
Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferten sich am Montagnachmittag zwei Personen auf der A3 bei Würzburg/Randersacker. Das bestätigt Nadine Leber, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken. Gegen 15.50 Uhr war den Beamtinnen und Beamten ein weißer Audi auf der Autobahn aufgefallen, der deutlich zu schnell unterwegs war und zu dicht auffuhr.
"Als die Beamtinnen und Beamten das Kontrollzeichen am Polizeiauto angemacht haben und die Fahrer überprüfen wollten, gaben die Gas", erklärt Leber. Der weiße Audi fuhr an der Abfahrt Würzburg/Randersacker ab, die Polizeistreife nahm die Verfolgung auf. Am Ende der Abfahrtsspur habe der Audi dann rechts in Richtung Randersacker abbiegen wollen.
Fahrer und Beifahrer wurden mit Rettungshubschrauber ins Krankenhaus bei Würzburg eingeliefert
Dabei habe der flüchtige Fahrer einen an der Abbiegung stehenden Kleintransporter beim Überholen touchiert. "Dabei hat der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und die Leitplanke durchbrochen", erklärt Leber den Unfallhergang. Anschließend sei das Fahrzeug samt Insassen einen Abhang heruntergerutscht.
Der Fahrer des Audis wurde bei dem Unfall im Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Ein Rettungshubschrauber brachte den 38-jährigen Fahrer und den 21-jährigen Beifahrer anschließend schwerverletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus. Der Fahrer des Kleintransporters blieb unverletzt und konnte seine Fahrt fortsetzen.
Offenbar wegen Drogenbesitz auf der Flucht
Die Polizei hat nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen. In einer Pressemitteilung teilte Leber am Mittwoch nun mit, dass die beiden Insassen des Wagens offenbar Betäubungsmittel mit sich führten.
Die Polizeibeamten hätten bei der Verfolgungsjagd beobachten können, wie eine Tasche aus dem PKW herausgeworfen wurde, heißt es in der Pressemitteilung. Vor Ort konnte das Gut schließlich sichergestellt werden: Haschisch im niedrigen einstelligen Kilobereich habe sich in der Tasche befunden.
Haftbefehl gegen den Fahrer und den Beifahrer erlassen
Bereits am Dienstagnachmittag wurden die beiden Männer einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Würzburg vorgeführt. Gegen sie liegt nun ein Haftbefehl vor wegen des dringenden Tatverdachts, mit Betäubungsmittel zu handeln.
Es mag Ihr Weltbild erschüttern - aber aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass es auch bei Polizisten und Staatsanwälten nicht nur Überflieger gibt, die immer wissen, was wie "zu tun" ist....
Grundsätzlich sollte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (!) gelten - weder berufsbedingter "Jagdeifer" noch Fantasien und Mutmaßungen über vermeintliche "Kriminelle" nach dem Motto "immer vom Schlimmsten ausgehen" - siehe Forum - sollten handlungsleitend sein.
Nö. -- Nur der Halter läßt sich sicher ermitteln.
Für eine Bestrafung reicht es aber nicht wenn der Lenker des FZ nicht durch Beweismittel sicher festzustellen ist.
Dumm gelaufen.
Besser wäre es das Fahrzeug zu beschlagnahmen, wenn der Eigentümer sich dumm stellt oder das Fahrzeug ggf. Unbekannten überlässt.
Dürften diese die Verfolger rechtlich belangen, wenn sie der Auffassung sind, dass die katastrophal geendete Verfolgung nicht Dritte hätte in Gefahr bringen dürfen? Ist der Staat zu Schmerzensgeld und ggf. Rente zu verklagen, wenn von dem Verfolgten nichts zu holen ist?
Jedenfalls ist ein Polizist, der mit Blaulicht über eine rote Ampel rast und einen bei grün kreuzenden schädigt schuldig, da er nicht ohne Rücksicht fahren darf.
Nach der aktuellen Gesetzlage muss der aktuelle Fahrer festgestellt werden, nicht ein Besitzer. Ist auch sinnvoll, Stichwort "Punkteübertragung". Wenn nur noch der Besitzer ermittelt werden muss, wird sich gerade die Organisierte Kriminalität vermehrt der Strohmänner bedienen.