
Der Prozess war kurz, aber das Urteil "im Namen des Volkes" am Donnerstag erklärungsbedürftig: Nichts lag dem Vorsitzenden Michael Schaller ferner, als den sexuellen Übergriff einer Mutter auf ihre siebenjährige Tochter zu verharmlosen – und damit in der Bevölkerung die Frage zu provozieren: "Wird da gemauschelt?"
Anliegen des Gerichts: Den Fall öffentlich richtig einordnen
Die halbstündige Urteilsbegründung am Donnerstag machte deutlich: Der fünfköpfigen Jugendkammer des Landgerichts Würzburg lag viel daran, den Fall auch öffentlich richtig einzuordnen. Denn auf Vorschlag der Verteidiger gab es am Tag zuvor nach Beginn der Beweisaufnahme schnell Rechtsgespräche sowie eine Vereinbarung: Volle Geständnisse gegen Zusicherung einer milden Strafe.
Erklärungsbedürftig war, warum die Mutter mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommt, und ihr Freund (der Bilder von dem Missbrauch weitergeleitet hat und andere kinder- und jugendpornografische Aufnahmen besaß) mit 20 Monaten. Immerhin war die Frau des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Das Gericht kennt unter diesem Begriff oft brutale Gewalttaten, bei denen Pädophile zur selbstsüchtigen Luststeigerung einem Kind rücksichtslos schwere Gewalt antun – aber das traf in diesem Fall nicht zu.
Sexuell motivierte Grenzüberschreitungen
Allzu detaillierte Schilderungen der in Bildern und Kurzvideos dokumentierten Übergriffe wären hier fehl am Platz. Aber (diskret erklärt) ging es um sexuell motivierte Grenzüberschreitung bei Zärtlichkeiten einer Mutter, die "aus dem Ruder liefen", wie es vor Gericht hieß. Die Frau war sich beim "Experimentieren" (nach Darstellung eines Gutachters und Überzeugung des Gerichts) wegen ihrer eingeschränkten Intelligenz der schädlichen Tragweite ihres Tuns nicht wirklich bewusst.
Sie gestand jetzt, dass sie sich auf den Bildern und Videosequenzen, die sie selbst vor vier Jahren von den sexuellen Übergriffen gemacht hat, vor Gericht wiedererkannte. Aber an ihr sexuelles Handeln hat sie dank eines eingeschränkt funktionierenden Kurzzeit-Gedächtnisses keine konkrete Erinnerung – was ihr das Gericht anhand der Angaben des Gutachters glaubte.
Wer hatte die Idee?
Ob sie selbst auf die Idee kam, sich dem Kind in eindeutig sexueller Absicht zu nähern oder von ihrem (ebenfalls intelligenzgeminderten) Lebensgefährten animiert wurde (der die Bilder davon prompt an einen anderen Mann versandte), blieb ungeklärt: "Die Staatsanwaltschaft hat sich sehr um Aufklärung bemüht, aber das ist im Dunkeln geblieben."
Das Mädchen lebt inzwischen bei Verwandten. Es habe zum Glück keine bedrückende Erinnerung an die Taten vor vier Jahren. Doch der Vorsitzende wollte nicht ausschließen, dass Erinnerungen bei dem Mächen auftauchen, wenn es in der Pubertät mit Fragen der eigenen Sexualität konfrontiert wird.
Der Vorsitzende betonte: Auch ohne eine Vereinbarung wäre die Jugendkammer bei der Beweislage zu ähnlichen Strafen gekommen. "Eine Wiederholungsgefahr ist so gut wie ausgeschlossen", sagte Michael Schaller.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aber trotz „eingeschränkter Intelligenz“ und trotz „eingeschränkt funktionierendem Kurzzeit-Gedächtnis“ doch kompetent genug um dem Missbrauch mit „Bildern und Kurzvideos“ aufzuzeichnen und an „Interessierte“ weiterzuleiten. ---
„Eingeschränkte Intelligenz“ und „eingeschränkt funktionierendes Kurzzeit-Gedächtnis“ als Freibrief für empathieloses Handeln? ---
"Eine Wiederholungsgefahr ist so gut wie ausgeschlossen", sagte Michael Schaller. ---
Ihr Wort in Gottes Ohr, Herr Vorsitzender Richter. – Aber wie können Sie bei der attestierten „Intelligenzminderung“ und „Störung des Kurzzzeitgedächnisses“ da so sicher sein?