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Würzburg/Schweinfurt
So recherchiert die Main-Post: Informationen für Whistleblower und Tipp-Geber
Informanten spielen für Journalisten eine zentrale Rolle. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, sicher Informationen an die Redaktion zu übermitteln und wie wir Ihre Identität schützen.
Ob per E-Mail, Post oder persönlichem Treffen – verschiedene Wege stehen Ihnen zur Verfügung, um vertrauliche Informationen sicher an die Redaktion zu übermitteln.
Foto: MP | Ob per E-Mail, Post oder persönlichem Treffen – verschiedene Wege stehen Ihnen zur Verfügung, um vertrauliche Informationen sicher an die Redaktion zu übermitteln.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 28.08.2024 15:14 Uhr

Journalistinnen und Journalisten sind bei ihren Recherchen auf Tippgeber, sogenannte Whistleblower, und Informanten angewiesen. Auf Menschen also, die Hinweise zu brisanten Themen geben, die auf Missstände aufmerksam machen, die Einblicke in Behörden, Parteien oder sonstige Organisationen liefern können.

Sie haben Informationen, die Sie der Redaktion zur Verfügung stellen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Was mit Ihren Informationen, Daten oder Unterlagen passiert, erfahren Sie hier:

Ich habe brisante Informationen. Wie kann ich mit der Redaktion Kontakt aufnehmen?

Sie erreichen uns über unser Kontaktfoumlar unter recherche.mainpost.de oder per E-Mail unter recherche@mainpost.de. Schreiben Sie uns am besten zunächst grob, worum es geht. Im nächsten Schritt würden wir ein Gespräch - per Telefon, Video-Call oder in einem persönlichen Treffen - vereinbaren. Dabei erklären wir gerne noch einmal in Ruhe, wie wir arbeiten und wie wir mit Ihren Informationen umgehen.

Generell gilt: Schreiben Sie niemals E-Mails aus dem Büro und von Ihrer Büro-E-Mail-Adresse. Nutzen Sie auch keine Geräte, auf die andere - etwa Ihr Arbeitgeber - Zugriff haben.

Sie können uns auch über den Postweg kontaktieren. Gerade wenn Sie uns Unterlagen zusenden wollen, ist die Post ein sehr sicherer Weg, sofern Sie auf dem Brief oder Paket nicht Ihren echten Namen als Absender angeben. Adressieren Sie Ihre Post wie folgt:

Vertraulich
Main-Post GmbH
Schwerpunktredaktion
Berner Str. 2
97084 Würzburg

Kann ich mich auch anonym melden?

Ja. Für uns sind anonym zugesandte Informationen jedoch immer schwieriger zu verarbeiten, als wenn wir den Absender oder die Absenderin kennen: So haben wir meist keine Möglichkeit für Nachfragen und der Wahrheitsgehalt lässt sich mitunter schwieriger verifizieren.

Welches Material ist für die Recherche relevant?

Nach einem ersten Hinweis auf ein Thema alles, was Vorwürfe stützt oder Missstände belegt. Das können Dokumente in Papierform, Screenshots von Chats, Fotos oder Videos, aber auch Sprachnachrichten sein. Natürlich sind auch weitere Zeuginnen und Zeugen hilfreich.

Was passiert mit meinen Informationen oder Unterlagen?

Wir werten das Material aus und prüfen es unabhängig. Im weiteren Verlauf der Recherche werden wir weitere Personen kontaktieren müssen. Das geschieht aber in Absprache mit Ihnen. So wägen wir zum Beispiel gemeinsam ab, welches Risiko die Arbeit mit Ihren Informationen für Sie hat: Hatten nur Sie und eine weitere Person Zugriff auf ein bestimmtes Dokument - oder eine ganze Abteilung? Fielen relevante Aussagen hinter verschlossenen Türen - oder in der Öffentlichkeit? 

Was bedeutet Redaktionsgeheimnis?

Der Begriff umfasst mehrere Aspekte: So haben Journalistinnen und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht; es umfasst die Identität von Informantinnen und Informanten und bezieht sich auf alles, was diese der Redaktion mitgeteilt haben.

Das Redaktionsgeheimnis bedeutet auch, dass Justizbehörden oder Polizei die Redaktionsräume nicht nach Unterlagen durchsuchen oder Dokumente, die sich im Besitz von J. befinden, beschlagnahmen dürfen.

Was bedeutet Quellen- beziehungsweise Informantenschutz?

Wollen Sie als Informant oder Informantin unerkannt bleiben, schützen wir Sie als Quelle. Das heißt, dass wir weder während der Recherche im Gespräch mit Dritten, noch in der späteren Berichterstattung Ihren Namen nennen oder Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Dabei sprechen wir die genauen Formulierungen mit Ihnen ab ("Ein hoher Beamter der Justizbehörde sagte...", "Wie die Redaktion aus Parteikreisen erfuhr...", "Recherchen der Redaktion ergaben...").

Der Informantenschutz gilt auch, wenn beispielsweise Polizei, Staatsanwaltschaft oder von der Berichterstattung Betroffene die Redaktion nach ihren Quellen fragt. Hier machen wir von unserem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Werden Telefonate von der Redaktion aufgezeichnet?

Nein. Sollte die Aufzeichnung eines Gesprächs an einem bestimmten Punkt der Recherche aus unserer Sicht hilfreich sein, werden wir erst mit Ihnen darüber sprechen. Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, wird das Gespräch dann aufgezeichnet.

Erfahre ich, ob die Redaktion meine Informationen für eine Recherche aufgreift?

Ja. Sie bekommen in jedem Fall eine Rückmeldung, ob wir in die Recherche einsteigen oder nicht. Und Sie bekommen auch Bescheid, wenn eine Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.

 
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