Der Grundgedanke war gut. In Bayern soll ein Gesetz entstehen, das den Umgang mit psychisch Kranken in Extremsituationen eindeutig regelt. Das die Gratwanderung zwischen Stigmatisierung und Schutz der Öffentlichkeit meistert. Und das Verzweifelten echte Hilfe, aber auch Rechtssicherheit bietet. Nur: Das ist misslungen.
Ja, der Grat war schmal. Ja, Fälle wie der Amoklauf in Münster sind schlimm. Und ja, die Politik muss alles versuchen, um sie künftig zu verhindern. Soweit das möglich ist. Allerdings muss sie dabei die Balance halten und darf nicht alle psychisch Kranken aufgrund der Taten Einzelner verurteilen. Genau das aber passiert mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Deshalb sind Nachbesserungen dringend nötig.
In eine Krise kann jeder Mensch stürzen, sie trifft längst nicht nur Versager. Wenn Verzweifelten aber nicht nur die Einweisung droht, sondern auch das Abstempeln als potenzieller Gefährder, ziehen sich noch mehr Betroffene zurück. Statt Stigmatisierung zu lindern, verstärkt das Gesetz damit Vorverurteilungen und Ängste. Das ist fatal.
Sinnvoller wäre es, früher anzusetzen, Betroffene nicht alleine in Krisen schlittern zu lassen, sondern leicht zugängliche Hilfe anzubieten. Dazu müssten psychische Erkrankungen weiter enttabuisiert und physischen Krankheiten gleichgestellt werden. Das ist eine Aufgabe für die Politik – und für die ganze Gesellschaft.