristige Unterbringung rechtlich nicht gesichert sei. Es liege im Ermessen der Ärzte, wann der Mann aus der Klinik entlassen werde.

Denn, so heißt es im zweiten Teil des BayPsychKHG zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung: "Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, es sei denn, seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt." Und weiter: Die Unterbringung dürfe nur angeordnet werden, "wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann, insbesondere auch nicht durch die Hinzuziehung eines Krisendienstes und durch Hinzuziehung der oder des gesetzlichen Vertreters".

Wie Seebach gegenüber der Redaktion verlauten lässt, "haben wir hier natürlich Gesetze, die die Freiheit des Einzelnen sehr hoch hängen. Uns wäre es aber in diesem Fall lieber, der Mann wäre nach der Strafprozessordnung untergebracht".

Hinweise auf einen weiteren Fall, in dem 26-Jähriger verwickelt sein könnte 

Zu viel Sorge bereite der Staatsanwaltschaft die Parallele zur Messerattacke am Barbarossaplatz vor zwei Jahren. Hier war ein aus Somalia stammender Mann - bevor er am 25. Juni 2021 auf mehrere Menschen einstach und drei von ihnen tötete - in einer Würzburger Psychiatrie untergebracht. Auf eigenen Wunsch war er entlassen worden.

Es würden derzeit alle Fakten nochmal geprüft, um gegen den Erlass des Amtsgerichtes vorzugehen, dem die Grundlage für einen Haftbefehl fehlte, erklärt Seebach. Zudem gehe man Hinweisen nach, wonach der 26-Jährige noch in einen weiteren Vorfall verwickelt gewesen sein könnte. Die Entscheidung über einen eventuellen Haftbefehl könnte dann vor dem Landgericht in zweiter Instanz fallen, wenn das Amtsgericht zuvor nicht doch noch einen Haftbefehl erlässt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Katja Glatzer
Amtsgericht Würzburg
Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter
Haftbefehle
Polizei
Psychische Erkrankungen
Staatsanwaltschaft Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Barbara
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • carmen.reitz-borst@gmx.de
    Last den Mann zu diesem Richter ins privat Haus zu dessen Familie. Vielleicht gibt es dann ein Umdenken.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • forstnig
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Margarete-wuestner@web.de
    ....wenn ich nicht vor habe eine Straftat zu begehen, habe ich in der Öffentlichkeit keine Waffe/bzw solch ein Messer offensichtlich dabei!! Hier war eine Absicht erkennbar.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Eos123456
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Eingesperrt

    wird man dann aber vmtl. dafür, wenn man so einen Angreifer derart wirksam abwehrt, dass er doch tatsächlich Schäden davonträgt... die Freiheit des Einzelnen (auch zum Verletzen von Menschen?!) ist wohl ein so hoher Wert, dass (Gefahren für) Leib und Leben anderer eindeutig niedriger bewertet werden müssen. Oder?

    Was will dann der Rechtsstaat dagegen unternehmen, wenn sich die Bürger/innen insgeheim aufrüsten, weil sie keine Lust haben, auf dem Friedhof zu landen oder den Rest ihres Lebens im Rollstuhl zu verbringen?

    Ich schlage vor, er kümmert sich um eine vernünftige(!) Abwägung der Interessen und setzt das (möglichst vor dem nächsten "Brokstedt"...) um. Ansonsten darf sich mMn niemand über weitere Erfolge der AfD oder gar Schlimmeres wundern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steve67
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • rolandroesch@web.de
    Warum leisten wir uns so einen Milliarden schweren Verwaltungsapparat der unterm Strich machtlos dasteht mit außer Späßen nix gewesen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dr.marko.pfister@t-online.de
    @lanalando: richtig, es ist doch auch nichts passiert. Er hat das Messer völlig freiwillig weg geworfen.
    Genau genommen hätte man ihn auch nicht so grob zu Boden werfen müssen.
    Er war doch völlig wehrlos.
    Schon n bisschen übertrieben alles.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Sie müssen Ihren Kommentar als Satire kennzeichnen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • simova09281511
    Auf die vorherige Berichterstattung wird im Artikel explizit verlinkt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • brandy62
    Weitermachen so, dann wird die AFD noch mehr Stimen bekommen. Unsere Justiz macht sich lächerlich!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Salami
    Wir leben nun einmal in einem Rechtsstaat, da ist die individuelle Freiheit ein hohes Gut. Ein Festhalten gegen den Willen eines Einzelnen (Haft) muss dabei genau überprüft werden.
    Wir kennen alle die Aktenlage nicht, daher finde ich man sollte sich mit solchen Aussagen zurückhalten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • harryamend@outlook.de
    Genauso sehe ich das auch.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tvoll
    Meine Stimme der AFD trotz negativen Framing durch den Mainstream.....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tvoll
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • fleischmo@arcor.de
    Gleiches Recht für alle.
    Wer psychisch auffällig ist, gehört in die Psychiatrie - nicht erst, wenn es Opfer gegeben hat.

    Dort bleibt man mit einem Unterbringungsbefehl. Diesen erläßt ein Richter in der regel nach Rücksprache mit den Ärzten.

    Mit einem Haftbefehl käme er in Untersuchungshaft - wo aber nicht er, sondern nur die Tat "untersucht" wird. Dies wöre kontraproduktiv.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • manfred-englert@hotmail.de
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten