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Schweinfurt/Würzburg
Von der Hochschule geflogen: Student aus Kenia scheitert in Würzburg mit Klage gegen seine Exmatrikulation
Zwei Semester lang hatte ein junger Mann Zeit, um Deutschkenntnisse und ein Praktikum nachzuweisen – schaffte es aber nicht. Dann wurde er von der THWS exmatrikuliert.
Der Eingang zur Technischen Hochschule in Schweinfurt: Nach einer erfolglosen Klage vor dem Verwaltungsgericht will ein Student aus Kenia nun einen zweiten Anlauf für ein Studium nehmen.
Foto: Anand Anders | Der Eingang zur Technischen Hochschule in Schweinfurt: Nach einer erfolglosen Klage vor dem Verwaltungsgericht will ein Student aus Kenia nun einen zweiten Anlauf für ein Studium nehmen.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 27.07.2024 02:41 Uhr

Deutschland braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Ein Weg, sie zu gewinnen, ist das Studium an einer hiesigen Hochschule – in der Hoffnung, dass die Studierenden später als Arbeitskräfte im Land bleiben. Die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) hat die Internationalisierung in den vergangenen Jahren stark vorangetrieben, unter anderem mit sogenannten Twin-Studiengängen auf Deutsch und Englisch. Sie sollen Barrieren für ausländische Studierende abbauen.

Trotzdem müssen sie Deutsch lernen und nach spätestens zwei Semestern ein Zertifikat (Niveau A2) vorlegen. Bis zu einer Änderung der Studienordnung war zuletzt auch ein Praktikum nachzuweisen. Beides fehlte einem Studenten aus Kenia auch am Ende des zweiten Semesters seines Bachelor-Studiums in Mechatronics. Die Folge: Er wurde im Oktober 2023 exmatrikuliert beziehungsweise nicht neu eingeschrieben.

Gericht sieht keine Möglichkeit für "Ausnahme von der Ausnahme"

Gegen diesen Bescheid der Hochschule klagte der junge Mann nun vor dem Würzburger Verwaltungsgericht. Bei der Verhandlung half ein Dolmetscher. Als Gründe für die fehlenden Zertifikate machte der Student zum einen gesundheitliche Gründe nach seiner Ankunft in Deutschland geltend. Zum anderen habe er in Nairobi lange auf das Visum durch die Deutsche Botschaft gewartet und sei im Dezember 2022 verspätet zum Wintersemester in Schweinfurt eingetroffen.

Das Gericht machte unmissverständlich deutlich, dass es für eine Aufhebung der Exmatrikulation keinerlei Spielraum habe. Die Rechtslage sei eindeutig, die Klage unbegründet. Die Hochschule erlaube Studierenden, die geforderten Nachweise zwei Semester lang nachzureichen. Eine weitere Verlängerung wäre eine "Ausnahme von der Ausnahme", hieß es.

Allerdings: Mittlerweile hat der Student am Goethe-Institut das erste Sprachzertifikat (A1) erworben und ist im September zur Prüfung für das geforderte A2-Niveau angemeldet. Auch eine Praktikumsbescheinigung reichte er noch bei der TH ein. Sie wurde laut Vertreterin der Hochschule nicht mehr geprüft, weil sie verspätet eingegangen war.

Einen möglichen Vergleich mit einer Art "Gnaden-Zulassung" und verlängerter Frist für den kenianischen Studenten lehnte die TH-Vertreterin dennoch ab – nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass der Student bisher keine einzige Prüfung bestanden und keinerlei Punkte gesammelt habe. Er müsste im Wintersemester stolze fünf Prüfungen in einem letzten und dritten Versuch bestehen.

Wegen Aussichtslosigkeit: Student zieht Klage zurück

"Wahrscheinlich wäre er am Semesterende wieder exmatrikuliert", prognostizierte die Oberregierungsrätin. Diese "Prognose" eines voraussichtlichen Nichtbestehens ging der Anwältin des Studenten zwar zu weit. Trotzdem musste auch sie einsehen, dass ihr Mandant in der Streitsache auf verlorenem Posten stand.

Nach einer kurzen Sitzungspause und Besprechung zog der Student seine Klage zurück. Wie er im Gespräch sagte, wünscht er sich jedoch einen Neuanfang an der THWS: in einem anderen Studiengang, zum Beispiel Logistics oder Business and Engineering. Dafür könnte er dann – so seine Hoffnung – im Herbst auch das geforderte Sprachzertifikat vorlegen.

Ein wenig hatte ihm die Vorsitzende Richterin zuvor noch die Leviten gelesen: Wer nach Deutschland zum Studieren komme, müsse dies auch ernsthaft tun und nachweisen. "Es wollen ja viele in Deutschland studieren."

Laut THWS kommt es äußerst selten vor, dass Studierende gegen eine Zwangsexmatrikulation vor Gericht ziehen, "vielleicht ein- bis zweimal pro Jahr", wie die Vertreterin am Rande der Verhandlung meinte. Gegen nicht bestandene Prüfungen können Studierende Widerspruch einlegen. Bei der Exmatrikulation oder verweigerter Neueinschreibung gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier bleibe nur der direkte Weg vor ein Verwaltungsgericht.

 
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Kommentare
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  • Günther Diem
    Und der deutsche Michel zahlt die Prozesskosten
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  • Florian Evenbye
    Aber nur ein Michel, der auch Steuern zahlt. Andere Michel zahlen wohl nicht. Ansonsten zahlen aber auch hier arbeitende und Steuern zahlende Kenianer.

    Teuer für den arbeitenden und nicht arbeitenden Michel wird es aber, wenn der Fachkräftemangel den Wohlstand des Landes gefährdet und die Wirtschaft schrumpft, weil es nicht mehr genügend Arbeitende gibt.
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  • Albrecht Schnös
    Hätte hätte Fahrradkette.
    Überall potentielle Fachkräfte. Ich weiß.
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