Bayerns Sportlehrer müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben; Bayerns übrige Lehrer müssen dies nicht. Dies hat ein Sprecher des Bayerischen Kultusministeriums jetzt auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt. Die Frage, inwieweit Lehrkräfte in einem Notfall oder bei einem Unglück Erste Hilfe leisten können, wurde kürzlich bundesweit zum Thema. Anlass war der Fall eines hessischen Abiturienten, der das Land Hessen wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt.Der Schüler war vor sechs Jahren während des Sportunterrichts bewusstlos geworden und ist - möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung durch Lehrkräfte - mittlerweile zu hundert Prozent behindert. Sein Fall war vergangene Woche beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet.
Kultusministerium: Unterlassene Hilfeleistung wäre auch im Privatleben ein Straftatbestand
Laut Bayerischem Kultusministerium haben die Themen Unfallverhütung und Verletzungsprävention einen "überragenden Stellenwert" sowohl in der Ausbildung der Sportlehrkräfte aller Schularten als auch in regelmäßigen Fortbildungen. So könnten Lehrer etwa das "Spezialtraining Erste Hilfe für Lehrkräfte" absolvieren, das auf die am häufigsten vorkommenden Schülerunfälle zugenschnitten sei. Sofortmaßnahmen bei den am häufigsten auftretenden chronischen Erkrankungen im Kindesalter, also Krampfanfälle, Asthma oder Diabetes, seien Teil dieses Spezialtrainings. Wie ein Sprecher des Kultusministeriums sagte, sei die Teilnahme an dieser Fortbildung für alle Lehrer, die nicht Sportlehrer sind, allerdings freiwillig und nicht verpflichtend. Diese Auskunft aus dem Kultusministerium widerspricht nicht dem Spruch des BGH von letzter Woche, demzufolge Sportlehrer amtlich verpflichtet sind, Erste Hilfe zu leisten.
"Reicht das?" ist die Frage, die sich mit Blick auf die Sicherheit bayerischer Schüler stellt. Dazu der Sprecher des Kultusministeriums: "Unterlassene Hilfeleistung wäre auch im Privatleben Straftatbestand. Lehrer sind - genau wie alle anderen Bürger auch - verpflichtet, in Notsituationen Hilfe zu leisten." Maria Walter, die Leiterin der Abteilung Schulen bei der Regierung von Unterfranken, weist darauf hin, dass jede Schule einen vom Schulleiter bestellten Sicherheitsbeauftragten hat, der für einen reibungslosen Ablauf bei Erster Hilfe sorgen muss.