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Würzburg
Sex-Abenteuer am Arbeitsplatz wird zum Erpressungsfall: 18-Jährige in Würzburg zu Bewährungsstrafe verurteilt
Er hatte die Frau über ein Erotikportal an die Klinik bestellt. Als sie dann drohend 15.000 Euro verlangte, rief der Arzt die Polizei. Ein Fall für die Würzburger Justiz.
Ein Fall von versuchter Erpressung beschäftigte jetzt das Jugendschöffengericht in Würzburg. Angeklagt: eine junge Frau. Als Zeuge vor Gericht: ihr Kunde, ein Klinikarzt.
Foto: Daniel Peter | Ein Fall von versuchter Erpressung beschäftigte jetzt das Jugendschöffengericht in Würzburg. Angeklagt: eine junge Frau. Als Zeuge vor Gericht: ihr Kunde, ein Klinikarzt.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:57 Uhr

Er hatte der jungen Frau für Sex am Arbeitsplatz 200 Euro bezahlt plus Taxikosten vom Hauptbahnhof in die Klinik und zurück. "Gebucht" hatte er die 18-Jährige wiederholt schon über ein Erotikportal im Internet. Aus dem Schäferstündchen des Würzburger Klinikarztes Ende Juni 2022 wurde dann aber ein Fall für die Justiz. Denn die Frau war zwei Tage später erneut am Klinik-Eingang gestanden, diese Mal ohne Termin, und verlangte von dem Arzt 15.000 Euro. Ein Würzburger Jugendschöffengericht verurteilte sie jetzt wegen versuchter Erpressung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Mit Smartphone-Foto vom ersten Treffen erpresst

"Druckmittel" war ein Bild, das die Frau beim ersten Treffen mit ihrem Smartphone gemacht hatte, ohne dass der Arzt, der mehr als nur den weißen Kittel abgelegt hatte, davon etwas mitbekam. Um den Ernst ihrer 15.000 Euro-Forderung klar zu machen, hatte die junge Frau aus Rumänien eine Bekannte dabei, die besser Deutsch sprach. Wenn er nicht zahle, so drohte man, werde das Bild als Poster auf dem Klinikgelände aufgehängt, die Ehefrau des Mediziners erhalte einen Abdruck.

Füllmaterial statt Geld im Umschlag

Der Arzt informierte sich erst bei einem Privatdetektiv, was er am besten machen solle, ging dann aber zügig zur Polizei. Dort schlug man ihm vor, zum Schein auf die Forderung einzugehen. Als Übergabeort wurde ein Schnellrestaurant vereinbart, in einem prallen Umschlag steckte Füllmaterial statt Geld. Als die 18-Jährige den Umschlag an sich nahm, wurde sie festgenommen.

Vier Monate saß sie seitdem in Untersuchungshaft. Unter erschwerten Bedingungen, wie ihr Anwalt sagte, denn in ihrer Umgebung habe niemand rumänisch gesprochen. Alles sei so gewesen, wie in der Anklage vorgetragen, ließ die Frau ihren Verteidiger erklären. Allerdings sei die Erpressung nicht ihre Idee gewesen. Man habe ihr nahegelegt, grundsätzlich Kunden zu fotografieren, für den Fall, dass es Probleme beim Bezahlen gibt.

Gesteuert von Leuten im Hintergrund

Die Geschichte mit dem Oberarzt sei eine "Dummheit" und deren Reichweite ihr nicht bewusst gewesen. Sie wolle aus der Prostitution aussteigen, in Deutschland bleiben und sich um einen anderen Job bemühen. Die 15.000 Euro wollte sie sich mit der Bekannten teilen, die bei den Verhandlungen mit dem Arzt in der Würzburger Klinik dolmetschte.

Die Bekannte und ein weiterer Landsmann sind inzwischen ebenfalls festgenommen worden, beide sollen die Erpressung und weitere Fälle im Hintergrund gesteuert haben. Beim Auslesen sichergestellter Handys waren die Ermittler auf entsprechende Chats gestoßen. Der Angeklagten wurde gedrohte, wenn sie vom Treffen mit dem Arzt ohne Geld zurückkomme, werde sie umgebracht.

In Panik nach dem Erpressungsversuch

Sie habe auch nachträglich Geld gefordert, weil der Arzt sie wiederholt gebucht hätte, dann aber, wenn sie zum vereinbarten Termin an die Klinik kam, plötzlich keine Zeit hatte, argumentierte die 18-Jährige. Der Arzt sagte als Zeuge vor Gericht, er sei nach dem Erpressungsversuch in Panik geraten. Er habe überlegt, bei welcher Gelegenheit er fotografiert wurde. Es habe Tage gedauert, bis er wieder seinen psychischen Normalzustand erreicht hätte, er habe über längere Zeit fachliche Hilfe gebraucht. 

Reue der Angeklagten glaubwürdig

Übereinstimmung bei allen Prozessbeteiligten: Die Erpressung hatten andere eingefädelt, die Angeklagte sei wegen erheblicher Reiferückstände einer Jugendlichen gleichzustellen. Nach der Trennung der Eltern habe sie vorübergehend in einem "kriminalitätsnahen Milieu" gelebt und sei ein leicht zu steuerndes Opfer gewesen. Das Gericht wertete es als glaubwürdig, dass die 18-Jährige alles bereut.

Ein Termin für die Verhandlung gegen mögliche Hintermänner einer Bande, die Prostitution mit Erpressung kombinierte, ist noch nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

 
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Kommentare
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  • reutjo
    " Dumm gelaufen " ....

    Auf das Inet ist in solchen Fällen einfach kein Verlass. Da ist schnell der Blinddarm operiert, obwohl der Kopf weh tut.
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  • FischersFritz
    Tja – Augen auf bei der Wahl des Dienstleisters, Herr Doktor … 😉

    Aber schon ziemlich krass, die Dame an den Arbeitsplatz zu bestellen … !?

    Hoffentlich bekommt man die Hintermänner gegriffen …
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Normalerweise müsste es für den Oberarzt die Entlassung bedeuten. Erstens haben solche Späße nicht am Arbeitsplatz stattzufinden und zweitens durfte man in der Corona Zeit keine fremden Personen unregistriert und ungetestet in die Firma lassen. Zumindest bei meinem Arbeitgeber war das so geregelt.
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  • sigrid.weissenberger@gmx.de
    Dem kann ich nur zustimmen!

    Wäre interessant, ob das Ganze während der Dienstzeit stattgefunden hat. In leitender Position ist das kein Vorbild!!
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  • FischersFritz
    Ja, ist ein bisserl befremdlich. Um in ein Krankenhaus reinzukommen musste man sich ja auch registrieren und einen negativen Test vorweisen … !?

    Aber vielleicht hat sie sich ja als „Privatpatient“ ausgegeben … 😉
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  • maru987@yahoo.de
    Über das ethisch-moralische Verhalten des Arztes bei der "Dienstleistungs-Buchung" will ich mir kein Urteil anmaßen.

    Er hat aber auf jeden Fall völlig richtig gehandelt, als er den Erpressungsversuch zur Anzeige brachte. Das sollte jeder, der zum Opfer derartiger Kriminalität wird tun.

    Auch in Fällen, wo sich Erpressungsopfer selbst einer Straftat schuldig gemacht haben sollten, mit der sie dann erpresst werden, ist es immer besser sich mit einer Selbstanzeige an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden.

    Man gerät sonst in einen ausweglosen Teufelskreis und verliert am Ende doppelt.
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  • Barbara
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