Vollkommen im Klaren ist sich der Gemeinderat über die mit der Öffnung des Freibads verbundene Problematik unter den gegebenen Bedingungen der Corona-Pandemie. Dennoch plädierte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion einstimmig für die Öffnung am 11. Juni unter Berücksichtigung einschränkender Maßnahmen. Bei 12 zu 3 Stimmen votierte der Gemeinderat auch für den Verkauf von Jahreskarten. Aus deren Kauf ergibt sich allerdings kein Recht auf Einlass, sofern die maximal zulässige Anzahl an Badegästen bereits erreicht ist.
Die mit der Öffnung beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Sommerferien. "Ebenso wie derzeit von jedem in unserer Gesellschaft gegenseitige Rücksicht gefordert ist, sollte hinsichtlich des Betriebs des Freibads auch solidarisches Verhalten vorherrschen, um möglichst vielen Badegästen einen Besuch zu ermöglichen", lautete der Appell von Bürgermeister Michael Röhm (Bürgerbewegung, BüBew) zur Beschlussfassung.
Keine Warteschlangen am Eingang
Lange mussten Wasserratten nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf die ab Montag, 8. Juni, wieder mögliche Öffnung von Freibädern warten. Das Freibad der Gemeinde Thüngersheim wird sein Eingangstor allerdings erst am 11. Juni öffnen. Den einstimmigen Beschluss hierzu machte sich weder die Verwaltung noch der Gemeinderat leicht. Eine umfangreiche Beschlussvorlage wie selten zu einem Tagesordnungspunkt hatte die Verwaltung dem Gremium vorgelegt. Und trotz der Überzeugung eines somit möglichen geregelten Betriebs sparte Bürgermeister Michael Röhm in der Diskussion nicht mit Mahnungen und Appellen.
Grundlage der Öffnung ist die bereits allgemein geltende Verhaltensregel zur Einhaltung des Mindestabstandes. Bereits beim Zugang dürfen sich keine Warteschlangen bilden. Aus der Flächenregelung ergibt sich eine maximal mögliche Gesamtzahl von 411 Besuchern. Das Nichtschwimmerbecken darf von maximal 17 Personen, das Schwimmerbecken von maximal 21 Personen, und das Planschbecken von maximal 3 Personen gleichzeitig genutzt werden. Der Beckenzugang ist nur über ein einziges Durchschreitebecken zulässig. Eine besondere Herausforderung aus dem Betrieb wird sich zusätzlich für das Aufsichtspersonal ergeben, waren sich die Ratsmitglieder bewusst.
Nassbereiche und Umkleiden sind nicht nutzbar
Nicht möglich sein wird für die Besucher die Nutzung der Umkleidekabinen und Nass-Bereiche, Wasserrutsche, Karussell und Schließfächer. Eine WC-Nutzung ist nur unter Einhaltung der Maskenpflicht möglich. Der Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren wird nur möglich sein in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen. Das Kiosk wird lediglich mit einem To-Go-Angebot geöffnet haben.
Zur Begrenzung des erhöhten Personaleinsatzes sprach sich das Gremium für reduzierte Öffnungszeiten aus. Diese gelten vom 11. Juni ab bis einschließlich Freitag, 24. Juli, dem letzten Schultag, von 9 Uhr bis 10 Uhr und von 12 Uhr bis 19 Uhr. Die zeitliche Unterbrechung der Badezeit soll in erster Linie als Instrument zur Regulierung der Besucherzahl dienen. FWT-Fraktionssprecher Jürgen Weid hatte über den Tag verteilt einen zweimal auf vier Stunden begrenzten Besuch angeregt, um das absehbare zusätzliche Defizit zu begrenzen. Nach Überzeugung der Verwaltung sei dies allerdings organisatorisch nicht leistbar. Mit Beginn der Sommerferien hofft die Verwaltung nach weiteren möglichen Lockerungen in der Corona-Pandemie wieder die bekannten Öffnungszeiten zulassen zu können.
WACHT ENDLICH AUF !!!