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ERLABRUNN
Erlabrunn-Prozess: Dubiose Vorgänge nach dem Tod auf der Straße
Im Erlabrunn-Prozess um den Tod von Gisela K. kommen immer mehr belastende Fakten gegen den Fahrer des Streufahrzeuges zur Sprache. Zeugen aus seiner Verwandtschaft verweigern die Aussage.
Justitia       -  Justitia (Symbolfoto).
Foto: dpa | Justitia (Symbolfoto).
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 02.04.2019 09:45 Uhr

Auf verdächtige Weise häuften sich merkwürdige Zufälle nach dem Unfalltod von Gisela K. in Erlabrunn. Das Gericht hat in dem achttägigen Prozess viele Fragen zu dem Vorfall vom 5. Januar 2016 in einer Engstelle der Ortsdurchfahrt: Vieles hätten die Vorsitzende Christine Stoppel und ihre Schöffen am Montag gerne vom Schwager, der auch Arbeitskollege des angeklagten Gemeindearbeiters ist, im Zeugenstand erfahren. Beispielsweise warum beide, so steht es im Ermittlungsbericht, einen Arbeitsbeginn um 5 Uhr vortäuschten, obwohl sie erst wesentlich später mit dem Streudienst begannen – und es dann entsprechend eilig hatten.

Zeugen aus der Verwandtschaft schweigen

Die Staatsanwältin Martina Pfister-Lutz hätte gewiss gerne von diesem Zeugen erfahren, warum er (laut einem anderen Zeugen) schon zwei Tage nach dem Vorfall wusste, dass die Frau nicht bei Glatteis stürzte, sondern „überrollt“ wurde – fünf Tage früher als die Polizei es erfuhr. Und Norman Jacob jr., einen der drei Anwälte der Hinterbliebenen, hätte interessiert, ob die Frau des Angeklagten (und Schwester des Zeugen) immer eine leuchtende Warnweste trägt, wenn sie auf dem Weg zur Physiotherapie ist. Eine solche trug sie nämlich, als sie – wie sie damals in der polizeilichen Vernehmung angab – zufällig kurz nach dem Unfall am Ort des Geschehens auftauchte. Sie will dann ihren Mann kurz über den Unfall informiert haben – ein Telefonat, das lange 47 Sekunden dauerte.

Vollbesetzter Zuschauerraum

All diese Fragen wurden im Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg aber nicht beantwortet. Die Frau und der Schwager des Angeklagten verweigerten die Aussage – was ihr gutes Recht ist, dem Angeklagten aber auch nicht die gewünschte Entlastung lieferte. Dies registrierten staunend viele ihrer Mitbürger, die in drei Reihen im voll besetzten Zuschauerraum saßen.

Merkwürdiges Indiz: Handyprotokolle gelöscht

Dazu kommt das vielleicht merkwürdigste Indiz dieses Falles, das die Polizei herausfand: Der Angeklagte, sein Schwager, seine Frau und ihr Cousin – der Gisela K. sterbend am Straßenrand fand – haben laut Polizei in der Stunde nach dem Unfall wie wild miteinander telefoniert. Doch auf allen vier Handys wurden hinterher die Verbindungsdaten zur Zeit des Unfalls und kurz danach gelöscht. Dazu sagte der Mann, der die Frau fand, im Zeugenstand: Seine Handydaten seien vom Telefonanbieter automatisch gelöscht worden. Auffallend war, dass sich der Zeuge bei Nachfragen an so gut wie nichts mehr erinnern konnte.

Widersprüchliches Verhalten

Dazu kommt das widersprüchliche Verhalten des Angeklagten selbst. Der sichtlich betroffene Ehemann der Toten sagte im Zeugenstand: Der Angeklagte habe seine Frau seit Jahrzehnten gekannt und geduzt. Er könne sich nicht erklären, warum er (unabhängig von einer Beteiligung an ihrem Tod) bis heute kein Wort des Beileids für ihre Familie fand – ein eigentlich selbstverständlicher Vorgang in einem kleinen Ort wie Erlabrunn, in dem jeder jeden kennt. Stattdessen werde die Familie zu Unrecht beschuldigt, Ermittlungen gegen den Angeklagten erst angeheizt zu haben, der auch Gemeinderat ist und einen wichtigen Posten bei der örtlichen Feuerwehr hat.

Zu einem Zeitpunkt, als die Familie von einem Unfall mit Fahrerflucht noch gar nichts wusste, habe sogar der Erlabrunner Bürgermeister die Familie der Toten aufgesucht. Er bat, den Gemeindearbeiter zu „schützen“ – zu einem Zeitpunkt, als dazu noch gar kein Anlass bestand.

Häufchen voller Streusalz

Der Gemeindarbeiter schweigt während des Prozesses. Allerdings hatte er während der polizeilichen Ermittlungen in einer Vernehmung gesagt: Er hätte „die Gisela doch sehen müssen, wenn sie da gewesen wäre“ – eine Bemerkung, die den Schluss nahelegt, dass er zur Unfallzeit vor Ort war – was er bei anderer Gelegenheit gegenüber den Beamten bestritt. Einer der zwei ersten Polizeibeamten vor Ort will von ihm zunächst die Rechtfertigung gehört haben: Er habe doch gestreut. Dabei wies der Angeklagte an jenem Morgen auf ein Häufchen voller Streusalz, das nach Wahrnehmung des Polizisten noch sehr frisch war. Aber noch während Ersthelfer mit der Frau beschäftigt waren, wollte der Angeklagte mit einem Besen und zwei Eimern heißem Wasser den Tatort kehren. Der Polizist untersagte ihm das, damit keine Spuren verwischt würden.

Der Prozess wird an diesem Dienstag mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

 
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Kommentare
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  • arnold.friedrich@t-online.de
    Der Bürgermeister bat die Familie, den Gemeindearbeiter zu " schützen".
    Obwohl die Umstände laut Polizei alle noch unklar waren. Da wussten einige schon mehr.
    Da wird es für den Bürgermeister auch eng, Vertuschung einer fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge.
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  • Plecherbub
    Das Posting enthält beleidigende Inhalte und wurde daher gesperrt.
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