Eine 15-Jährige wird in der Pfalz erstochen – mutmaßlich von ihrem afghanischen Ex-Freund. Doch wie alt ist der angeblich Gleichaltrige wirklich? Zweifel kommen auf. Wäre er volljährig, müsste er sich nach Erwachsenenstrafrecht verantworten. Der Fall löste eine politische Debatte darüber aus, ob das Alter junger Flüchtlinge generell medizinisch überprüft werden soll.
„Grundsätzlich wäre es sinnvoll, das Alter zu klären, bevor es zu gerichtlichen Verfahren kommt“, sagt Richter Rainer Beckmann vom Amtsgericht in Würzburg. Andernfalls müsse die Staatsanwaltschaft im Einzelfall prüfen, ob es sich um einen Jugendlichen, Heranwachsenden oder Erwachsenen handelt.
Je nach Ergebnis lande der Betroffene vor dem Jugendrichter oder dem Strafrichter. In manchen Fällen könne sich die Einordnung auch noch während des Verfahrens aufgrund von Urkunden oder Gutachten ändern.
Auch für die Geschäftsfähigkeit entscheidend
Doch nicht nur für die Strafmündigkeit, sondern auch für die Geschäftsfähigkeit ist das Alter entscheidend. Jugendliche müssen in den meisten rechtlichen Angelegenheiten vertreten werden. Wenn keine Eltern da sind, müssen die Jugendämter oder ein Vormund diese Aufgabe übernehmen. Die Bestimmung des rechtlichen Vertreters fällt in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Bei Erwachsenen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, ist dagegen das Betreuungsgericht zuständig.
Eine Altersfeststellung bei Flüchtlingen hält Beckmann daher in vielerlei Hinsicht für eine Erleichterung der gerichtlichen Arbeit. Auf die Frage, wie oft es die Richter in Würzburg mit Flüchtlingen zu tun hätten, deren Alter unklar oder unwahrscheinlich sei, sagt er: „Ab und an gibt es einen Flüchtling, der vorgibt, 16 Jahre alt zu sein, aber aussieht wie über 20. Allerdings ist das kein Massenphänomen, sondern der Ausnahmefall.“
Dr. Christian Potrawa, Vorsitzender beim Ärztlichen Bezirksverband Unterfranken, lehnt generelle Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern ab. „Ich wehre mich, wenn die Medizin klären soll, was Politiker nicht hinkriegen.“ Die Handwurzelknochen eines Menschen ohne medizinische Indikation zu röntgen, hält der Arzt für falsch. Dies gilt als Anhaltspunkt für die Altersangabe.
„Jeder Röntgen-Eingriff ist mit einer Strahlenbelastung verbunden. Nicht ohne Grund gebe es ein Strahlenschutzgesetz, einen Röntgenpass, eine Bleischürze und Dosimeter, die die Strahlenbelastung messen, denen medizinisches Personal ausgesetzt ist. Röntgen könne dem Körper auch schaden. Zudem liefere die Untersuchung nur einen Richtwert und mache zusätzliche Genitaluntersuchungen oder Brustdrüsenvermessungen nötig – ein teures und aufwendiges Verfahren, an dessen Ende kein hundertprozentig sicheres Ergebnis stünde.
Tests sind nicht aussagekräftig
Denn das „Knochenalter“ könne zwei bis drei Jahre nach oben oder unten abweichen. Nur bei 25 Prozent der Untersuchten stimmen Knochen- und tatsächliches Alter überein, erklärt die Organisation IPPNW, ein internationaler Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten.
Darüber hinaus könnten Genitaluntersuchungen hochstrapaziös und traumatisierend sein. Schon deutsche Männer hätten große Probleme, so Christian Potrawa, andere Ethnien noch viel mehr. Straftaten verhindern ließen sich mit der Altersangabe nicht. Und bei einem Strafprozess wie jetzt in der Pfalz sei die Untersuchung ohnehin erlaubt.
Clemens Bieber, Vorsitzender des Diözesan-Caritasverbandes findet, in erster Linie müsse man schutzbedürftigen jungen Menschen mit Vertrauen begegnen und nur dort, wo berechtigte Zweifel bestehen, nachprüfen. „Bei einer Reihenuntersuchung, bei der alle antreten müssen, wird vielleicht das Alter geklärt, aber viele andere Dinge, die das Leben eines Menschen ausmachen, werden in einem Röntgenbild nicht erfasst.“
Jugendliche sollen sich bessern, Erwachsene werden bestraft
Kinder unter 14 Jahren dürfen strafrechtlich nicht belangt werden.
Straffällige Jugendliche unter 18 Jahren werden wesentlich milder behandelt als Erwachsene. Hier dienen die Sanktionen primär dazu, den Jugendlichen zu erziehen und zu bessern. Sie reichen von Verwarnungen über Geldauflagen bis hin zum Jugendarrest oder der Jugendstrafe.
Die absolute Obergrenze der Freiheitsstrafe ist bei Jugendlichen zehn Jahre, bei Erwachsenen dagegen gibt es „lebenslänglich“.
Wird jemand zwischen 18 und 21 Jahren straffällig, gilt der Betroffene als heranwachsend und es kommt auf den Einzelfall an. Wird ihm ein Reifedefizit bescheinigt, wird man ihn eher nach dem Jugendstrafrecht behandeln.
Bestehen Zweifel bezüglich des Alters, wird zu Gunsten des Angeklagten angenommen, dass er noch als Jugendlicher zu behandeln ist, so Rainer Beckmann, Pressesprecher und Richter am Würzburger Amtsgericht.
Junge asylsuchende Männer sollten ohne Wenn und Aber auf ihr Alter untersucht werden. Wenns ihnen nicht gefällt, sagt ihnen, schau an was deine Mitflüchtlinge tun. Einmaliger Röntgentest, wo ist das Problem? So ist meine Meinung.
Sarkasmus aus.
In Deutschland kann doch jeder klagen. Auch gegen das Röntgen. Der Steuerzahler bezahlt die Zeche.
Die Jugendämter, Jugendverbände wie Caritas und auch die vielen "notwendige" Betreuer verdienen doch an den Jugendlichen. Je mehr, desto besser. Deutlich kommt das zum Ausdruck siehe oben: ..Schutzbedürftige junge Menschen mit Vertrauen gegegnen. Bei Reihenuntersuchung aller wird vielleicht das Alter geklärt aber ..." Und was oben nicht gesagt wird, "dieses" sie wollen daher auch noch möglichst viele "behalten", die über 18 sind. Die Betreuer, betreuen doch nur die Finanzen und die Verwaltung. Die minderjährigen Jugendliche haben so gut wie keine Aufsicht im täglichen Leben. Das ist ja nicht Aufgabe der Betreuer. So viel Zeit hat er nicht für so viele zu Betreuende. Schreibtischarbeit, das bringt die Kohle. Eine ganz andere Frage zum Familiennachzug. Sollte es nicht umgekehrt sein, die jugendlichen "Ausreisser" wieder zurück zu ihren Eltern bringen. Die machen sich doch große Sorgen um ihre minderjährigen schutzlosen Kinder. (Satire)
Ist das nicht diskriminierend gegen deutsche Männer! Denen mutet man also mehr zu!
Folgerung: Sollen doch die anderen Ethnien ihren Ausweis mitbringen und die Wahrheit sagen, dann fällt das alles weg.
Alles nur noch ein Irrenhaus!
Bewusst falsche Angaben zu machen, ist ein Straftatbestand. Wo ist das Problem beim Röntgen? Werden nicht auch Personen geröngt, bei denen der Verdacht des Drogenhandelns im Körper z. B. Magen schmuggelt.? Wie oft sind den die "verdächtigen" Personen in ihrem Leben schon mal geröngt worden? Und geröngt würde eh bei dem der geschulte medizinische Bild auf den Körper gewisse Reifezeichen zeigt. Aber die Beweise über bewusst falsche Altersangaben müssen halt auch gerichtsverwertbar sein. Die zuständigen Jugendbehörden halten sich da gerne raus. Passt halt nicht in ihr Bild. Die Ärzte scheuen das Konfliktpotenzial, ähnlich wie die Weigerung vieler Ärzte betrunkenen Blut abzunehmen. Passend zu Neujahr: Viele Flüchtlinge geben an, am 1. Januar geboren zu sein. Lug und Trug, wohin man schaut. Wird nicht auch bei der Steuererklärung "getrickst?". Da werden dann die Vedächtigen auch"durchleuchtet". Schlimm? Wie war das mit den Steuer-Cds? Und jetzt?