Wenn es ums Geld ging, soll ein 39-Jähriger brutale Gewalt angewandt und sogar Verwandte angegriffen haben. Geht es nach der Staatsanwaltschaft Würzburg steht der Mann bald wegen versuchten Mordes vor Gericht und wird dann in einer Klinik untergebracht.
Der Tatvorwurf: Ende September 2021 soll der 39-Jährige am frühen Morgen in Ochsenfurt (Lkr. Würzburg) ins Haus seines Onkels eingestiegen sein. Was er dort stehlen wollte, ist unklar. Aber er sei dabei so laut gewesen ein, dass die Bewohner wach wurden, hieß es. Auf Onkel und Tante soll der Mann dann mit einem Werkzeug eingeschlagen und beide schwer verletzt haben.
Zur Tatzeit nicht schuldfähig
Danach flüchtete er zunächst mit einem Auto, kam aber von der Fahrbahn ab und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Wenige Stunden nach dem brutalen Angriff wurde er – nicht weit vom Tatort entfernt im Stadtteil Hohestadt – gestellt. Seine schwer verletzten Verwandten kamen am Morgen des Überfalls nach der Erstversorgung durch den Notarzt ins Krankenhaus.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Thorsten Seebach bestätigte jetzt auf Anfrage dieser Redaktion: Er habe nicht Anklage, sondern "Antrag zum Sicherungsverfahren" erhoben. Denn nach Einschätzung eines Gutachters sei der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. Dies bestätigt auch Verteidiger Norman Jacob junior. Warum der Sachverständige zu der Einschätzung kam, muss im Prozess geklärt werden. Der Beschuldigte selbst soll dem Gutachter gegenüber allerdings keine Angaben gemacht haben.
Steuerberaterin bedroht
Vor Gericht soll der 39-Jährige nun laut Seebach wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes verantworten. Überraschenderweise umfasst die Antragsschrift aber noch ein weiteres Delikt. Das Opfer: die Steuerberaterin des Verdächtigen.
Demnach soll der Mann die Frau aus Kitzingen mit körperlicher Gewalt über mehrere Jahre hinweg dazu gezwungen haben, seine Steuererklärung zu erstellen, teilt der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. In diesem Fall lautet der Tatvorwurf Nötigung und gefährliche Körperverletzung.
"... nach Einschätzung eines Gutachters sei der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. ..."
"...der Beschuldigte selbst soll dem Gutachter gegenüber allerdings keine Angaben gemacht haben...."
Die Schuldunfähigkeit steht also quasi vorab schon fest.