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ERLABRUNN
Ungeklärter Tod: Staatsanwalt erhebt Anklage
Jetzt geht der Fall um den Tod einer 71-Jährigen in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) vor Gericht: Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, die Frau überfahren zu haben.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:47 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Würzburg will vor Gericht klären lassen, unter welchen Umständen vor einem Jahr die 71-jährige Gisela K. in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) auf der Straße zu Tode kam. „Wir werden noch im Januar Anklage erheben“, sagte Pressesprecher Thorsten Seebach am Freitag auf Anfrage.

Anwalt: „Es war höchste Zeit“

Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Tötung. Zu prüfen ist laut Staatsanwaltschaft auch, ob die Straftatbestände des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Straßenverkehrsgefährdung und der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt sind. Einziger Verdächtiger ist laut Schlussbericht einer Sonderkommission der Polizei der Fahrer eines Streufahrzeuges.

„Es war höchste Zeit für diese Entscheidung“, kommentiert auf Anfrage Hanjo Schrepfer, ein Anwalt von Gisela K.'s Familie. „Wir sind es dem Opfer schuldig, dass sorgfältig aufgeklärt wird, was da passiert ist.“

Eine Sonderkommission aus zeitweise bis zu 30 Beamten hatte monatelang die Fakten zusammengetragen. Ihr 60-seitiger Bericht sagt: Die 71-jährige Fußgängerin war am Morgen des 5. Januar 2016 vor ihrem Haus in der Ortsmitte nicht durch einen Sturz bei Glatteis zu Tode gekommen, sondern Opfer eines Unfalls. Ermittler veranlassten eine Obduktion, die zu dem Schluss kam, dass ein Fahrzeug die tödlichen Verletzungen an Kopf und Rumpf der Frau verursacht haben muss.

„Wir sind es dem Opfer schuldig, dass sorgfältig aufgeklärt wird.“

Anwalt Hanjo Schrepfer zum Entschluss der Staatsanwaltschaft

Der Fokus der Ermittler richtete sich auf das Streufahrzeug der Gemeinde Erlabrunn, das an jenem Morgen im Ort unterwegs gewesen war. Reifenabdrücke des Traktors zeigten Übereinstimmung mit Spuren am Körper der Toten.

Streufahrzeug im Fokus der Ermittler

Der Fahrer des Streufahrzeugs war Polizisten bereits am Unfallort aufgefallen, weil er dort ohne Aufforderung mit Kehrarbeiten begonnen hatte. Im Abschlussbericht der Soko wird weiter der Verdacht geäußert, der Mann könne mit Besen und mehreren Eimern Wasser versucht haben, Spuren zu verwischen. Die Polizei hatte das gestoppt. Das Streufahrzeug war nach dem Einsatz rasch gereinigt und später sogar lackiert worden, heißt es im Polizeibericht.

Zudem seien Ermittlern widersprüchliche Angaben über den Weg aufgefallen, den das Fahrzeug an dem Morgen genommen haben soll. Das Gericht muss die Indizien nun bewerten, die Soko hat „keine begründeten Zweifel“, dass der Fahrer „mit dem Streutraktor Gisela K. überfahren und tödlich verletzt hat“.

Anwalt Peter Auffermann, der ebenfalls die Interessen der Familie des Opfers vertritt, sagt: „Es wurde vertuscht und getäuscht, um das wahre Geschehen zu verschleiern.“ Ähnlich bewerten es die Ermittler in ihrem Bericht. Verteidiger Andreas Franz äußerte sich auf Anfrage nicht inhaltlich: „Jetzt warten wir erst einmal ab, bis Anklage erhoben ist.“

 
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