Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Würzburg ermitteln gegen einen 47-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Ihm wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin am Freitagabend in Tötungsabsicht gewürgt zu haben, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.
Auslöser der Tat im südlichen Landkreis Würzburg soll ein Streit gewesen sein
Demnach war es aus bislang noch ungeklärter Ursache am späten Freitagabend zu einem heftigen Streit zwischen dem 47-Jährigen und seiner Lebensgefährtin gekommen. Im Zuge dessen soll der Mann die Frau gegen 22.45 Uhr mit dem Tode bedroht, gewürgt und glücklicherweise nur leicht verletzt haben.
Der Vorfall hatte sich laut der Pressemitteilung in der gemeinsamen Wohnung der Beteiligten in einer Gemeinde im südlichen Landkreis Würzburg abgespielt. Anwesend sei auch der Sohn der Geschädigten gewesen, der den Lebenspartner bei dessen Vorgehen gegen die Frau mit einem Messer verletzt haben soll. Der 47-Jährige kam nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst schwer verletzt in ein Krankenhaus und befindet sich nach aktuellen Erkenntnissen außer Lebensgefahr.
Haftbefehl wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag
Wie es in der Presseerklärung weiter heißt, übernahm noch am Freitagabend die Kriminalpolizei Würzburg die weiteren Ermittlungen in dem Fall. Aufgrund der Ermittlungserkenntnisse erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg inzwischen einen Haftbefehl gegen den 47-Jährigen, u. a. wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags. Der Mann werde daher für die Dauer seines Krankenhausaufenthaltes von der Polizei bewacht.
Gegen den Sohn der Geschädigten wird ebenfalls wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Der Jugendliche kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß. Ob er im Rahmen der Nothilfe gehandelt hat, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.