Zu unserem Bericht „Viel Ärger um die Kneipe ,Treffpunkt‘ “ in der Ausgabe vom 27. Februar 2019 hat uns eine Stellungnahme des Verpächters erreicht. Über seinen Rechtsanwalt John Krüger aus der Kanzlei Cornea Franz in Würzburg teilt der Verpächter seine Sichtweise zu den Vorgängen mit, die mit dem Bericht teils im Widerspruch steht. In dem Beitrag ging es um Streitigkeiten zwischen dem Pächter der Veitshöchheimer Kneipe „Treffpunkt“, Wolfgang Plinske, mit seinem Verpächter, die hauptsächlich aus nächtlichen Lärmbelästigungen resultieren und in deren Folge Plinske die Kneipe am Rosenmontag zu schließen beabsichtigt.
Der Verpächter stört sich zum Einen an der Behauptung Plinskes, diesem sei schriftlich zugesichert worden, dass er vor 24 Uhr Musik über Zimmerlautstärke spielen dürfe. Das stimme nicht, so der Verpächter. Vielmehr sei im Pachtvertrag geregelt, dass „jegliche Ruhestörung“ zu vermeiden sei und Tonträger nur in Zimmerlautstärke betrieben werden dürften. In einem Nachtrag zum Pachtvertrag werde nochmals auf die Einhaltung der Zimmerlautstärke nach 24 Uhr verwiesen, Zugeständnisse für die Zeit vor Mitternacht gebe es nicht.
Lärmschutzverordnungen müssen für alle gelten
Auch möchte der Verpächter dem Eindruck entgegentreten, der Pächter sei durch seine Abmahnung dazu gedrängt worden, die Kneipe am Rosenmontag zu schließen. Wolfgang Plinske sei ausdrücklich mitgeteilt worden, dass er an den Faschingstagen wie üblich öffnen könne.
Eine Abmahnung wegen grober Lärmbelästigung diverser Anwohner habe er außerdem nicht erst vor Kurzem an seinen Pächter geschickt, betont der Verpächter. Eine Abmahnung habe er vielmehr bereits am 20. Juni 2018 ausgesprochen und eine zweite wegen weiterer Vorfälle am 1. August 2018.
Es stimme auch nicht, dass es „Zoff“ gebe, seit er die Dachgeschosswohnung an eine Familie mit einem kleinen Kind vermietet habe, teilt der Verpächter mit. Bereits vor der Geburt des Kindes im Spätherbst sei es immer wieder zu protokollierten Lärmbelästigungen und auch zu den genannten Abmahnungen gekommen.
Zu diesem Punkt äußern sich auch die Eltern des Kindes in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Als sie die Wohnung im Frühjahr bezogen hätten, sei das Kind noch nicht auf der Welt gewesen, schreiben sie. Wie andere Gaststätten auch, habe sich der „Treffpunkt“ an die allgemeinen Lärmschutzverordnungen zu halten. Über Lärm zur Nachtzeit hätten sie sich mehrfach, aber erfolglos, beschwert. Um das Rauchen sei es dabei aber nicht gegangen, so die Mieter. Diese Redaktion wird über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten.