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Veitshöchheim
Viel Ärger ums Veitshöchheimer Kneipenlokal "Treffpunkt"
In Veitshöchheim herrscht dicke Luft. Denn der Wirt der Kultkneipe "Treffpunkt" hat Ärger mit Mieter und Verpächter. Die Folgen zeigen sich schon am Rosenmontag.
Der Wirt der Veitshöchheimer Kult-Kneipe 'Treffpunkt' bekam ein Abmahnungsschreiben seines Verpächters.
Foto: Dieter Gürz | Der Wirt der Veitshöchheimer Kult-Kneipe "Treffpunkt" bekam ein Abmahnungsschreiben seines Verpächters.
Dieter Gürz
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:25 Uhr

Das Kneipenlokal "Treffpunkt" im Herzen des Veitshöchheimer Altorts steht vor dem Aus. Seit 19 Jahren besteht hier in der Thüngersheimer Straße 3 die alte Tradition einer Eckkneipe, in der man an der Theke in zwangloser Runde mal ein Bier trinken und sich auf einen Plausch treffen kann. Hier kehren am Abend auch Studenten der Landesanstalt oder auch die Gäste der umliegenden Hotels ein, ebenso lassen die Mitglieder des Gemeinderates häufig hier ihre Sitzungen ausklingen.

Stellungnahme des Verpächters

In der Auseinandersetzung zwischen dem Kneipenwirt und seinem Verpächter hat sich dieser nun zu Wort gemeldet. In der Stellungnahme des Verpächters heißt es, er habe den Wirt nicht zur Schließung gedrängt. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

Seit vergangenem Sommer hat der Wirt Wolfgang Plinske "Zoff" mit seinem Verpächter, nachdem dieser die Wohnung im Dachgeschoss über dem Treffpunkt an eine Familie mit einem kleinem Kind vermietet hat. Plinske: "Von da an war der Betrieb in gewohnter Form nicht mehr möglich." Es hagelte Beschwerden, das Rauchen vor der Türe sei zu unterlassen, es kam zu verbalen Auseinandersetzungen, die Polizei wurde gerufen und ein Anwalt des Verpächters schickte ihm eine Abmahnung mit der Drohung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall – und dass spätestens ab 22 Uhr Zimmerlautstärke zu herrschen habe. Selbst ein normaler Betrieb ohne besonderen Lärm sei als störend empfunden worden. Plinske hat den Eindruck gewonnen, dass ihn der Vermieter ganz herausdrängen möchte.

 

Keine Party am Rosenmontag

 

Seit Eröffnung im Jahr 2000 ist die Kneipe 'Treffpunkt' im Herzen des Veitshöchheimer Ortszentrums vor allem bei den Einheimischen beliebt.
Foto: Dieter Gürz | Seit Eröffnung im Jahr 2000 ist die Kneipe "Treffpunkt" im Herzen des Veitshöchheimer Ortszentrums vor allem bei den Einheimischen beliebt.

Der Wirt, der im Sommer auch den Biergarten "Meegärtle" betreibt, zog nun für das Faschingswochenende erste Konsequenzen. Am Faschingssonntag sei zwar wie jedes Jahr ab 17 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag müsse der Treffpunkt jedoch geschlossen bleiben. Wie Plinske sagt, erleide er dadurch auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, denn der Rosenmontag sei bisher immer mit Abstand der umsatzstärkste Tag im Jahr gewesen, an dem er schwache Zeiten ausgleichen konnte.

Plinske ist der vierte Pächter – seit der Eröffnung der Kneipe im Neubau. Nach zehn Jahren Führung hatten die Wirts-Eheleute Rudi und Marianne Wallesch 2009 den Treffpunkt in die Hände von Ferdinand Simper und Franziska Rüthlein gelegt. Als diese sich Ende Januar 2013 zur Ruhe setzten, stand die beliebte Kneipe vor dem Aus. Es dauerte schließlich fast ein Jahr, bis der Hauseigentümer mit dem US-Amerikaner Gregg Cresswell einen neuen Pächter fand, der im Dezember 2013 das Lokal als einfaches nordamerikanisches Diner-Restaurant eröffnete. Der Pachtvertrag wurde jedoch nach nur wenigen Monaten wieder beendet.

 

Lange Suche nach Pächter

 

Der Verpächter versuchte dann lange Zeit verzweifelt, einen geeigneten Pächter zu finden. Auch die Einschaltung eines Maklerbüros brachte zunächst nicht den gewünschten Erfolg – bis dann Wolfgang Plinske den Treffpunkt im November 2014 wiedereröffnete. Keine Frage sei es damals gewesen, dass es in der Faschingszeit hier wieder zünftig zugehe.

„Als Wirt ist man da in der Defensive.“
Wolfgang Plinske, Wirt

Der Verpächter habe bei Vertragsabschluss ausdrücklich versichert, den gewohnten Betrieb aufrecht erhalten zu können, zum Beispiel durch die schriftliche Zusage, bis 24 Uhr Musik über Zimmerlautstärke spielen zu können. Doch davon wolle nun der Verpächter nichts mehr wissen. Er habe die Unterschrift zwar geleistet, diese sei aber hinfällig. Er berufe sich jetzt auf den Lärmschutz – die gehe vor, er müsse seine neuen Mieter schützen.

„Als Wirt ist man da in der Defensive“ stellt Wolfgang Plinske fest. Er müsse aufpassen, dass sich solch eine „aktenkundige“ Situation nicht ausweite. Denn als Gastronomiebetreiber müsse er auch im Hinblick auf den Betrieb des "Meegärtle" auf seinen Ruf achten.

 
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