Wie starb Gisela K.? Die Frage steht heute wieder im Mittelpunkt des Erlabrunn-Prozesses vor dem Amtsgericht Würzburg. Zahlreiche Indizien führten nach langer Ermittlung zu einer Anklage gegen einen Gemeindearbeiter. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau am Morgen des 5. Januar 2016 vor ihrem Haus an einer Engstelle der Ortsdurchfahrt versehentlich unter die Räder eines Streufahrzeuges geriet. Der Mann, der den Traktor fuhr, bestritt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ebenso wie den Verdacht, Unfallflucht begangen und versucht zu haben, seine Tat zu vertuschen.
Angehörige und Freunde des Angeklagten – der ein hochrangiges Mitglied der örtlichen Feuerwehr ist – sind weiter von seiner Unschuld überzeugt. Andere Beobachter aus Erlabrunn verweisen auf eine Reihe belastender Indizien und Zeugenaussagen, die im Prozess zur Sprache kamen. Entlastendes kam vor Gericht weder von ihm selbst noch von wichtigen Zeugen: Er selbst, seine an jenem Morgen rasch zum Unfallort gekommene Ehefrau sowie sein Arbeitskollege und Schwager wollten vor Gericht keine Aussage machen, was ihr Recht ist.
Gemeindearbeiter lackierte Fahrzeug
So ist das Gericht von den Aussagen weiterer Zeugen abhängig, deren Erinnerungen nach fast zwei Jahren naturgemäß teilweise merklich getrübt sind. Ein wichtiger Zeuge soll heute zu einem Vorgang aussagen, der in dem Zusammenhang merkwürdig aussieht: Der gelernte Maler, der ebenfalls für die Gemeinde arbeitet, hatte Ermittlern zunächst erklärt, das Streufahrzeug letztmals vor ein bis zwei Jahren lackiert zu haben. Doch auf gezielte Nachfrage der Kripo hatte er seine Aussage geändert: Der Angeklagte habe ihm wenige Tage nach dem Unfall den Auftrag gegeben, den Streuer im relevanten unteren Bereich frisch zu streichen.
Ermittler vermerkten in ihrem Bericht: Dem gelernten Lackierer sei dies angesichts des Zustandes (wenig Rost) und aufrund der Jahreszeit (das Fahrzeug war ständig im Einsatz) zwar „sinnlos“ vorgekommen. Doch er befolgte die Anweisung. „Es entsteht der durchaus naheliegende Verdacht, dass unter Umständen vorhandene Spuren vom Unfall, die zum Tod von Frau K. führten, beseitigt werden sollten,“ heißt es im Bericht der Ermittlungskommission.
Der Zeuge ist für das Gericht auch aus einem zweiten Grund interessant. Er gab der Polizei gegenüber an, zwei Tage nach dem Unfall von dem Geschehen erfahren zu haben. Schon da habe ihm der Schwager und Arbeitskollege des Angeklagten erzählt, Gisela K. sei überfahren worden. Bleibt der Zeuge vor Gericht dabei, stellt sich den Prozessbeteiligten die Frage: Woher wusste der Schwager und Arbeitskollege des Angeklagten das wichtige Detail – schon fünf Tage, bevor die Rechtsmedizin der Polizei Gewissheit gab, dass Gisela K. nicht durch einen einfachen Sturz ohne Fremdeinwirkung ums Leben gekommen war?
Zwei Bürgermeister sagen aus
Interessant dürften auch die Aussagen zweier prominenter Zeugen sein: Die Bürgermeister aus Erlabrunn (Thomas Benkert) und Leinach (Uwe Klüpfel) sollen – wenn man dem Abschlussbericht der Polizei glauben darf – dem Gericht vielsagende Details über Erzählungen des Angeklagten gegenüber einem Feuerwehr-Kameraden sowie über angebliche silberne Lackspuren an der Leiche mitteilen können.
Interessant wird schließlich, was die Verteidigung sich von einem eigenen Gutachten über das Streufahrzeug an Entlastung verspricht. Die Ergebnisse des Gutachtens, das in letzter Minute vor Prozessbeginn entstand, und dessen Inhalt selbst das Gericht und die Staatsanwaltschaft nicht kannten, soll allen Beteiligten bis Donnerstag zur Verfügung stehen, kündigte Verteidiger Andreas Franz an.
Bei Berichten zu tragischen Vorkommnissen in der Region halte ich es für sinnvoll, die Kommentarfunktion abzuschalten. Ich kenne zwar weder den Fall, noch die Beteiligten, aber wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, sind die Vorredner auch nicht wirklich besser informiert, sondern kommentieren nur aufgrund der Berichterstattung, Hörensagen und eigenen Vorurteilen. Wieviel da auf einem Dorf mit falschen Mutmaßungen kaputt gemacht werden kann, lässt sich wohl nicht ermessen.
Egal was da geschehen ist, scheint es sich um ein tragisches Ereignis und nicht um eine vorsätzliche Tat zu handeln. Und solange ein Verantwortlicher nicht überführt ist, gilt in Deutschland vor Gericht die Unschuldsvermutung. Und das hat auch seine Gründe.
Besser, der Fall wird öffentlich nicht so breit getreten wie der kürzlich verhandelte Fall in Arnstein. Das hat sicherlich niemanden im positiven Sinn zur Verarbeitung des Geschehenen geholfen.
Der Angeklagte von Arnstein hat seinen Fehler erkannt und bereut. Das ist der Unterschied. Im Erlabrunner Fall ist die Festnahme eines Zeugen und Beugehaft erforderlich, um seiner Erinnerung "auf die Sprünge zu helfen". Drohende Ermittlungsverfahren gegen andere "Zeugen", wird hoffentlich auch deren "Denkvermögen" positiv beeinflussen.
.heute könnte man auf Grund der spurensuche auch genaue Vaterschaft beim reichen bauernsohn feststellen.da müsste auch keine Tante mehr lügen. Wo bleibt da ein Gewissen . Ich hoffe nur das alles ordentlich aufgeklärt wird .
Auf die „Wichtigen“ Angehörigen der Feuerwehr und Vorsitzenden anderer wichtiger Vereine wird(muss) in vielen Gemeinden schon oft viel Rücksicht genommen werden. Ihr Einfluss ist groß, obwohl sie nich demokratisch legitimiert sind.
Vor Gericht aber sollte Schluss damit sein.