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Würzburg
Rollrasen-Betrügerin: Angeklagte wurde nach Bamberg verlegt
Auch der zweite Tag im Prozess gegen die 29-Jährige sorgt für Kopfschütteln. Unter anderem erzählte ein Zeuge, warum sich die Frau den Bauch mit Pflastern verklebt hatte.
Rollrasen-Betrügerin: Angeklagte wurde nach Bamberg verlegt       -  Eine 29-Jährige muss sich wegen Betrugs vor dem Würzburger Landgericht verantworten.
Foto: dpa | Eine 29-Jährige muss sich wegen Betrugs vor dem Würzburger Landgericht verantworten.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:44 Uhr

Betrug mit billigem Rollrasen, einer erfundenen Schwangerschaft und vermeintlich günstigen Reisen – seit vergangener Woche muss sich vor dem Würzburger Landgericht eine 29-Jährige verantworten. Schon während des ersten Verhandlungstags trat der Einfallsreichtum der gelernten Kinderpflegerin zutage. Die Fortsetzung des Prozesses verlief nicht minder skurril.

Rollrasen an zwei Adressen geliefert

So ist die Angeklagte beim ihrer Rollrasen-Masche zweigleisig gefahren: Sie hat das Grün von der Rolle im Internet preisgünstig angeboten, eine Anzahlung verlangt und dann nicht geliefert. Gleichzeitig hat sie aber auch von Firmen tatsächlich Lkw-Ladungen von Rollrasen nach Würzburg liefern lassen und nicht bezahlt. Wo die Ware abgeblieben ist, weiß derzeit niemand. Lieferadresse war einmal ein Wohnhaus ohne großen Stauraum im Würzburger Stadtteil Versbach, ein anderes Mal ein Haus, in der Nähe zur damals entstehenden Landesgartenschau.

Die 29-Jährige hatte bei Prozessbeginn nur gesagt, dass alles stimmt, was Staatsanwältin Martina Pfister-Luz an Vorwürfen verlas. Ins Detail ging die Angeklagte nicht. Für Kunden, die Rollrasen bestellten und wissen wollten, warum die Frau das Grün so billig – für einen Euro pro Quadratmeter – liefern kann, hatte sie eine Geschichte parat: Sie habe den Rasen bei einem Gewinnspiel im Radio gewonnen, viel mehr, als sie bei sich verlegen könne.

Eine Wohnung für den ungarischen Ministerpräsidenten in Würzburg

Einem ihrer Opfer aus dem Landkreis Schweinfurt, der 600 Euro Anzahlung zurückhaben wollte und deshalb hinter der Kinderpflegerin her telefonierte, drohte sie mit einer Anzeige. Wegen Stalkings. Einem Rechtsanwalt, der für einen betrogenen Mandanten mit ihr telefonierte, sagte sie am Telefon, dass sie in den nächsten Tagen nicht erreichbar sei. Weil der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban sich in ihrer Nähe eine Wohnung kaufen wolle.

Mit einer Frau in Hannover war die Angeklagte über Facebook ins Geschäft gekommen. Sie hatte vorgegeben, eine gebuchte Reise nach Alaska zum Preis von 6500 Euro wegen eines Krebsleidens nicht antreten zu können und bot sie daher für 3000 Euro an. Mit dem Taxi fuhr die 29-Jährige nach Hannover, um die Anzahlung von 2000 Euro zu kassieren. Das Geld ist weg, aus der Reise wurde nichts.

Angebliche Zwillingsabtreibung

Einen 28-Jährigen, hatte die Angeklagte mit einer angeblichen Schwangerschaft unter Druck gesetzt: Sie bot ihm eine Abtreibung an, wenn der Bürokaufmann für sie die Finanzierung eines Motorrollers über 3500 Euro übernehmen würde. Zur Vorgeschichte berichtete der Mann nun: Nach der angeblichen Abtreibung in einer Klinik habe die 29-Jährige ihm berichtet, dass der Eingriff erheblich teurer gewesen sei, "weil es Zwillinge waren". Zum Beweis für ihren Klinikaufenthalt habe sie ihm ihren kreuz und quer mit Pflastern verklebten Bauch gezeigt. Auch habe sie ihn gebeten, in der Apotheke noch mehr Pflaster zu holen. Für die weitere Nachsorge. Später habe die Frau eine Nachforderung über 700 Euro gestellt mit der Begründung, der Bürokaufmann habe "ihr Kind auf dem Gewissen".

Von einem psychiatrischen Gutachten hatten sich Verteidiger und Angeklagte vermutlich mehr erwartet: Einsichts- und Steuerungsfähigkeit seien  weder aufgehoben noch eingeschränkt, so eine Sachverständige vor Gericht. Eine Persönlichkeitsstörung mit deutlichen Auffälligkeiten, das massive Bemühen um Zuwendung, Aufmerksamkeit und eine Position in der ersten Reihe, könne man durchaus therapeutisch angehen, aber nur unter einem "massiven Leidensdruck" und unter Alltagsbedingungen – nicht hinter Gittern.

Mit einem Schlauch vergewaltigt?

Schon jetzt verbüßt die Kinderpflegerin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat wegen Betrugs. Kurz vor der Verhandlung ist sie aus der Justizvollzugsanstalt Würzburg nach Bamberg verlegt worden. Sie hatte behauptet, beim Duschen von Mitgefangenen mit einem Schlauch vergewaltigt worden zu sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu laufen noch.

Plädoyers und Urteilsverkündung sind für den 21. Februar vorgesehen.

 
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