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Gaukönigshofen/München
Geplatzter Maskendeal: Unterfränkischer Unternehmer Busch scheitert mit Klage gegen den Freistaat Bayern
Rund 1,5 Millionen Euro wollte Zeno Busch vom Freistaat, weil ein Maskendeal zu Beginn der Pandemie geplatzt war. Das Gericht in München wies seine Forderung nun zurück.
Entscheidung im Streit um einen geplatzten Maskendeal: Die Richter haben die Klage des unterfränkischen Firmenchefs Zeno Busch gegen den Freistaat Bayern zurückgewiesen.
Foto: Daniel Peter (Archivbild) | Entscheidung im Streit um einen geplatzten Maskendeal: Die Richter haben die Klage des unterfränkischen Firmenchefs Zeno Busch gegen den Freistaat Bayern zurückgewiesen.
Henry Stern
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:07 Uhr

Das Landgericht München hat die Klage des unterfränkischen Unternehmers Zeno Busch gegen den Freistaat Bayern wegen eines geplatzten Maskendeals zu Beginn der Pandemie abgewiesen. Der Firmenchef aus Gaukönigshofen (Lkr. Würzburg) habe nicht nachweisen können, dass ein Vertrag zwischen ihm und dem Freistaat Bayern im Frühjahr 2020 tatsächlich zustande gekommen war, entschieden die Richter an diesem Freitag, 30. Dezember.

Auch die Forderungen nach Schadensersatz wiesen sie zurück: Dem Kläger sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Entscheidung des Freistaats Bayern über die Nichtabnahme der Masken willkürlich gewesen wäre, so das Gericht. Die importierten Masken nicht zu kaufen, weil der Nachweis eines Schutzniveaus vergleichbar mit dem europäischen FFP2-Standard fehlte, sei "zumindest vertretbar gewesen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Freistaat nahm im Frühjahr 2020 rund 400.000 importierte Masken nicht ab

Busch hatte den Freistaat auf rund 1,5 Millionen Euro verklagt, weil ein aus seiner Sicht abgemachter  Deal mit Corona-Masken im Frühjahr 2020 geplatzt war. Der Unternehmer hatte damals mit Bayerns Gesundheitsministerium unter anderem über die Lieferung von 400.000 FFP2-Masken verhandelt. Busch kaufte die Masken in China ein, importierte die Ware - und blieb auf ihr sitzen. Das Ministerium habe ihn hängen lassen, argumentierte der Unternehmer.

Zunächst habe das Gesundheitsministerium am 14. April den angebotenen Vertragsschluss unter Hinweis auf einen zu hohen Preis abgelehnt. Nach weiteren Verhandlungen habe man sich jedoch auf einen Preis von 4,50 Euro pro Maske geeinigt. Dennoch habe der Freistaat die Masken nicht abgenommen und nicht bezahlt, sagt Busch. Einen nachvollziehbaren Grund dafür habe es nicht gegeben. Aus Sicht des Unternehmers waren die gelieferten Masken von ihrer Schutzwirkung sogar höher zu bewerten gewesen, als Masken mit FFP2-Standard.

Der Freistaat wies diese Darstellung zurück – und bekam nun in München vor Gericht Recht. Es habe zwischen den Parteien nie einen verbindlichen Vertrag gegeben, argumentierten die Vertreter des Freistaats. Auch habe Busch nicht auf einen solchen Vertragsabschluss vertrauen dürfen, da zu keinem Zeitpunkt Einigkeit über die Qualitätskriterien der Masken bestanden habe. Die Nichtabnahme der Masken durch den Freistaat liege daher in Buschs unternehmerischem Risiko.

Richter: Es sei legitim gewesen, bei Zweifeln an der Qualität Vorsicht walten zu lassen

Eine Auffassung, der sich das Landgericht München jetzt weitgehend anschloss: Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass auch nach den Preisverhandlungen zwischen Busch und dem Freistaat offen gewesen sei, ob die angebotenen Masken den "Qualitätswünschen" entsprechen, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Reich. An einer "verbindlichen Einigung" darüber habe es gefehlt.

Es sei zudem zu keinem Zeitpunkt ein schriftlicher Vertrag zwischen Busch und dem Freistaat zustande gekommen. Auch sonst gebe es "keinen Hinweis auf einen Vertragsschluss", so der Richter. Hier ging es unter anderem um die Bewertung eines Telefonats zwischen dem Amtschef des Gesundheitsministeriums und einem Bekannten der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der das Geschäft für den befreundeten Unternehmer Busch vermitteln sollte, sowie um einige E-Mails.

Es sei legitim gewesen, dass der Freistaat nach den damals geltenden Qualitätskriterien für Schutzmasken Vorsicht habe walten lassen – und dass deshalb die Verhandlungen mit Busch abgebrochen worden seien, so Richter Reich. Die Prüfung der Masken durch den Freistaat sei nach den im Frühjahr 2020 vorliegenden Möglichkeiten erfolgt und deshalb ausreichend.

Klägerseite: Rechtsstreit könnte in der nächste Instanz weitergehen

"Wir werden das Urteil sorgfältig lesen", sagte Rechtsanwalt Cyril Rosenschon, der für Zeno Busch zur Urteilsverkündung gekommen war. Die mündliche Begründung des Richters sei jedoch für ihn nicht überzeugend, erklärte er nach telefonischer Rücksprache vor dem Gerichtssaal: "Ich halte es für wahrscheinlich, dass wir Rechtsmittel einlegen werden." Eine Berufung wäre vor dem Oberlandesgericht München möglich. Busch selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Das Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, man begrüße es, "dass das Landgericht München I der Rechtsauffassung des Freistaats Bayern im Ergebnis gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat".

 
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    Der größte Fehler des Gaukönigshofer war, sich nicht im Vorhinein zu informieren wie solche Geschäfte im CSU regierten Bayern laufen. Sonst wäre er rechtzeitig Teil der Amigotruppe geworden und hätte ohne grosses Risiko Geschäfte mit Millionen an Gewinn machen können.
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  • E. W.
    Gute Geschäfte macht man nur, wenn man gut vernetzt ist und die richtigen Amigos hat.
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  • U. S.
    Wie sagt man: Nur was du schriftlich nach Hause trägst hast du wirklich!

    Handschlag war mal - zu der Zeit gab es noch so etwas wie Ehre. Ausgestorben, wie so vieles.
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  • A. H.
    Handschlag? Nicht einmal den gabs, schon wegen Corona. Was wir wissen ist doch, dass er nichts in der Hand hatte....
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  • M. Z.
    .... ich vermute dass Herr Busch gar nicht soviel Geld bei dem Deal drauf gelegt hat. Er konnte die Masken anderweitig gut verkaufen und ist vermutlich gut davon gekommen. Am Anfang der Berichterstattung konnte man fast meinen, dass zig Millionen Verlust enstehen könnnten und dadurch der ganze südliche Landkreis Würzburg pleite geht und mit einer möglichen Insolvenz alle anderen Firmen in und um Ochsenfurt pleite gehen grinsen Hoffentlich ist das Thema durch. Ich wünsche mir nur, dass Mainpost auch über andere Menschen / Firmen / Ereignisse berichtet wie in diese Umfang bei diesem Fall
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  • H. M.
    fragt, welchen Schaden hat denn Herr Busch?

    Ich gehe davon aus, dass er die in 2020 bestellten Masken allesamt veräußert hat, nachdem er wusste das kein Vertrag zustande gekommen war.

    Wenn nicht, hat er doch noch die Ware und auch hier erschließt sich mir nicht wo der Schaden sein soll.

    Ein Kaufmann, der seine Fehler auf Kosten andere ausbügeln möchte und dazu noch Gerichte auf unsere Kosten bemüht ist fehl am Platz!

    Also meine Frage an die Juristen unter uns, wo liegt denn eigentlich hier der Schaden?
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  • M. G.
    (Hab)Gier ist bekanntlich eine der Todsünden. Und die Quittung dafür hat er jetzt. Richtig so.
    Man könnte auch von Karma sprechen...
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  • R. B.
    An den Masken haben sich sehr viele Leute auf Kosten der Bürger bereichert. Frau Tandler und ihr Lebensgefährte (man muss sich die zwei Vögel nur einmal anschauen), haben Provisionen in Höhe von 45 Mio. € kassiert und dabei keinen Finger gerührt. Unter anderem steckt auch Frau Hohlmeier dahinter und vermutlich einige andere CSU-Leute. Manchmal kann man gar nicht so viel essen wie man ko....... möchte. Sie sehr geehrter Herr Busch wollten auch das schnelle Geld machen, was unternehmerisch betrachtet legitim ist. Aber Sie haben obgleich Sie ein gestandener Kaufmann sind einen Kardinalsfehler begangen und der wird Sie Ihr ganzes Leben lang verfolgen; Sie haben auf Vertrauen gebaut und jetzt ist Ihr Kartenhaus eingestürzt.
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  • R. E.
    Kaufmännisch äußert fragwürdig, da ohne schriftliche Zusage darauf gesetzt wurde, dass dann abgenommen wird. Allerdings bleibt für mich dennoch die Frage, WIE überhaupt die vielen anderen Verträge durch die diversen Landesregierungen und die Bundesregierung gelaufen sind. Da bin ich nicht sicher, ob dort ÜBERALL schriftlich bestellt wurde. Zumal man immer wieder von politischer Seite darauf verwiesen hat, dass damals "unter Druck" beschaftt werden musste.
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  • H. K.
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  • M. K.
    Oder in der falschen Partei! Dumm gelaufen............schade eigentlich!
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  • U. A.
    Gier fraß Hirn.
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  • A. H.
    Ganz g'scheid .... sagt man da draußen.....😏
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  • A. H.
    ... und feixen tun se dem Vernehmen nach hinter der vorgehaltenen Hand.....
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  • A. H.
    Tja, immer erst etwas in Auftrag geben, wenn man einen gültigen Vertrag hat. Das müsste der Herr eigentlich längst wissen!!! Dumm gelaufen.
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  • U. S.
    Auch wenn die bayerische Staatsregierung das immer dementiert, wenn er die richtigen verwandtschaftlichen Verhältnisse hätte oder sehr gute persönliche Beziehungen zu CSU Politikern, dann hätte sich dieser Unternehmer keine Gedanken wegen der "Bezahlung" machen müssen.
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  • R. A.
    Wenn ich nach jeder abgegebenen Ausschreibung Material bestellt hätte, wäre ich eigenverantwortlich pleite. Ob er nun die richtigen oder falschen Kontakte hatte, sei dahingestellt.
    Als eigenverantwortlicher Kaufmann muss man sich auch gegen Ausfälle absichern.
    Er hat das Grosse Geschäft gewittert und ist gescheitert. Hier eine Klage anzustreben, war doch von vorne herein aussichtslos. Wenn die sich noch nichtmal auf einen Vergleich eingelassen haben, weiss man, woher der Wind weht. Wir als Unternehmer sollten auch nur das einkaufen, was wieder zeitnah zu verkaufen ist. Passiert das nicht im gewünschten Umfang,so nennt man das unternehmerisches Risiko. Aufs falsche Pferd zur falschen Zeit gesetzt.
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  • G. K.
    Da waren andere Maskerndeals dem CSU-Filz wohl wichtiger...
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