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Würzburg
Urteil: Ärzte und Sterbehelfer dürfen Suizid ermöglichen
Vier Jahre brauchten sie bis zum Urteil. Nun haben die Verfassungsrichter dem Selbstbestimmungsrecht von Patienten absoluten Vorrang gegeben. Die Reaktionen sind geteilt.
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa | Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit aufgestoßen. Das bisherige Verbot verletze das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.).

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