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Würzburg
Verfolgungsjagd mit der Polizei auf A3 bei Würzburg endet mit schwerem Verkehrsunfall: Hubschrauber im Rettungseinsatz
Zwei Männer lieferten sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der A3 bei Würzburg/Randersacker. Diese endete mit einem schweren Verkehrsunfall. Das ist bekannt.
Der Fahrer eines weißen Audis lieferte sich eine Verfolgungsjagd auf der A3 bei Würzburg/Randersacker. Diese endete mit einem schweren Verkehrsunfall und schwerverletzten Personen.
Foto: NEWS5 / Pascal Höfig | Der Fahrer eines weißen Audis lieferte sich eine Verfolgungsjagd auf der A3 bei Würzburg/Randersacker. Diese endete mit einem schweren Verkehrsunfall und schwerverletzten Personen.
Gina Thiel
 und  Sarah Gräf
 |  aktualisiert: 19.04.2025 02:35 Uhr

Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferten sich am Montagnachmittag zwei Personen auf der A3 bei Würzburg/Randersacker. Das bestätigt Nadine Leber, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken. Gegen 15.50 Uhr war den Beamtinnen und Beamten ein weißer Audi auf der Autobahn aufgefallen, der deutlich zu schnell unterwegs war und zu dicht auffuhr.

"Als die Beamtinnen und Beamten das Kontrollzeichen am Polizeiauto angemacht haben und die Fahrer überprüfen wollten, gaben die Gas", erklärt Leber. Der weiße Audi fuhr an der Abfahrt Würzburg/Randersacker ab, die Polizeistreife nahm die Verfolgung auf. Am Ende der Abfahrtsspur habe der Audi dann rechts in Richtung Randersacker abbiegen wollen.

Fahrer und Beifahrer wurden mit Rettungshubschrauber ins Krankenhaus bei Würzburg eingeliefert

Dabei habe der flüchtige Fahrer einen an der Abbiegung stehenden Kleintransporter beim Überholen touchiert. "Dabei hat der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und die Leitplanke durchbrochen", erklärt Leber den Unfallhergang. Anschließend sei das Fahrzeug samt Insassen einen Abhang heruntergerutscht. 

Der Fahrer des Audis wurde bei dem Unfall im Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Ein Rettungshubschrauber brachte den 38-jährigen Fahrer und den 21-jährigen Beifahrer anschließend schwerverletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus. Der Fahrer des Kleintransporters blieb unverletzt und konnte seine Fahrt fortsetzen.

Offenbar wegen Drogenbesitz auf der Flucht

Die Polizei hat nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen. In einer Pressemitteilung teilte Leber am Mittwoch nun mit, dass die beiden Insassen des Wagens offenbar Betäubungsmittel mit sich führten.

Die Polizeibeamten hätten bei der Verfolgungsjagd beobachten können, wie eine Tasche aus dem PKW herausgeworfen wurde, heißt es in der Pressemitteilung. Vor Ort konnte das Gut schließlich sichergestellt werden: Haschisch im niedrigen einstelligen Kilobereich habe sich in der Tasche befunden. 

Haftbefehl gegen den Fahrer und den Beifahrer erlassen

Bereits am Dienstagnachmittag wurden die beiden Männer einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Würzburg vorgeführt. Gegen sie liegt nun ein Haftbefehl vor wegen des dringenden Tatverdachts, mit Betäubungsmittel zu handeln. 

 
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  • Alfred Mahler
    Hätte man bei der Einführung des Cannabisgesetzes auch gleich die Verkaufsstellen mit genehmigt, wären solche Geschäftsleute arbeitslos und müssten nicht vor der Polizei fliehen...
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  • Harry Amend
    Was man hier wieder alles so lesen muss in den Kommentaren, da kann man nur noch den Kopf schütteln. Viele Mutmaßungen und einige wollen wohl gleich wissen wie die Polizei ihre Arbeit zu tätigen hat. Die Polizei und auch die Staatsanwalt weiß schon was zu tun ist.
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  • Martin Deeg
    ...."Die Polizei und auch die Staatsanwalt weiß schon was zu tun ist."

    Es mag Ihr Weltbild erschüttern - aber aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass es auch bei Polizisten und Staatsanwälten nicht nur Überflieger gibt, die immer wissen, was wie "zu tun" ist....

    Grundsätzlich sollte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (!) gelten - weder berufsbedingter "Jagdeifer" noch Fantasien und Mutmaßungen über vermeintliche "Kriminelle" nach dem Motto "immer vom Schlimmsten ausgehen" - siehe Forum - sollten handlungsleitend sein.
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  • Frank Vormwald
    Da gebe ich Ihnen Recht! Zum anderen kann erst nach dem ermitteln einer Straftat die Schwere des Vergehens eingestuft werden. Wer sich einer Kontrolle entziehen hat unter Umständen mehr zu verbergen . Denn Polizisten können nun mal noch nicht hellsehen. Also trotz alle dem, aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Daumen hoch. Zum Anderen stelle ich das Rechtverständniss von so manchen Zeitgenossen in Frage. So nach dem Motto all’s drauf auf die Staatsdiener. Die armen Täter können ja nix dazu!! (Ironie) die haben ja alles richtig gemacht.
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  • Barbara Fersch
    wer nichts zu verbergen hat, sollte sich auch anstandslos kontrollieren lassen !
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  • Christina März - Dehn
    Zum Glück wurden keine Unbeteiligten mit hinein gezogen. Hätte auch anders ausgehen können.
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  • georg ruettiger
    Solche Hetzjagden sollten unterbleiben. Der Fahrer lässt sich i.d. Regel anhand des Kennzeichens ermitteln. Zündet bei ihm der Fluchtreflex, werden letztlich Unbeteiligte in Lebensgefahr gebracht und denen hilft es nicht wenn auf halsbrecherischer Weise der Täter einer vegleichsweise geringen Strafstat gestellt ist. Der Täter macht sich erst recht im Affekt schuldig in diesem Fall an sich, seiner Familie, dem Beifahrer und die Verfolger sind auch mitschuld.
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  • Hubert Endres
    Wie bitte. Um dann in Ruhe Straftaten zu vertuschen ? Geht es noch. Wer nicht den Anweisungen folgt, muss extrem hart bestraft werden.
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  • georg ruettiger
    Nun mögen sich halt manche daran ergötzen, dass die "Verbrecher" ausreichend bestraft sind und noch werden.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Jo Schmitt
    Der Fahrer lässt sich i.d. Regel anhand des Kennzeichens ermitteln.

    Nö. -- Nur der Halter läßt sich sicher ermitteln.

    Für eine Bestrafung reicht es aber nicht wenn der Lenker des FZ nicht durch Beweismittel sicher festzustellen ist.
    Dumm gelaufen.
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  • georg ruettiger
    Sich dumm stellen hilft hier leider gegen Bestrafung.
    Besser wäre es das Fahrzeug zu beschlagnahmen, wenn der Eigentümer sich dumm stellt oder das Fahrzeug ggf. Unbekannten überlässt.
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  • Georg Ries
    dafür müssen die Voraussetzungen vorliegen (Beschlagnahme)
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  • georg ruettiger
    Angenommen die Insassen des Lieferwagens wären schwer verletzt worden.

    Dürften diese die Verfolger rechtlich belangen, wenn sie der Auffassung sind, dass die katastrophal geendete Verfolgung nicht Dritte hätte in Gefahr bringen dürfen? Ist der Staat zu Schmerzensgeld und ggf. Rente zu verklagen, wenn von dem Verfolgten nichts zu holen ist?

    Jedenfalls ist ein Polizist, der mit Blaulicht über eine rote Ampel rast und einen bei grün kreuzenden schädigt schuldig, da er nicht ohne Rücksicht fahren darf.
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  • Angelika Keil-Fuchs
    Das ist nicht korrekt: Das Kennzeichen allein reicht nicht. Man muss in so einem Fall auch wissen, WER gefahren ist. Ganz abgesehen davon, dass diese Person offenbar generell so Auto fährt. Die Polizei muss da eingreifen.
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  • Erich Endrich
    Könnte doch auch sein, dass das Auto gestohlen ist. Was nützt es dann, anhand des Kennzeichens den evtl. unbescholtenen Halter zu ermitteln und die Diebe kommen ungeschoren davon?
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  • georg ruettiger
    Was würden Sie wohl sagen, wären Sie im Kleintranporter gesessen, der Audi wäre seilich im rechten Winkel aufgeprallt und sie säßen nun querschnittsgelähmt im Rollstuhl.
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  • Alfred Neumann
    "...der deutlich zu schnell unterwegs war und zu dicht auffuhr."
    Nach der aktuellen Gesetzlage muss der aktuelle Fahrer festgestellt werden, nicht ein Besitzer. Ist auch sinnvoll, Stichwort "Punkteübertragung". Wenn nur noch der Besitzer ermittelt werden muss, wird sich gerade die Organisierte Kriminalität vermehrt der Strohmänner bedienen.
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  • Michael Halbritter
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Michael Beutler
    "Die" Fahrer sollten überprüft werden? Was es so allles heutzutage gibt.....
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