Würzburg
Gastbeitrag zu Sterbehilfe: Bis zuletzt Träger von Menschenwürde
Am Mittwoch wurde der Sterbehilfe-Paragraf gekippt. Selten zuvor sei das Recht auf persönliche Selbstbestimmung so betont worden, findet Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der 2015 in das Strafgesetzbuch aufgenommene Paragraf 217 gegen die Verfassung verstößt und deshalb nichtig ist. Das Urteil ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen und war in dieser Deutlichkeit von kaum einem Beobachter erwartet worden.
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