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WÜRZBURG
Streit um Rundfunkbeitrag: 50 Klagen in Würzburg
Rundfunkbeitrag       -  Knapp 50 Klagen sind aktuell beim Verwaltungsgericht Würzburg gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Gleich vier wurden am Donnerstag abgearbeitet.
Foto: Arno Burgi, dpa | Knapp 50 Klagen sind aktuell beim Verwaltungsgericht Würzburg gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Gleich vier wurden am Donnerstag abgearbeitet.
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:56 Uhr

Ungerechte Abzocke oder rechtmäßige Abgabe? Um den Rundfunkbeitrag wird seit Jahren gestritten, auch in Unterfranken. Knapp 50 Klagen sind aktuell am Verwaltungsgericht (VG) Würzburg gegen den Beitrag anhängig. Gleich vier wurden am Donnerstag verhandelt. Dabei wehren sich Bürger gegen Forderungen des Bayerischen Rundfunks (BR), die aus ihrer Sicht zu Unrecht erhoben wurden – etwa für eine Schlafstätte im Betrieb, für ein gekündigtes Beitragskonto oder für Zeiten, in denen der Kläger im Ausland war. Nur: Haben sie damit eine Chance auf Erfolg?

Benachteiligt der Rundfunkbeitrag Singles und Zweitwohnungsbesitzer?

Mit Einwänden gegen das seit 2013 gültige öffentlich-rechtliche Finanzierungsmodell befassten sich bereits viele Gerichte. Mitte Mai ist der Konflikt vor dem Bundesverfassungsgericht angekommen. Beschwerden von drei Privatleuten und dem Autovermieter Sixt werden nun in Karlsruhe geprüft. Es geht hier um grundsätzliche Fragen, etwa darum, ob der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletze oder eine verkappte Steuer sei. So bemängeln die Beschwerdeführer zum Beispiel, dass Singlehaushalte oder Besitzer von Zweitwohnungen derzeit benachteiligt würden.

Denn seit einer Reform 2013 wird der Beitrag von 17,50 Euro monatlich pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.

Kläger wehrt sich gegen Beitrag für Schlafplatz im Betrieb

Änderungen an diesem Modell wären ganz im Sinne des ersten der vier Kläger vor dem VG Würzburg. Der Einzelhändler wehrt sich gegen Beitragsforderungen des BR für die Jahre 2013 bis Herbst 2015. Konkret geht es um rund 600 Euro, die er für eine angebliche Wohnung in seinem Betrieb in Burgsinn (Lkr. Main-Spessart) zahlen soll. Aus seiner Sicht handelt es sich bei dem Raum jedoch um keine beitragspflichtige Wohnung, sondern lediglich um einen wochentags genutzten Schlafplatz in der Firma. Der BR sieht das anders.

Was aber gilt als Wohnung? Der Rundfunkstaatsvertrag definiert eine Wohnung als „ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang (. . .) betreten werden kann“. So zitiert es Richterin Isolde Graf. Im Betrieb schlafen, den Rundfunkbeitrag jedoch nur für das Unternehmen zahlen und nicht privat – das funktioniere nicht. „Ich habe wenig Hoffnung, dass diese Klage Erfolg hat“, sagt sie. Ein ähnlicher Fall sei bereits zurückgewiesen worden. Dennoch halten der Einzelhändler und sein Rechtsanwalt Holger Schmitz die Klage aufrecht. Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.

Debatte um öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in den Nachbarländern

Obwohl die vier Klagen an diesem Donnerstag sehr individuelle Streitigkeiten behandeln: Immer wieder werde der Rundfunkbeitrag auch in Würzburg grundsätzlich angefochten, als unzulässige Steuer oder Zwangsabgabe, sagt Richterin Islode Graf. „Diese Verfahren sind bei uns abgewiesen worden.“ Hochzeit war 2014, als nach der Reform die ersten „Schwarzseher durch den Abgleich mit dem Melderegister erfasst wurden“. Insgesamt 90 Klagen gingen damals beim Gericht ein. Mittlerweile sinke die Zahl.

Kritisiert und debattiert wird allerdings weiter, teilweise sogar in organisierter Form auf Internetplattformen wie gez-boykott.de oder online-boykott.de. Und auch in den Nachbarländern. Im Februar entschieden sich die Schweizer bei einer Volksabstimmung gegen eine Abschaffung ihrer Gebühr. Dänemark hingegen finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Und wie geht es in Deutschland weiter?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in mehreren Monaten erwartet. Dass das System grundsätzlich gekippt wird, ist eher unwahrscheinlich. Details könnten aber korrigiert werden.

Mit Informationen von dpa

 
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