Unterfrankens Polizeipräsident Gerhard Kallert unterstützt die von der Söder-Regierung diese Woche angekündigte Entschärfung des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern. Besonders zu begrüßen sei die bessere Verständlichkeit des Gesetzes, findet er – etwa durch "die Aufzählung aller schwerwiegenden Maßnahmen, für die es eines Richter-Vorbehaltes bedarf".
In der Tat listet die PAG-Novelle in Paragraf 94 nun exakt 25 polizeiliche Maßnahmen auf, die eine richterliche Genehmigung brauchen – von DNA-Auswertungen über die Verwertung von "Bodycam"-Aufnahmen bis zur Telefonüberwachung. Diese Liste mache den Handlungsspielraum "für die Bürger transparenter, denn die Polizei hat hier nichts zu verbergen", lobt Kallert.
Kallert: "Drohende Gefahr" für Bürger nur schwer einzuordnen
Auch die strikteren Regeln für die umstrittene "drohende Gefahr" begrüßt der Polizeipräsident: Er könne verstehen, dass Bürger diesen 2018 neu eingeführten Begriff "nicht recht einordnen können". Die nun erfolgte klare Abgrenzung von der "konkreten Gefahr" und eine klare Definition beider Begriffe mache den Inhalt "für den Bürger besser nachvollziehbar", hofft Kallert.
Die PAG-Novelle schreibt für die "drohende Gefahr" nun fest, dass etwa das "individuelle Verhalten" einer Person die "konkrete Wahrscheinlichkeit" einer schweren Straftat begründen müsse. Polizeiliche Maßnahmen sind auf dieser Basis zudem nur noch bei Terrorismus sowie der Bedrohung von Leben, Gesundheit, Freiheit, sexueller Selbstbestimmung oder "kritischer Infrastruktur" möglich.
Polizeipräsident: Gefahrenabwehr bleibt weiter möglich
Die Verkürzung des bislang theoretisch unbegrenzten Präventiv-Gewahrsams ohne zuvor begangene Straftat auf maximal zwei Monate hält Kallert für "eine sehr relevante Änderung". So sei etwa am Untermain 2017 ein "gewalttätiger Mann mit Kriegserfahrung" für zwei Monate präventiv inhaftiert worden. "Dies wäre auch nach der jetzigen Änderung möglich", lobt Kallert.
Er sei froh über solche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, erklärt der Polizeipräsident. Denn die Polizei habe damit "die Möglichkeit, Straftaten auch im Vorfeld der Begehung zu verhindern".