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WÜRZBURG
USA schieben SS-Mann nach Deutschland ab
USA schieben SS-Mann nach Deutschland ab       -  Dieses vom US-Justizministerium zur Verfügung gestellte Foto zeigt das Foto auf dem Visum von Jakiw Palij, einem ehemaligen SS-Helfer, der im Stadtteil Queens in New York gelebt hat. Die USA haben den früheren SS-Mann Jakiw Palij, der als Aufseher im Zwangsarbeitslager Trawniki im besetzten Polen tätig war, nach Deutschland abgeschoben.
Foto: Uncredited/US Department of Justice/dpa | Dieses vom US-Justizministerium zur Verfügung gestellte Foto zeigt das Foto auf dem Visum von Jakiw Palij, einem ehemaligen SS-Helfer, der im Stadtteil Queens in New York gelebt hat.
Achim Muth
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:38 Uhr

Die USA haben den früheren SS-Mann Jakiw Palij, der nach Angaben der Ermittler als Aufseher im Zwangsarbeitslager Trawniki im besetzten Polen tätig war, nach Deutschland abgeschoben. Der 95-Jährige landete am Dienstag in einer Militärmaschine auf dem Düsseldorfer Flughafen. Von dort sollte er in ein Pflegeheim im Raum Münster gebracht werden.

„Um das Freiheitsversprechen zu wahren, das Holocaust-Opfern und ihren Familien gegeben wurde“, habe Präsident Donald Trump die Abschiebung zur Priorität gemacht, teilte das Weiße Haus mit. „Die Vereinigten Staaten werden niemanden tolerieren, der NS-Verbrechen und andere Menschenrechtsverstöße unterstützt hat, und diese Personen werden auf amerikanischem Boden keine Zuflucht finden“, hieß es. US-Ermittler werfen Palij vor, am Mord an mehreren tausend Juden beteiligt gewesen zu sein.

1949 in die USA ausgewandert

Palij, der auf dem Gebiet der heutigen Ukraine geboren wurde, sei 1949 in die USA ausgewandert und habe 1957 die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen. Er habe den USA damals seine Nazi-Vergangenheit verheimlicht. Ein US-Gericht hatte dem früheren SS-Mann bereits 2003 die Staatsbürgerschaft entzogen. 2004 sei seine Abschiebung erstmals angeordnet worden.

Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelte

Wie Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg vor drei Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Palji eingeleitet, „weil der Verdacht bestand“, dass er als Mitarbeiter des Zwangsarbeiterlagers Trawniki an den dort „begangenen Tötungsverbrechen beteiligt gewesen sein könnte“. Dem Beschuldigten habe jedoch „weder eine unmittelbare eigenhändige Beteiligung an Tötungsdelikten noch eine substanzielle Beihilfe zu Tötungsdelikten mit zur Anklageerhebung ausreichender Sicherheit“ nachgewiesen werden können, so Raufeisen. Das Verfahren wurde Ende Juli 2016 eingestellt.

Die Ermittlungen der Würzburger Staatsanwaltschaft beschränkten sich weitgehend auf die Auswertung von Akten mit früheren Zeugenaussagen, eine Befragung in den USA habe nicht stattgefunden. „Der bloße Wachdienst im Lager Trawniki und der Erhalt einer Ausbildung zu einem Trawniki-Mann rechtfertigen nach deutschem Strafrechtsverständnis noch nicht den Schluss auf einen ausreichend bestimmten Beihilfevorwurf“, so der Würzburger Oberstaatsanwalt.

Kein örtlicher Bezug des SS-Manns zu Würzburg

Dass die Würzburger Staatsanwaltschaft ermittelte, habe nichts mit einem örtlichen Bezug zu NS-Verbrechen zu tun. Eine Verbindung von Jakiw Palij nach Unterfranken gibt es nicht. Vielmehr hatte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nach Vorermittlungen den Fall dem Bundesgerichtshof übergeben, der zunächst das Landgericht Bayreuth beauftragte. Das zuständige Oberlandesgericht Bamberg schließlich verwies die Ermittlungen nach Würzburg.

Das Dilemma der Nazijäger

Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle, macht auf Anfrage die unterschiedlichen Maßstäbe in der Bewertung des Falles zwischen den USA und Deutschland deutlich. „Den USA hat es für die Ausweisung genügt, dass er gelogen hat“, so Rommel. Um Palij jedoch vor ein deutsches Gericht stellen zu können, müsste es Beweise für die Taten geben. Dieser Nachweis sei bislang nicht gelungen. Im vergangenen Jahr gab die Zentrale Stelle nach Vorermittlungen anhand von Erkenntnissen, Zeugenaussagen, Archivmaterial und Protokollen 28 Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Allerdings stößt die Aufarbeitung der schrecklichen NS-Verbrechen immer mehr an natürliche Grenzen: „Die jüngsten Beschuldigten sind 91 Jahre alt“, so Rommel. Oft seien sie gesundheitlich so angegriffen, dass sie nicht mehr verhandlungsfähig sind.

Aktuell gibt es vier Anklagen

Dennoch gebe es aktuell vier Anklagen gegen ehemalige KZ-Aufseher, zwei in Münster, eine in Frankfurt und eine in Mannheim. Allein die Abschiebung Palijs nach Deutschland würde keine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens rechtfertigen, so Boris Raufeisen. Allerdings ist der Fall im Fokus: „Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben“, würde die Staatsanwaltschaft Würzburg wieder tätig werden.

Schuster wünscht sich Prüfung des Falles

Dies wünscht sich Josef Schuster (Würzburg), Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, der die zuständigen Behörden auffordert, „noch einmal alle Möglichkeiten zu prüfen, ob er vor Gericht gestellt werden kann“. Schuster sagte der „Bild“: Palij gehöre zu den tausenden NS-Tätern, „die trotz ihrer Verbrechen nach dem Krieg jahrzehntelang unbehelligt ihr Leben führen konnten. Für die Überlebenden der Schoa war und ist dies eine unerträgliche Tatsache“.

 
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  • H. H.
    OK, gerade gelesen, dass Deutschland ihn nicht aufnehmen müsste, aber die historische und moralische Verantwortung geböte es. Also gut, dann versorgen wir halt auch noch ausländische Nazischergen bis zum Tod, machen wir es ihm so angenehm wie möglich, wenn es geht in einer noblen Seniorenresidenz. Wenn ich es nicht schon wäre, würde ich jetzt so langsam vom Glauben abfallen.
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    Kann ich mich nur anschließen, die Amis sparen ein Haufen Geld.
    Die MP nennt Namen und Nationalität eines vermutlichen Verbrechers, obwohl das nach deren Regeln nicht korrekt ist, da die Nationalität und der Namen für die Berichterstattung einer Straftat nicht relevant ist.
    Tja und ein Strohhalm für den Zentralrat der Juden für ihre vorgeschoben Interesse an einer uneigennützigen Erinnerungskultur.
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  • H. H.
    Und warum wird er nach Deutschland abgeschoben, kam er mit einem deutschen Pass in die USA oder mit einem ukrainischen?
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  • R. D.
    Glückwunsch! Jetzt haben wir einen 95 jährigen Verdächtigen der zwar aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vor Gericht gebracht werden kann, jedoch von uns nun vollversorgt werden muss.
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