zurück
Würzburg
Virus im ICE, Krankheiten an Bord: Wie die Bahn mit gesundheitlichen Notfällen bei Fahrgästen umgeht
Wegen Ansteckungsgefahr und Verdacht auf Noro- oder Rotavirus im ICE sind Wagons geräumt worden. Wie die Bahn normalerweise reagiert und wann die Behörden eingreifen.
Kommt es zu einem gesundheitlichen Zwischenfall an Bord, halten Züge außerplanmäßig auch mal in kleinen Bahnhöfen oder auf freier Strecke.
Foto: Silvia Gralla | Kommt es zu einem gesundheitlichen Zwischenfall an Bord, halten Züge außerplanmäßig auch mal in kleinen Bahnhöfen oder auf freier Strecke.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 23.11.2024 02:30 Uhr

Der Fall hat kürzlich für einiges Aufsehen gesorgt: Auf dem Weg zwischen Linz und Dortmund ist ein ICE der Deutschen Bahn (DB) teilweise geräumt worden, weil sich eine Frau darin erbrochen hatte. Die anderen Passagiere mussten umsteigen, die Wagen sollten später desinfiziert werden.

Eine zufällig mitreisende Ärztin des Würzburger Uniklinikums versorgte die Patientin an Bord und übergab sie am Bahnhof in Regensburg dem Rettungsdienst mit dem Verdacht auf eine Infektion mit Noro- oder Rotavirus. Darüber wurden die Fahrgäste nicht genauer informiert.

Der Fall hat Fragen aufgeworfen: Wie geht die DB grundsätzlich mit solchen Situationen um? Was sollten Reisende beachten? Eine Bahnsprecherin gibt Antworten.

Was sollten Fahrgäste tun, wenn sie während der Zugfahrt gesundheitliche Probleme bekommt?

Ist man selbst betroffen und dazu in der Lage, dann im besten Fall das Zugpersonal informieren. Auch eine direkte Meldung über den Handynotruf 112 ist möglich. Die Notrufstelle nimmt dann Kontakt zu einer Notfallleitstelle der Bahn auf, von dort wird das Zugpersonal informiert.

Dies ist laut der Bahnsprecherin unerlässlich, denn: Sobald ein Notarzt in den Zug geholt wird, muss ein Extrahalt auf der Strecke oder der Zugang im Bahnhof koordiniert werden. Das Bahnpersonal könne außerdem Erste Hilfe leisten, Verbandskasten oder Notarztkoffer bereitstellen oder mit Durchsagen Ärzte oder andere medizinische Fachkräfte im Zug um Hilfe bitten, so die Sprecherin.

Muss jemand im Wagen behandelt oder abtransportiert werden, bittet das Zugpersonal die anderen Fahrgäste, das Abteil zu verlassen und macht den Zugang für Rettungssanitäter frei. Wer einen medizinischen Notfall beim Sitznachbarn mitbekommt, sollte nach Möglichkeit Erste Hilfe leisten.

Wann wird ein Zug aufgrund eines gesundheitlichen Zwischenfalls gestoppt?

Ist ein Fahrgast so schwer erkrankt, dass rasche medizinische Hilfe geboten ist, wird der Zug laut Bahn angehalten. Dies entscheide die DB-Notfallleitstelle zusammen mit dem Fahrdienstleiter, der die Züge auf den Gleisen koordiniert. Der Nothalt erfolgt auf freier Strecke an einer für die Rettungsdienste gut zugänglichen Stelle – bestenfalls in einem Bahnhof.

Keine gute Idee ist es, als Fahrgast die Notbremse zu ziehen: Dann stoppt der Zug sofort und ist an dieser Stelle für Rettungsdienste möglicherweise nicht oder nur schwer erreichbar. Wertvolle Zeit ginge dann verloren. Das Zugpersonal und medizinische Fachkräfte – wie etwa zufällig mitreisende Ärzte – beurteilen einen Fall und entscheiden, ob ein Notarzt gerufen werden muss. 

Wann wird die Räumung von Wagen vom Zugchef veranlasst?

Grundsätzlich gilt: Sind größere Verunreinigungen nicht zu beseitigen, besteht der Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit, kommt es zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung oder geht es gar um einen Todesfall – dann wird das betroffene Abteil oder der Großraum geräumt, häufig der gesamte Wagen. Dabei handele das Zugpersonal nach geltenden Vorschriften und gemäß Anweisungen der DB-Notfallleitstelle, so die Bahnsprecherin.

In welchen Fällen wird das Gesundheitsamt hinzugezogen und eventuell eine Quarantäne verhängt?

Das zuständige Gesundheitsamt wird hinzugezogen, wenn es Hinweise auf eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gibt. Dies können zum Beispiel Masern, Windpocken, Meningitis, Mumps, Röteln, Keuchhusten oder eine Virushepatitis sein. Das Zugpersonal informiert in solchen Verdachtsfällen über den Lokführer den Fahrdienstleiter.

"Wir handeln bei Verdacht auf meldepflichtige Infektionskrankheiten ausschließlich auf behördliche Anweisung hin", erklärt die DB-Sprecherin. Dies gelte auch für die Desinfektion betroffener Wagen. Das Zugpersonal erhalte bei Bedarf Anweisungen zur Desinfektion und Reinigung der Fahrzeuge.

Wie werden Fahrgäste und Öffentlichkeit über Virusverdacht oder ansteckende Erkrankung informiert?

Die Bahn bezieht sich in ihrer Antwort auch hier ausschließlich auf meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine Magen-Darm-Erkrankung durch das Noro- oder Rotavirus zählt nicht dazu. Wie genau die Fahrgäste informiert werden, bleibt offen. Die Bahnsprecherin verweist lediglich auf Vorgaben der Notfallleitstelle oder des behandelnden Arztes.

Grundsätzlich werde per Lautsprecher durchgesagt, wenn es einen Notarzteinsatz im Zug gibt. Inwieweit nicht nur mitreisende Fahrgäste, sondern auch die Öffentlichkeit über ein möglicherweise ansteckendes Virus informiert werden, entscheiden laut Bahn die zuständigen Behörden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Andreas Jungbauer
Deutsche Bahn AG
Infektionsschutzgesetz
Notfallärzte
Zugchefs
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top