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Würzburg
Sturmschäden: Welche Versicherungen sind zuständig?
Das Sturmtief Sabine sorgt für zahlreiche Sturmschäden an Autos und Häusern. Ein Überblick, was im Schadensfall zu tun ist und welche Versicherungen zahlen.
Sturmtief 'Sabine' hat vor allem im Norden Deutschlands für schwere Sturmschäden gesorgt, wie hier in Hamburg. In Unterfranken sollen die Sturmböen noch bis Dienstagabend anhalten.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa | Sturmtief "Sabine" hat vor allem im Norden Deutschlands für schwere Sturmschäden gesorgt, wie hier in Hamburg. In Unterfranken sollen die Sturmböen noch bis Dienstagabend anhalten.
Alexandra Lyttwin
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:11 Uhr

Orkanartige Böen, gebietsweise Starkregen – Sturm "Sabine" fegt aktuell über Bayern. Vielerorts ist mit erheblichen Schäden an Häusern und Autos zu rechnen. In Unterfranken könnte der Sturm noch bis Dienstagabend anhalten. Doch was ist im Falle eines Sturmschadens zu tun? Und welche Versicherungen kommen dabei auf?

Was sollte direkt nach einem Sturmschaden getan werden?

Kommt es zu Sturmschäden, beispielsweise an Haus oder Auto, rät Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, die Schäden umgehend der Versicherung mitzuteilen. "Mit Fotos oder Video sollte man Schäden möglichst detailliert festhalten", so Straub. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) rät Immobilieneigentümern außerdem, die Schäden möglichst schnell reparieren zu lassen. Ansonsten drohten Folgeschäden. Bei einem Dachschaden durch gelöste Ziegel beispielsweise sollte dieser umgehend wieder geschlossen werden: "Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden kann", empfiehlt Jürgen Buck, GVI-Vorstand.

Welche Versicherungen sind bei Schäden zuständig?

Laut Verbraucherzentrale Bayern gilt grundsätzlich: Sturmschäden am Haus, beispielsweise am Dach, Fenster oder Keller, fallen in die Verantwortung der Wohngebäudeversicherung. Jedoch haften diese Gebäudeversicherungen nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Bei Hochwasser oder Starkregen trete nur die sogenannte Elementarschadensversicherung ein. Schäden am Hausrat seien ein Fall für die Hausratversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert oder andere Spuren am Pkw hinterlassen, komme in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf, so die Verbraucherzentrale.

Was passiert, wenn man Verursacher eines Schadens ist?

Kommt es zu Beschädigungen an Haus und Auto, weil etwa ein nachweislich morscher Baum umgestürzt ist, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Denn hier gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Demnach muss jeder Eigentürmer oder Mieter seine Häuser, Einrichtungen, Anbauten und Bäume regelmäßig darauf überprüfen, ob von Gegenständen Gefahren ausgehen. Diese Verkehrssicherungspflicht bezieht sich dabei auf alle Gegenstände, die sich bei Unwettern lösen und beim Herabfallen Sachen beschädigen oder Menschen verletzen könnten.

 
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