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FREIBURG
Flüchtlinge: Tests sollen Klarheit bringen
Röntgenbild einer jugendlichen Hand       -  Röntgenbilder sollen bei der Altersbestimmung helfen.
Foto: dpa | Röntgenbilder sollen bei der Altersbestimmung helfen.
Michael Pohl
 |  aktualisiert: 11.01.2018 03:13 Uhr

Der Mord an der 15-jährigen Mia in der 9000 Einwohner zählenden Kleinstadt Kandel wirft ein Schlaglicht auf die deutsche Flüchtlingspolitik. Seitdem ein junger Afghane das Mädchen vergangenen Mittwoch vor den Augen ihrer Freunde mitten in einem Drogeriemarkt erstochen hat, streiten Politiker wie Mediziner darüber, ob der Staat zu lax mit jungen Asylbewerbern umgeht. Denn die Frage der Altersbestimmung hat für Flüchtlinge eine zentrale Bedeutung. Wer unter 18 Jahre alt ist und ohne Angehörige nach Deutschland kam, hat faktisch einen Schutz vor Abschiebungen.

Noch ist unklar, ob der festgenommene Afghane wirklich 15 Jahre alt ist, wie er dem Jugendamt glaubhaft machen konnte. Die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Landau erwartet für die „nächsten Tage“ das Ergebnis gerichtsmedizinischer Untersuchungen.

In einem ähnlich aufsehenerregenden Fall – dem Sexualmord an einer Freiburger Studentin – ergab eine Zahnanalyse, dass der angeklagte ebenfalls aus Afghanistan stammende Asylbewerber, nicht wie angegeben 17 Jahre, sondern zwischen 22 und 26 Jahren alt ist, wie die Gutachterin Ursula Wittwer-Backofen sagte.

In Österreich, Schweden und Frankreich sind entsprechende Röntgentests in Zweifelsfällen gesetzlich vorgeschrieben und die Regel. In Schweden wurden vergangenes Jahr bei systematischen Tests 80 Prozent der 2500 angeblich minderjährigen Flüchtlinge als über 18 Jahre eingestuft. Strikt verfahren auch Hamburg und Bremen sowie das Saarland. Im Saarland wurde ein Drittel der 700 im Jahr überprüften jungen Flüchtlinge für volljährig erklärt. Wie in allen EU-Ländern müssen die Betroffenen der Untersuchung zustimmen. In der Praxis werden sie aber bei Ablehnung automatisch als volljährig eingestuft.

Das bayerische Sozialministerium hat nach eigenen Angaben keine Zahlen. Hier sind entsprechend der Bundesregelung die kommunalen Jugendämter zuständig. Das Sozialgesetzbuch schreibt jedoch seit November vor, dass „das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen“ habe.

 
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