
Ein stark alkoholisierter 18-Jähriger hatte im Frühjahr vergangenen Jahres eine 20-jährige Fußgängerin bei Eisenheim (Lkr. Würzburg) mit seinem VW-Golf erfasst und lebensbedrohlich verletzt. Die junge Frau starb wenige Tage nach dem Unfall im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den 18-jährigen Fahranfänger sowie seine drei Mitfahrer erhoben.
Vorwurf: Der Unfall war „vorhersehbar und vermeidbar“
Wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, wird dem jungen Golf-Fahrer vorgeworfen, „dass der Unfall für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre und er in Folge seiner Alkoholisierung fahruntüchtig war“. Laut damaligem Polizeibericht hatte ein Atemalkoholtest mehr als 2,3 Promille bei ihm ergeben. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, „dass der Beschuldigte die Getötete alkoholbedingt übersehen hat“.
Die 20-Jährige war am 23. April 2017, einem Sonntagmorgen, gegen 3.40 Uhr zu Fuß auf einem Verbindungsweg von Kaltenhausen nach Untereisenheim unterwegs. Dort wurde sie von dem blauen VW-Golf erfasst. Der 18-jährige Fahrer und seine Mitinsassen flüchteten mit dem Fahrzeug, ohne sich um die junge Frau zu kümmern. Kurze Zeit später wurde der Polizei ein weiterer Unfall gemeldet – nicht weit entfernt: Die vier Männer waren mit ihrem Wagen im Straßengraben gelandet.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Mehrmals hatte die Polizei nach dem Unglück nach Zeugen gesucht und um Hinweise gebeten. Im Herbst vergangenen Jahres konnten die polizeilichen Ermittlungen dann nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfranken abgeschlossen werden.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Jugendschöffengericht Würzburg gegen den Fahrer sowie seine drei Mitfahrer im Alter von 19 Jahren erhoben. Dem 18-Jährigen wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Die anderen drei jungen Männer müssen sich für ihre unterlassene Hilfeleistung verantworten.
über den Gebrauch der "Fahrlässigkeit" bei Tatbeständen, wo den Betreffenden SONNENKLAR gewesen sein muss, was sie da verzapfen und mit welchem Risiko. Das gilt in diesem Fall mMn zumindest für den Vollrausch und das Autofahren in diesem Zustand - dass hier in D jemand mit Führerschein Klasse B nicht weiß, auf was er sich da einlässt/ was das bedeuten kann, ist einfach ausgeschlossen. Somit ist das für mich auch keine "fahrlässige Tötung", sondern ein bedingter Vorsatz ("billigende Inkaufnahme") und das Strafmaß sollte nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe, weiteren fünf Jahren Führerscheinentzug und Wiedererteilung nur nach positiver MPU lauten.
"Im Namen des Volkes" ist es sicher nicht, eine solche "Zeitbombe" gleich wieder auf die Allgemeinheit loszulassen.
Ich bin sehr für die Feiheit des Einzelnen. Die endet aber schnell wenn Dritte davon betroffen sind.
Alkoholisiert im öffentlichen Raum wird in Deutschland wenig oder lasch geandet.
Gemessen an den Schäden eigentlich unverständlich.
...Ihrer Meinung zu den "Strafen" (lach) bei Alkoholmißbrauch und der Verantwortung, die jeder für sich und sein Tun haben sollte.
Das ein Alkoholverbot der falsche Weg des Gegensteuerns ist, zeigt das Prohibitionsgesetz von 1920 in den USA: Da hat nur die Mafia ein neues gutes Geschäftsfeld gefunden. Weiter "gesoffen" wurde trotzdem.
Nein, nur wirkliche Strafen wie z.B. neben einer Geldstrafe noch sehr lange oder nie mehr einen Führerschein zu bekommen trifft solche Typen am meisten.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt endlich etwas in diese Richtung zu unternehmen.
MfG
Man kann nur an junge Leute oder auch an alle Fahrer hinter dem STeuer eines PkW appelieren,das Fahrzeug stehen zu lassen,wenn man 1,2 Drinks oder was auch immer,intus hat.
Die Folgen können gravierend und schrecklich sein,mit longlastiger Nachwirkung.
Ob die Jungs je wieder ruhig schlafen können,in der Gewissheit,angesoffen ein junges Mädchen getötet zu haben.
Wenn auch Fahrlässigkeit ohne Vorsatz,das macht die Tragik nicht geringer.
Ich denke nicht,dass die Jungs da davonkommen werden.
Die Staatsanwaltschaft hat wohl genug Zeugen und Beweismittel,da kann auch ein noch so versierter Strafverteidiger nicht das ganze schlimme Ereignis schönreden oder auf links drehen...
@Mainpost-Redaktion,hoffentlich wird weiter vom Prozess und dem Urteil berichtet?
Junge Leute und Alkohol nach feucht-fröhlichen Wochenenden wird es so lang geben,wie die WElt sich dreht...
Aber aus Angst vor den Folgen abhauen,keinen Rettungsdienst verständigen,sich feige vor den Konsequenzen davon stehlen wollen,da hat wohl die häusliche Erziehung hinsichtlich Charakterbildung und Verantwortungsgefühl bei den 4jungen Leuten völlig versagt.
Ganz schreckliche,tragische Geschichte.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der jungen Frau.