Zu einer Geldstrafe von 1800 Euro ist ein Tierarzt aus Tschechien verurteilt worden, weil er im Kofferraum seines Autos ein Känguru in einer viel zu kleinen Transportkiste von Belgien nach Tschechien befördern wollte. Die Vorgeschichte der Verhandlung am Amtsgericht in Würzburg: Mitte April 2019 hatten Polizeibeamte bei einer Fahrzeugkontrolle kurz vor Mitternacht auf einem Parkplatz an der Autobahn A 3 bei Theilheim im Landkreis Würzburg, wo schon häufig für Drogenkuriere Endstation war, im Kofferraum des Fahrzeugs zwar keine Betäubungsmittel entdeckt, aber dafür schnatternde Gänse, sechs an der Zahl, dazu zehn nicht ganz so laut quakende Enten, zwei sibirische Eulen und - ein Känguru .
Mit dem 64-jährigen Fahrer machte Richter Thomas Behl "kurzen Prozess"
Mit dem 64-jährigen Fahrer machte Richter Thomas Behl "kurzen Prozess": Nach einer guten halben Stunde, einschließlich Lüftungspause wegen Corona, wurde der Arzt nach dem Tierschutz-Gesetz zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze) verurteilt. Begründung: die Transportkiste für das Känguru sei viel zu klein gewesen und hätte für eine geplante zehn-Stunden-Fahrt, von Belgien bis nach Tschechien, eine einzige Qual für das Tier bedeutet. Der Tierarzt hatte bereits sieben Einträge im deutschen Strafregister, darunter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, und bei der Fahrt mit dem Känguru im Kofferraum stand er unter Bewährung.
Zeugen und Sachverständige kamen am Prozesstag "für die Katz"
Zeugen und Sachverständige, zwei Polizeibeamte und zwei Tierärztinnen, waren, obwohl es vom Känguru abgesehen um gefiederte Tiere ging, "für die Katz" bei Gericht erschienen und durften ohne Aussage gleich wieder gehen. Für den Tierarzt, der zur Verhandlung nicht erschienen war, hatte sein Anwalt nämlich den Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt.
Er legte einen aktuellen Rentenbescheid vor, nach dem der Tierarzt monatlich umgerechnet nur etwa 480 Euro erhalte. Die Staatsanwältin äußerte leichte Zweifel, ob die Summe zutreffend sei, und ob man damit in Prag überhaupt leben könne, aber der Tagessatz wurde im Urteil dann von 40 auf 15 Euro angepasst. Und so kam es zu 1800 statt ursprünglich 4800 Euro.
Die Abwesenheit seines Mandanten bei der Verhandlung hatte der Anwalt damit begründet, dass der nicht gegen Corona geimpft sei, daher vermutlich in Würzburg kein Hotelzimmer bekommen hätte und sich möglicherweise in Quarantäne begeben müsste. Mit dem Pkw zu der auf 8.30 Uhr angesetzten Verhandlung anzureisen sei aber zu stressig.
Tierärztin: Känguru kann nicht auf allen Vieren stehen
Beim Känguru handelte es sich um ein Exemplar der Gattung "Bennet", die kleiner ist als die typischen australischen Kängurus. Das durch den Verteidiger übermittelte Argument, dass der Transport im Käfig schon deswegen keine Qual gewesen sein könne, weil es draußen dunkel war und auch Tiere während der Fahrt schlafen, hat eine Tierärztin am Rand des Verfahrens zurückgewiesen.
Bei diesem Känguru-Typ handle es sich um einen dämmerungs- und nachtaktiven Typ, der sich am Abend nicht grundsätzlich hinlege und schlafe. Auch könne ein solches Tier nicht "wie Hund, Katze oder Kuh auf allen Vieren stehen", sondern es müsse aufrecht sitzen können, da seine Kraft "in der Hinterhand" und im Schwanz stecke. Diese Position war für das Känguru in der Transportkiste aber nicht möglich. Unangenehm aufgefallen war bei der Kontrolle auch, dass für das Känguru kein Futter im Fahrzeug war.
Die Tiere im Kofferraum waren nach der Kontrolle sichergestellt worden
Die Tiere im Kofferraum waren nach der Kontrolle sichergestellt worden. Da der Tierarzt später die Rechnung über 2000 Euro für den Unterhalt nicht bezahlen konnte, musste er auf die Herausgabe der Gänse, Enten, Eulen und des Kängurus verzichten.
Das Urteil ist, nach telefonischer Rücksprache des Verteidigers mit dem Arzt in Tschechien und Zustimmung der Staatsanwaltschaft, sofort rechtskräftig geworden.