zurück
Oberpleichfeld/Werneck
Urteil ohne Verhandlung: Kann das für Gerechtigkeit sorgen?
2019 starb Walter Limbachs Frau bei einem Autounfall. Der alkoholisierte Unfallverursacher stand nie vor Gericht, das Urteil fiel per Strafbefehl. Für den Witwer eine Qual.
Auf der B19 zwischen Eßleben und Werneck verlor Susanne Limbach bei einem Autounfall ihr Leben. Schuld war ein alkoholisierter 33-Jähriger.
Foto: Thomas Obermeier | Auf der B19 zwischen Eßleben und Werneck verlor Susanne Limbach bei einem Autounfall ihr Leben. Schuld war ein alkoholisierter 33-Jähriger.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

Die Justiz hat den Fall zu den Akten gelegt, Walter Limbach wird es nie tun. Wie auch? Im Herbst 2019 verliert der heute 63-Jährige seine Frau Susanne bei einem Verkehrsunfall. Schuld ist ein 33-Jähriger mit 0,44 Promille Alkohol im Blut. In einem Gerichtssaal wird die Sache nicht verhandelt; das Urteil fällt an einem Schreibtisch im Amtsgericht Schweinfurt per Strafbefehl. Der Unfallverursacher wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt: 180 Tagessätze à 50 Euro, er gilt damit als vorbestraft. Außerdem muss er für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Im Juni 2020 wird der Strafbefehl rechtskräftig - und Walter Limbach vor vollendete Tatsachen gestellt.

"Wir können dieses Strafmaß nicht begreifen."
Walter Limbach

Ein gutes halbes Jahr später sitzt Limbach, ein hochgewachsener Mann, zusammengesunken in seiner Küche in Oberpleichfeld (Lkr. Würzburg) und ist verzweifelt. Zwischen dem Unfall und dem Strafbefehl habe er nichts vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft gehört. "Wir können dieses Strafmaß nicht begreifen", sagt er über sich und seine Familie. Gerade kommt er von einer sechswöchigen Reha in einer psychosomatischen Klinik zurück. "Das hat mich aus dem Alltag gerissen, das war gut." Zurück daheim, in dem Haus, in dem er sich mit seiner Frau schon den bevorstehenden Ruhestand ausgemalt hat, sind die Gefühle wieder voll da: "Leid, Schmerz, Trauer." Vor allem dienstags.

Rückblick: Ein paar Stunden die Woche arbeitet Susanne Limbach, 57, in einem Laden in Werneck (Lkr. Schweinfurt). Am Abend des 17. September 2019, einem Dienstag, macht sie sich auf den Nachhauseweg und fährt mit ihrem VW Polo auf die B19 Richtung Würzburg. Kurz vor Eßleben schert plötzlich ein Ford Pickup aus dem Gegenverkehr nach links aus, um in einen Flurbereinigungsweg einzubiegen, der von der Bundesstraße abgeht und eigentlich nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Es kommt zum Zusammenprall. Walter Limbach sagt: "Meine Frau hatte keine Chance."

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Mit einem Hubschrauber wird die Mutter von zwei erwachsenen Kindern in die Uni-Klinik nach Würzburg geflogen. Als ihr Mann im Krankenhaus eintrifft, informieren ihn Ärzte, dass sie ihren Verletzungen erlegen ist. Todeszeitpunkt: 21.23 Uhr.

Welche Fragen Walter Limbach quälen

Kurz vor Weihnachten 2019 erreicht Limbach ein Brief. In mit Schreibmaschine getippten Zeilen entschuldigt sich der Unfallfahrer. Doch eine Entschuldigung, ein Strafbefehl – das reicht Walter Limbach nicht, um Frieden zu finden. Seine persönliche Auseinandersetzung mit dem Tod seiner Frau hat er auf rund einem Dutzend Zettel handschriftlich festgehalten: Erklärungen seiner Anwälte zur Rechtslage. Eine Skizze der Unfallstelle. Informationen aus der Ermittlungsakte, die er einsehen durfte. Seine eigenen Überlegungen und Schlussfolgerungen. Vieles ist rot unterstrichen oder neongelb markiert.

Es sind ungeklärte Fragen, die Walter Limbach quälen. Warum ist der Unfallfahrer links auf den Feldweg abgebogen, obwohl auch rechts ein Weg von der B19 abgeht, der direkt nach Waigolshausen führt, wo er laut eigener Aussage hinwollte? Wie schnell war er unterwegs, warum hat er die Situation so falsch eingeschätzt? Hatte er wirklich nur ein Bier getrunken, wie er aussagte, und welche Rolle spielte der Alkohol bei dem Unfall? Und wie kam das Gericht zu dem Strafmaß?

Anwalt: Gericht hat "keinerlei Fingerspitzengefühl" gezeigt

Sicherlich hätten diese Fragen in einer mündlichen Hauptverhandlung eine Rolle gespielt. Doch da sind auch die vereinfachten Verfahren, ohne Verhandlung und Beweisaufnahme. Sie werden per schriftlichem Strafbefehl entschieden, sparen Kosten, können zügig bearbeitet werden und entlasten so die Gerichte. Aber sie lassen Fragen, die vor allem für Angehörige von Opfern relevant sind, häufig unbeantwortet. Angeklagten kommen solche Strafbefehlsverfahren entgegen, weil sie sich dann keiner öffentlichen Verhandlung stellen müssen. Der Knackpunkt jedoch: Angeklagte können gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen. Nebenkläger wie Walter Limbach haben keine Rechtsmittel, um gegen den Erlass vorzugehen.

Für Limbachs Anwalt Hanjo Schrepfer ist der Fall eine "höchst tragische Sache": "Da stirbt eine Frau und Mutter", und dann lasse sich der Unfallhergang nicht rekonstruieren. Insbesondere die Frage, ob der Alkohol "ursächlich für den Unfall" war, hätte geklärt werden müssen, findet Schrepfer. Wenn ja, dann hätte "zwingend auf Freiheitsstrafe mit Bewährung hingewirkt werden" müssen. Durch das Strafbefehlsverfahren sei seinem Mandanten die Möglichkeit genommen worden, am Prozess teilzuhaben und "Aufklärung zu betreiben". So konterkariere der Strafbefehl hier den Opferschutz.

Das Gericht habe die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, aber "keinerlei Fingerspitzengefühl" gezeigt, kritisiert Schrepfer. Bedenke man, dass schon kleine Drogendelikte mündlich verhandelt würden, frage er sich, wie es sein kann, dass Fälle, in denen es um den Tod eines Menschen geht, auf dem Papierweg erledigt werden. Der Würzburger Anwalt nennt es eine "unschöne Gesetzeslage".

Müssen die Gesetze geändert werden?

Die zu ändern wäre Sache der Politik. Und tatsächlich sieht etwa Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss des Bundestags, Handlungsbedarf. Nebenklägern, wie den Angehörigen von Todesopfern, sei in der Hauptverhandlung bewusst eine eigenständige Rolle zugewiesen worden, sagt die Grünen-Politikerin aus Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen): "Sie sollen Wissen und Aspekte selbständig in den Prozess einbringen können." Außerdem diene die Hauptverhandlung dazu, dass Opferfamilien "das Geschehene mit aufarbeiten können". Und dazu "ihnen so Rechtsfrieden zu ermöglichen".

Wird dagegen entschieden, "ins Strafbefehlsverfahren zu wechseln, spielen diese Aspekte nach der geltenden Rechtslage keine Rolle", so Rottmann. "Damit wird diese wichtige Funktion der Hauptverhandlungen für die Angehörigen abgeschnitten, ohne dass sie sich dagegen wehren können." Die Bundestagsabgeordnete bringt mehrere "Lösungsmöglichkeiten" ins Spiel: ein "Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens bei schweren Tatfolgen" etwa oder "ein Zustimmungsvorbehalt der Nebenkläger".

Alexander Hoffmann, der für die CSU im Rechtsausschuss sitzt, nimmt dagegen die Gerichte in die Pflicht, sensibler mit den Möglichkeiten der geltenden Strafprozessordnung umzugehen. "Dafür müsste man nicht gleich das Gesetz ändern", sagt der Abgeordnete aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart). "Ich kann nicht nachvollziehen, warum bei einem Tötungsdelikt auf eine Hauptverhandlung verzichtet wird", sagt er mit Blick auf den Fall Limbach. Wie Schrepfer vermisst er insbesondere eine Antwort auf die Frage, welche Rolle der Alkoholkonsum des Schuldigen bei dem Unfall gespielt hat.  

Unfallstelle wurde entschärft

Walter Limbach ist seit dem Tod seiner Frau krank geschrieben. Arbeiten wird er nicht mehr. In diesem Oktober wäre seine Susanne 60 Jahre alt geworden, er wäre in Rente gegangen. "Wir hatten schon ein großes Fest geplant." Den Ruhestand wollten sie auf den E-Bikes genießen, die sie kurz vor Susannes Tod angeschafft hatten. Stattdessen stellte der Witwer an Ostern 2020 ein Kreuz an der Unfallstelle auf.

Die Unfallstelle: 'Meine Frau hatte keine Chance', sagt Walter Limbach.
Foto: Berthold Diem | Die Unfallstelle: "Meine Frau hatte keine Chance", sagt Walter Limbach.

Der Bereich an der B19 mit den beiden Flurwegen, die links und rechts von der Fahrbahn abgehen, wurde nach dem tödlichen Unfall entschärft. Wie das Staatliche Bauamt Schweinfurt erklärt, habe die sogenannte Unfallkommission Ende 2019 beschlossen, zwei zusätzliche Schilder aufzustellen, sodass nun insgesamt vier Schilder an den beiden Flurwegen die Durchfahrt für normale Fahrzeuge verbieten. Trotzdem werden sie nach wie vor von vielen Autofahrern als Abkürzung genutzt. Damals wie heute sind die Wege "nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben". Die Mittellinie auf der B19, so das Bauamt, sei an der Stelle durchgezogen worden.

Bevor das Kreuz stand, habe er die Straße nicht befahren können, sagt Walter Limbach. Seit er es gesetzt hat, komme er regelmäßig zur Unfallstelle. "Mindestens alle zwei Wochen."

Der Strafbefehl und der Nebenkläger

Das Verfahren: Im Strafbefehlsverfahren können Fälle minder schwerer Kriminalität schnell und unkompliziert abgehandelt werden. Dabei wird nicht öffentlich, ausschließlich nach Aktenlage und ohne Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme entschieden. Allerdings können nicht alle Strafen verhängt werden: Zulässig sind etwa Geldstrafen und Fahrverbote, Freiheitsstrafen dürfen nur als Bewährungsstrafen und höchstens auf ein Jahr festgesetzt werden.
Die Vorgehensweise: Hat die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht und erachtet eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, kann sie einen Strafbefehlsantrag stellen. Ein Richter entscheidet dann, ob er den Antrag annimmt, ablehnt oder eine Hauptverhandlung ansetzt. Lehnt das Gericht den Erlass eines Strafbefehls ab, kann die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung anfechten. Erlässt das Gericht einen Strafbefehl, darf es nicht vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen. Binnen zwei Wochen kann der Angeklagte gegen einen erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen. Erfolgt kein Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Nebenkläger können gegen die Entscheidung des Gerichts nicht vorgehen.
Die Nebenklage: Kommt es zu einer Hauptverhandlung, spielen Nebenkläger dagegen eine größere Rolle, erklärt Prof. Frank Zieschang, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni Würzburg: "Mit der Nebenklage kann sich insbesondere der Verletzte bei bestimmten Straftaten der öffentlichen Klage anschließen. Dieses Recht haben auch Angehörige, falls das Opfer der Straftat verstorben ist."
Die Bedeutung: Wichtig sei diese Stellung insbesondere im Hinblick auf die Verfahrensrechte: So sei der Nebenkläger etwa zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt und wird zur Hauptverhandlung geladen. Außerdem kann er den Richter ablehnen und hat ein Frage- und Beweisantragsrecht sowie das Recht Erklärungen abzugeben. "Vor allem hat er die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels", so Zieschang.
ben
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Oberpleichfeld
Werneck
Eßleben
Benjamin Stahl
Alexander Hoffmann
Amtsgericht Schweinfurt
Angeklagte
Bundestagsabgeordnete
CSU
Deutscher Bundestag
Manuela Rottmann
Politikerinnen von Bündnis 90/ Die Grünen
Strafarten
Straftaten und Strafsachen
Todesopfer
Tötungsdelikte und Straftaten gegen das Leben
Unfallfahrer
VW
Verkehrsunfälle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • flyarcus@gmx.de
    Der Täter wird vor dem Gericht immer als Opfer seiner Handlung gesehen....was ich vermisse ist die Strafe, denn die gibt es lange nicht mehr. Die Geldstrafe ist lächerlich und beschämend......Führerschein für 3 Monate weg?? Ich dürfte niemals Opfer werden.......
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • georg-ries@web.de
    was möchten denn die Kommentatoren für den Unfallverursacher für eine Strafe? Wenn er keinen Unfall verursacht, passiert ihm gar nichts. Er hat eine Strafe bekommen, ist vorbestraft. Damit sollte es aber auch genug sein. Was möchten denn die vereinigten Scharfrichter sehen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • al-holler@t-online.de
    "Scharfrichter" ist gut; drum bin ich auch froh, dass Urteile im Namen des Volkes und nicht vom Volk gesprochen werden. Das Scherbengericht hat schon in der Antike nicht unbedingt zu Gerechtigkeit geführt.....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • al-holler@t-online.de
    bitte das "unbedingt" wieder streichen, unbedingt!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    @smutje:
    es geht doch auch darum dem Opfer zu helfen! Und da sehe ich Ausbaupotential.

    Und was das Urteil angeht - was angemessen ist sieht wohl jeder anders; kein Strafrecht ist perfekt und das von Deutschland dürfte trotz aller Kritik, weltweit mit zu den besten gehören. Aber es ist auch sehr träge.

    Alkohol am Steuer ist mittlerweile ein Tabu. Die Promillegrenzen wurde zurecht über die Jahre nach unten korrigiert. Geldstrafen für Fahren unter Alkoholeinfluss wurden erhöht.

    Nur der Strafrahmen bei einem Tötungsdelikt bei Fahren unter Alkoholeinfluss ist immer noch niedrig. Es ist letztlich immer eine vermeidbare Tat, bestraft wird es aber wie ein Kavaliersdelikt. Vielleicht ist das auch noch ein Überbleibsel aus der Zeit als Alkohl am Steuer tatsächlich ein Kavaliersdelikt gewesen ist!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • clubfan2@gmx.de
    Wenn Sie Ihren Lebenspartner verloren hätten, da würden Sie sicher anders argumentieren.
    Ich hab meine Frau bei einem Verkehrsunfall verloren und durfte meinen Kindern erklären warum die Mama nicht mehr da ist, und die stellen auch fragen was mit dem "Mann" ist der die Mama umgebracht hat...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Es ist unverständlich wie Opfer letztlich vom Staat behandelt werden!

    Es klingt als wäre ein Menschenleben nichts wert! Da wird wegen lächerlicher Nachbarschaftsstreitigkeiten länger und intensiver ermittelt.

    Meiner Meinung nach steht bei so etwas der Sozialstaat in der Pflicht mehr für die Opfer zu tun! Ein Gericht kann das selten leisten; wenn dann zusätzlich solche, für den Laien unverständliche, Urteile hinzukommen erst recht nicht!

    Vielen Opfern geht es möglicherweise auch gar nicht um eine lebenslange Strafe oder schlimmer. Angesichts eines Menschenlebens ist eine lausige Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug bei möglicherweise fehlende Reue und der Fahrt unter Alkoholeinfluss nur schwer zu verstehen - vor allem weil es kein versehentlicher "Unfall" gewesen ist vor dem niemand 100%ig gefeit ist.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Petsch06120702
    Sehr geehrter Herr Schrepfer, ich weiß das Sie als Anwalt verpflichtet sind immer das Beste für den Mandanten zu tun.
    Wenn ich aber gleichzeitig (am selben Tag) in der Main-Post lese wie unterschiedlich Sie von Fall zu Fall (Baby-Mord-Prozess) argumentieren, wird mir schlecht!
    Sorry Herr Limbach es tut mir von ganzen Herzen weh, wenn ich ihr Schicksal lese, und ich wünsche Ihnen wirklich alles Gute!
    Schönen Sonntag noch Herr Schrepfer!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    Zitat: "den Angeklagten kommen solche Strafbefehlsverfahren entgegen, weil sie sich dann keiner öffentlichen Verhandlung stellen müssen"

    Das ist zu kurz gegriffen.

    Denn die Abläufe mögen unschön sein - aber nicht nur für den Ehemann, sondern auch für den Verursacher. Auch er muß sich den Rest seines Lebens damit herumschlagen, jemanden getötet zu haben. Vermutlich hätte er in einer Gerichtsverhandlung das Geschehene besser aufarbeiten und persönlich um Verzeihung bitten können.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • clubfan2@gmx.de
    Unfall am Sonntagmorgen in Dettelbach,
    Verursacher zwei Tage verschwunden,
    fährt mit Drogen eine Mutter von zwei Kindern tot...
    taucht zwei Tage später auf
    und bekommt ne Geldstrafe...

    Was ist das nur für eine Gesetzes Welt!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Marude09402102
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Marude09402102
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • leander-l
    Es ist tatsächlich absolut unverständlich, dass Drogendelikte, teilweise zum Eigengebrauch verhandelt werden, und so etwas nicht. Allein der Umstand, dass es offensichtlich einen Geschädigten gibt und bei Drogendelikten häufig oft Selbstgefährdung vorliegt offenbart eine gravierende Fehleinschätzung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz in Bayern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • waldemarthurn@freenet.de
    Da wird viel hinter geschlossenen Türen ausgehandelt und gedreht das es für den Täter passt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten