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Würzburg
Skurriler Raubüberfall in Würzburg: Täter flüchtete ohne Beute, weil er gegen eine Glasscheibe rannte
Trotz Drogenabhängigkeit und Reue muss ein 25-Jähriger für den gescheiterten Raubversuch einer Spielhalle in Würzburg lange ins Gefängnis.
Einem 25-Jährigen missglückte ein Raubversuch einer Würzburger Spielhalle, weil er bei der Flucht gegen eine Glasscheibe rannte. 
Foto: Sina Schuldt/dpa (Symbolbild) | Einem 25-Jährigen missglückte ein Raubversuch einer Würzburger Spielhalle, weil er bei der Flucht gegen eine Glasscheibe rannte. 
Autorenköpfe Volos       -  Nargis Silva
Nargis Silva
 |  aktualisiert: 06.10.2024 02:33 Uhr

Im Verhandlungssaal des Würzburger Landgerichts herrscht gebannte Stille, als die Aufnahmen eines missglückten Raubüberfalls abgespielt werden. Die Videosequenz zeigt einen Mann, der am 12. Dezember 2023 eine Spielhalle in Würzburg überfallen hatte. Kurz nach Betreten der Halle stieß er ein Spielterminal um und bedrohte die Kassiererin mit einem Messer.

Die Lage spitzte sich zu, als ein Gast eingriff und dabei an der Hand verletzt wurde. Nach einem kurzen Gerangel flüchtete der Täter mit 24 Euro Beute. Dabei übersah er eine Glastür, prallte dagegen, stürzte – und verlor er seine gesamte Beute.

In Panik setzte er die Flucht auf einem City-Roller fort. Kurz darauf wurde er festgenommen. Vor Gericht musste er sich nun wegen versuchten schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Ein toxikologisches Gutachten belegte, dass er zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss stand.

Umfangreiche kriminelle Vorgeschichte des in Würzburg Angeklagten

Der 25-jährige Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannter. Seine kriminelle Vorgeschichte ist derart umfangreich, dass die Akten nur mit Mühe in den Gerichtssaal gebracht werden konnten. Der Richter verlas eine lange Liste an Vorstrafen, die von Körperverletzung und Sachbeschädigung bis zu Drogendelikten reicht. Bereits 2015 verbrachte der damals noch Jugendliche mehrere Wochen im Jugendarrest, 2017 folgte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren wegen Drogenhandels. Nach seiner Abschiebung nach Polen, wo er einen Aufenthaltstitel besitzt, kehrte er 2021 illegal nach Deutschland zurück.

Kurz vor dem Überfall, der sich gegen 22.30 Uhr ereignete, hielt sich der Angeklagte noch mit Bekannten in der Spielhalle auf. Nachdem er die Halle zunächst verlassen hatte, kehrte er wenig später vermummt zurück. Zielstrebig ging er zur Kassiererin, warf das Spielterminal um und zog ein schwarzes Klappmesser. Mehrfach soll er dabei "Das ist ein Überfall! Geld her!" gerufen haben. Die Kassiererin betätigte den Alarmknopf und übergab ihm 24 Euro in einem Kaffeebecher.

In diesem Moment griff ein Gast ein und wurde dabei an der Hand verletzt. Der Geschädigte erklärte vor Gericht, er glaube nicht, dass der Angeklagte ihn absichtlich mit dem Messer verletzen wollte. "Aber als er sich umdrehte, hat er mich erwischt." 

Zeugin berichtet von traumatisierenden Erlebnissen

Die Kassiererin berichtete unter Tränen von ihren traumatisierenden Erlebnissen: "Ich kann nicht mehr nachts alleine in der Halle arbeiten." Während der Zeugenaussagen saß der Angeklagte mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal als er sich bei der Kassiererin entschuldigte. 

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reumütig und geständig. Er entschuldigte sich bei den Opfern und gab an, unter Drogeneinfluss gehandelt zu haben. Der Richter erkannte seine Reue zwar an, betonte jedoch die Schwere der Tat – insbesondere den Einsatz eines Messers und die Verletzung eines Unbeteiligten.

Hohe Haftstrafe für Überfall auf Spielhalle in Würzburg

Aufgrund seiner nachgewiesenen Suchterkrankung und Persönlichkeitsstörung plädierten die Verteidiger für die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten. Ohne festen Wohnsitz und Arbeit, gefangen in einem Kreislauf von Drogen und Kriminalität, sah diese nur geringe Erfolgsaussichten einer Therapie. Insbesondere, weil der Angeklagte keinen Aufenthaltstitel in Deutschland hat und jederzeit wieder abgeschoben werden könne.

Der Angeklagte gab im Schlussplädoyer zu: "Ich weiß, dass ich Fehler gemacht habe. Ich will von den Drogen wegkommen." Das Urteil lautete schließlich: Vier Jahre Haft. Der Richter machte deutlich, dass es sich nicht nur um einen versuchten Raub handelte, sondern um eine Tat, die das Leben und die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet habe.

 
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