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Würzburg/Neubrunn
Selbsternannter "Gesundheits-Guru" Robert Franz: Würzburger Gericht verbietet neuartige Augenkapseln aus Beeren
Das Landratsamt wollte das Nahrungsergänzungsmittel aus dem Verkehr ziehen. Doch der Mann aus dem Landkreis Würzburg klagte dagegen. Das ist der Hintergrund.
Maquibeeren sind ein Bestandteil der Kapseln, um die in Würzburg gestritten wurde.
Foto: Getty Images | Maquibeeren sind ein Bestandteil der Kapseln, um die in Würzburg gestritten wurde.
Mara Kuth
 |  aktualisiert: 11.10.2024 02:36 Uhr

Wieder einmal ist der selbsternannte "Gesundheits-Guru" Robert Franz mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Bereits im vergangenen Jahr hatte er gegen das Landratsamt Würzburg geklagt, weil es zwei seiner Produkte verboten hatte, nachdem sie vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als gesundheitsschädigend eingestuft worden waren. Nun das Déjà-vu.

Mit seiner Firma Dogenesis GmbH wehrte sich Franz gegen das Verbot seines Produktes "Maqui-Augen-Kapseln". Ob sie ebenfalls gesundheitsschädigend sind, ist noch nicht klar, aber genau darum geht es: Denn die Wirkung der Kapseln ist aufgrund ihrer neuen Zusammensetzung noch nicht bekannt.

Neuartiges Lebensmittel muss erst geprüft werden

Das Landratsamt vertrat vor Gericht das LGL, welches in dem Nahrungsergänzungsmittel eine extrem hohe Konzentration des Stoffes Anthozyan festgestellt hat. Noch nie habe es EU-weit eine derart hohe Konzentration des Pflanzenfarbstoffs in der Lebensmittelproduktion gegeben, hieß es.

Ein weiterer Grund für die Einwände der Behörden gegen das Produkt ist die Angabe auf dem Etikett: "Vitamin A trägt zur Erhaltung der normalen Sehkraft bei". Dieser sogenannte Gesundheits-Claim sei hier für die Kunden und Kundinnen in Zusammenhang mit der Aufschrift der "Maqui-Augen-Kapseln" irreführend, da das Vitamin A nicht aus der enthaltenen Maquibeere stamme, sondern aus dem ebenfalls in dem Produkt enthaltenen Traubenextrakt. Außerdem habe das Etikett die Anforderung an die Schriftgröße nicht eingehalten.

Verwaltungsgericht weist Klage ab

Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage der Dogenesis GmbH gegen das Verbot der "Maqui-Augen-Kapseln" durch das Landratsamt nun abgewiesen hat, muss das Unternehmen das Produkt vom Markt nehmen und die Wiederverkäufer über das Vertriebsverbot informieren.

Außerdem soll dem Landratsamt eine Liste aller Wiederverkäufer und ihrer vollen Anschrift vorgelegt werden. Auch ein YouTube-Video, in dem Robert Franz die Augenkapseln bewirbt, muss gelöscht werden.

Vermeintlicher "Gesundheits-Guru" Robert Franz

Franz betreibt seit mehreren Jahren einen Versandhandel mit Sitz in Unterfranken, über den er Lebensmittel, Nahrungsergänzungsprodukte, Tierfutter, Bücher und vieles mehr verkauft. In Neubrunn (Lkr. Würzburg) betreibt er die Dogenesis GmbH. Nach eigener Aussage handelt es sich dabei um ein millionenschweres Geschäft.

Auf YouTube und Telegram sowie auf einem Internetforum macht Franz zudem seinem Ärger über die Pharmaindustrie Luft, wettert gegen die Politik und wirbt dabei für seine Produkte.

Gesundheits-Claims

Gesundheits-Claims oder Health-Claims sind Angaben auf Lebensmitteln, die bestimmte enthaltene Stoffe mit ihren gesundheitsfördernden Wirkungen in Verbindung bringen. Welche Gesundheits-Claims für welche Stoffe zugelassen sind und was die enthaltene Mindestmenge sein muss, schreibt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 vor. Ein Gesundheits-Claim lautet zum Beispiel: "Vitamin A trägt zur Erhaltung der normalen Sehkraft bei".
Quelle: mk
 
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  • Roland Albert
    Früher sagte man Bauernfänger
    Ich bezeichne sowas als Placeboverkäufer.
    Nichts ist wissenschaftlich belegt.
    Kein Wunder, dass dem das Handwerk gelegt werden soll.
    Ein Schutz des Unwissenden.
    Wenn es anders sein soll:
    Er möge es beweisen…
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  • Inge Deufert
    So ein Scharlatan
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  • Ralf Eberhardt
    Anthozyan ist in der EU als E 163 ohne Höchstmengenbegrenzung zugelassen. Also gibt es woh noch andere Gründe, hier einschränkend einzugreifen. Um ein Pharmazeutika handelt es sich wohl nicht. Da gelten andere Regeln.
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